Huk24 bittet Kunden bei nicht selbst verursachtem Schaden zur Kasse
Der SWR berichtet über einen kontroversen Fall bei der Huk24 Kfz-Versicherung. Ein Kunde namens Klaus P. wurde aufgefordert, für einen Schaden zu zahlen, den er nicht selbst verursacht hatte.
Der Vorfall
2024 brachte Klaus P. sein Auto zur Inspektion bei der Dekra in Mutterstadt. Ein Dekra-Prüfer verursachte einen Unfall, indem er rückwärts auf ein parkendes Auto auffuhr. Obwohl die Dekra für solche Fälle versichert ist, verlangte die Huk24 von Klaus P. eine Zahlung von 720 Euro oder drohte mit einer Rückstufung um 14 Schadensklassen und einer Beitragserhöhung um 10%.
Rechtliche Grundlage und Branchenstandard
Der Schaden wird laut §78 VVG von zwei Versicherungen abgedeckt: der Haftpflichtversicherung der Dekra und der Kfz-Haftpflichtversicherung des verursachenden Fahrzeugs. Die Musterbedingungen des GDV sehen vor, dass solche Fälle als schadenfrei behandelt werden sollten.
Huk24’s Abweichung vom Standard
Während 15 der größten Kfz-Versicherer diese Regelung befolgen, hat die Huk24 ihre Vertragsbedingungen 2022 geändert. Versicherte bei Huk24 müssen nun bei Unfällen mit Mehrfachversicherungen für den Schaden aufkommen.
Rechtliche Bedenken
Versicherungsrechtler Prof. Hans-Peter Schwintowski kritisiert, dass Kunden nicht ohne Weiteres schlechter gestellt werden dürfen. Versicherer müssten die Zustimmung der Kunden zu neuen Bedingungen einholen.
Ausgang des Falls
In der konkreten Situation von Klaus P. lenkte die Huk24 letztlich ein. Nachdem der Fall öffentlich gemacht wurde, verzichtete der Versicherer „aus Kulanz“ auf die Rückstufung und sah auch von einer Zahlungspflicht ab. Die Rückstufung um 14 Klassen und die damit verbundene Beitragserhöhung um 10 % wurden damit abgewendet. Dennoch bleibt unklar, ob diese Einzelfallentscheidung einen grundsätzlichen Kurswechsel des Unternehmens einläutet.
Folgen für andere Kunden
Für andere Versicherungsnehmer der Huk24 bleibt die Rechtslage vorerst kompliziert. Denn die umstrittene Vertragsklausel ist weiterhin Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Das bedeutet, dass Kunden in vergleichbaren Fällen mit ähnlichen Forderungen seitens des Versicherers rechnen müssen – es sei denn, sie widersprechen solchen Klauseln oder lassen die Rechtslage prüfen.
Verbraucherschützer raten betroffenen Kunden, sich im Zweifelsfall juristisch beraten zu lassen, insbesondere wenn sie eine Änderung der Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich bestätigt haben. Auch die Finanzaufsicht BaFin könnte unter Umständen eine Rolle spielen, sollte sich zeigen, dass diese Praxis weitreichendere Folgen für den Verbraucherschutz hat.
Ausblick
Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig es für Verbraucher ist, die Vertragsbedingungen ihres Versicherers genau zu kennen – gerade im Bereich der Schadenregulierung. Gleichzeitig könnte der öffentliche Druck dafür sorgen, dass sich die Huk24 und andere Versicherer erneut mit der Frage beschäftigen, ob solche Klauseln langfristig mit den Interessen und dem Vertrauen ihrer Kunden vereinbar sind.
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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.
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