Rechtschutz – Versicherung einfach erklärt

Oft entsteht aus anderer Meinung ein handfester Streit. Um diesen zu klären, benötigt man oftmals juristische Unterstützung

Dies kann Sie extrem viel Geld kosten, daher ist eine Rechtsschutz – Versicherung immer die bessere Alternative

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Wichtige Begriffe in der Rechtschutzversicherung kurz erklärt:

Ein Rechts­streit bedeutet für viele Menschen an sich schon Stress. Die Angst vor den Anwalts- und Gerichts­kosten macht die Sorgen noch größer. Eine Rechtschutzversicherung kann wenigs­tens diese finanziellen Sorgen abnehmen. Auch wenn diese Versicherung – anders als eine Privathaftpflichtversicherung – nicht zu den ganz wichtigen Versicherungen zählt, ist sie doch sehr nützlich.” so die aktuelle Meinung der  “Stiftung Warentest

 

Recht haben heißt nicht automatisch auch Recht bekommen. Oft ist die Durchsetzung der eigenen Ansprüche im Streitfall nicht ohne die Hilfe eines Anwalts möglich. Die Rechtsschutzversicherung kann das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits deutlich reduzieren.

 

Hier erläutern wir Ihnen gerne Begriffe, versicherte Risiken und Schadenbeispiele:

Betreuungsverfahren

Unter Betreuungsverfahren versteht man die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Unter Betreuung ist die rechtliche Vertretung zu verstehen.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen. Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), der Kostenordnung (KostO) und diverser Nebengesetze erhoben. Gebühren werden für die Tätigkeit des Gerichts als solche erhoben. Sie fallen meist für bestimmte Verfahrensabschnitte an. Die Höhe der Gebühr ist nicht davon abhängig, welche Aufwendungen dem Staat aus dem Verfahren tatsächlich erwachsen. Meist richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird in der Rechtssprache der Ort des zuständigen Gerichts bezeichnet. Von der örtlichen Zuständigkeit ist die Rechtswegzuständigkeit und die sachliche Zuständigkeit zu unterscheiden, d. h. die Frage, welches der an einem Ort vorhandenen Gerichte (z. B. Amtsgericht oder Landgericht) zuständig ist.

Deckungsklage

Eine Deckungsklage ist die Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung der Kostendeckung für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen eines Versicherungsnehmers. Hat die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten eines Rechtsschutzfalls abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer die Entscheidung im Rahmen einer Deckungsklage gerichtlich überprüfen lassen.

Die Deckungsklage kann als Feststellungsklage oder als Leistungsklage erhoben werden:

  • Feststellungsklage
    Die Feststellungsklage wird erhoben, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Rechtsschutzversicherer verpflichtet ist, die Kosten des Rechtsschutz- Versicherungsfalles zu übernehmen. Diese Klageart kommt demnach in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer die Kosten noch nicht gezahlt hat bzw. diese noch nicht angefallen sind. Nach einer Entscheidung des BGH ist die Feststellungsklage solange die richtige Klageart, wie der Versicherungsnehmer noch nicht wegen der Kosten in Anspruch genommen worden ist.
     
  • Leistungsklage
    Im Gegensatz dazu kann mit einer Leistungsklage der Rechtsschutzversicherer nur verpflichtet werden, bestimmte Kosten zu übernehmen, die von dem Versicherungsnehmer bereits beglichen sind.
  • Folgeereignistheorie

    Bei der Folgeereignistheorie zählt der Zeitpunkt, an dem das Ereignis erstmals seine Folge entfaltet. Hierbei ist das äußere Ereignis, das den Schaden unmittelbar ausgelöst hat, das Folgeereignis.

    Praxis-Beispiel:
    Eine Rechtschutzversicherung wurde am 01. Oktober 2009 abgeschlossen. Am 02. September 2009 wurde ein neues Motorrad erworben, mit dem der Versicherungsnehmer am 06. April 2010 aufgrund eines Produktionsfehlers des Herstellers einen Verkehrsunfall verursacht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit dem Hersteller.

    Leistet der Versicherer nach der Folgeereignistheorie, besteht Versicherungsschutz. Denn zum Zeitpunkt des Folgeereignisses (Unfall) am 06. April 2010 lief der Rechtsschutzvertrag bereits seit über einem halben Jahr.

    Kausalereignistheorie

    Bei der Kausalereignistheorie wird auf das kausale Ereignis abgestellt, durch das der Schaden verursacht wurde. Hierbei ist also die Schadenursache das Kausalereignis.

    Praxis-Beispiel:
    Eine Rechtschutzversicherung wurde am 01. Oktober 2009 abgeschlossen. Am 02. September 2009 wurde ein neues Motorrad erworben, mit dem der Versicherungsnehmer am 06. April 2010 aufgrund eines Produktionsfehlers des Herstellers einen Verkehrsunfall verursacht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit dem Hersteller.

    Leistet der Versicherer laut seinen Versicherungsbedingungen nach der Kausalereignistheorie, so ist der Rechtsstreit nicht versichert. Denn der Eintritt des Ereignisses (Unfallzeitpunkt) beruht auf dem ersten Ereignis (kausales Ereignis = Tag der Fehlproduktion). Dieses erste Ereignis fand aber bereits vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung statt.

    Mediation

    Unter Mediation versteht man ein Vermittlungsverfahren. Dabei handelt es sich um den Versuch einer außergerichtlichen Konfliktlösungs-Findung, bei dem beide Parteien eines Rechtsstreits mit Hilfe eines Dritten (Mediator) zu einer einvernehmlichen Regelung kommen. Das Ziel der Mediation ist generell eine verbindliche und zukunftsweisende Übereinkunft. Mediatoren sind unabhängige und unparteiische Vermittler, die in besonderer Weise für die Aufgabe als Leiter und Moderator von Verhandlungen und Konfliktbewältigung geschult sind. Ein Mediationsverfahren ist immer dann sinnvoll, wenn die beiden streitenden Parteien auch im zukünftig miteinander zu tun haben, beispielsweise im Falle von Nachbarschaft.

    Nachhaftung

    Nach dem Ende des Versicherungsvertrages besteht eine zeitliche Grenze zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Rechtsschutz- Versicherungsvertrag. Der Anspruch auf Leistungen aus der Rechtschutzversicherung ist üblicherweise erloschen, wenn er später als drei Jahre nach der Beendigung des Versicherungsschutzes für den betreffenden Gegenstand geltend gemacht wird.


    Bei ARB 75 besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle die später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betroffene Wagnis gemeldet werden. Bis zu diesen Zeitpunkten besteht daher noch eine Nachhaftung. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn die Meldepflicht erfüllt ist. Dies erfordert lediglich die Mitteilung der möglichen Geltendmachung von Versicherungsleistungen. Voraussetzung der zeitlich begrenzten Nachhaftung ist, dass der Versicherungsnehmer von dem Versicherungsfall Kenntnis hatte.

    Opfer-Rechtsschutz

    Das Opfer einer rechtswidrigen und vorsätzlich begangenen Gewaltstraftat erhält vor deutschen Gerichten Rechtsschutz von seiner Rechtsschutzversicherung für die Nebenklage, den Verletzten- oder Zeugenbeistand, im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs sowie für Ansprüche nach dem Opferentschädigungs- Gesetz, wenn er dies mitversichert hat.

    Schiedsgutachten

    Das Schiedsgutachten ist ein Instrument in der Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Eintrittspflicht des Versicherers bei negativer Beurteilung der Erfolgsaussichten (siehe auch Prüfung der Erfolgsaussichten) oder der Notwendigkeit der beabsichtigten Interessenwahrnehmung durch den Rechtsschutzversicherer. Anders als beim Stichentscheid wird das Gutachten durch einen von der Rechtsanwaltskammer benannten Anwalt erstellt. Die Kosten des Schiedsgutachten trägt die Partei, deren Auffassung durch das Gutachten widerlegt wurde.

    Stichentscheid

    Der Stichentscheid ist ein Instrument in der Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Eintrittspflicht bei negativer Beurteilung der Erfolgsaussichten (siehe auch Prüfung der Erfolgsaussichten) oder der Notwendigkeit der beabsichtigten Interessenwahrnehmung durch den Rechtsschutzversicherer.

    Beim Stichentscheid ist die Entscheidung des mit der Fertigung des mit dem Stichentscheid beauftragten Rechtsanwalts für beide Teile bindend, es sei denn, dass diese offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht. Die Kosten des Stichentscheids trägt der Versicherer. Falls der Stichentscheid vom Versicherer nicht anerkannt wird, verbleibt der Klageweg.

    Vorsorgeverfügung

    Im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit können gewisse Angelegenheiten durch bestimmte Vollmachten geregelt werden. Es gibt drei Arten von Vorsorgeverfügungen:

    Vorsorgevollmacht,

    Patientenverfügung und

    Betreuungsverfügung.

    Damit der noch nicht eingetretene Rechtsfall gedeckt ist, muss dieser bei den meisten Versicherern zusätzlich vereinbart werden.

     

    Ausschlüsse

    Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht die Kosten aller Streitigkeiten ab. Zum einen muss die Streitigkeit einer der versicherten Leistungsarten zugeordnet werden können. Ist dies nicht möglich, besteht kein Rechtsschutz.

    Nachfolgend die am häufigsten vorkommenden Ausschlüsse:

    1. Die Abwehr von Schadensersatz- Ansprüchen ist genauso wenig versichert wie die aktive Strafverfolgung (Ausnahme: der genannte Opfer-Rechtsschutz). Eine vorhandene PRIVATHAFTPFLICHT– VERSICHERUNG übernimmt in der Regel diese Aufgabe.
    2. Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer sind genauso ausgeschlossen wie Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen.
    3. Streitigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen, Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften sowie dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stille Gesellschaften, Genossenschaften) und deren Finanzierung, werden nicht abgedeckt.
    4. In der Regel kommt der Baurisikoausschluss zum Tragen. Vereinfacht gesagt, ist alles was in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme steht, ausgeschlossen.

    Praxis-Beispiele:

    1. Neubau eines Hauses (Streit mit Nachbarn, Handwerker, Stadt)
    2. Kauf einer neuen Eigentumswohnung (Streit mit Bauträger oder Makler)
    3. Umbaumaßnahmen (Streit wegen der Baugenehmigung)
    4. Finanzierung (Streit mit Banken, Bausparkasse)

    Leistungsausschluss für Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen.

     

    Schadenbeispiele

    Privat-Rechtsschutz

    Ein 16-jähriger Junge prallt bei einem Sprung vom 5-Meter-Brett mit einem Springer vom 10-Meter-Brett zusammen und wird schwer verletzt. Die Eltern verklagen die Gemeinde als Betreiberin der Einrichtung, den Bademeister und dessen Hilfskraft wegen Aufsichtspflichtverletzung. Im Berufungsverfahren kommt es zu einem Vergleich. Die Gemeinde muss eine fünfstellige Summe zahlen.

     

    Arbeits-Rechtsschutz

    Der Versicherungsnehmer wird nach langjähriger Betriebszugehörigkeit von seinem Arbeitgeber fristlos und unerwartet entlassen. Laut den tarifvertraglichen Bestimmungen ist er gezwungen, sein Gehalt jeden Monat einzuklagen. Diese Situation zieht sich über ein halbes Jahr hin. Somit steigt der Streitwert auf fast 30.000,00 €.

     

    Verkehrs-Rechtsschutz

    Die Versicherungsnehmerin wird auf der Fahrt zum Einkaufen von einem anderen Auto angefahren. Sie erleidet einen Lendenwirbelbruch und ist seitdem in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Des Weiteren hat sie wiederkehrende Schmerzen im Rücken. Die Versicherungsnehmerin verklagt den Unfallgegner, der den Unfall verschuldet hatte, auf Schmerzensgeld.

    PDFPunkte und Kosten im deutschen Bussgeldkatalog

 

 

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