Tier- Krankenversicherung einfach erklärt

Tiere sind die besten Freunde des Menschen, heißt es und so leben bekanntlich in vielen Haushalten Hunde und Katzen. Im Krankheitsfall können jedoch immense Kosten anfallen.

Aus diesem Grund wird in der heutigen Zeit immer mehr Wert auf die Absicherung der Gefährten des Menschen gelegt.

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Wichtige Begriffe und Erklärungen

zu Tier-Krankenversicherungen und Tarifvergleichen

Eine Tierkrankenversicherung schützt das Haustier bei Krankheit oder bei einem Unfall vor den anfallenden Behandlungskosten.

Ist beispielsweise eine längere Heilbehandlung notwendig, kann schnell eine hohe Summe an Tierarztkosten entstehen, welche den Tierhalter vor große finanzielle Probleme stellen kann. Für Besitzer von Hunden, Katzen und Pferden ist eine Tierkrankenversicherung oder OP-Krankenversicherung ein Weg, sich gegen solche Risiken abzusichern.

Die Tarife und Leistungen von verschiedenen Tierkrankenversicherungen sind sehr unterschiedlich, daher lohnt sich vor Abschluss einer Versicherung ein gründlicher Vergleich. Normalerweise übernimmt eine Tierkrankenversicherung die Kosten für die ambulante Versorgung bis zu einer bestimmten Höchstgrenze und für Operationen unbegrenzt.


Versicherbare Tiere

  • Hunde
  • Katzen
  • Pferde
  • Kaninchen


Operationskostenversicherung
Diese Versicherungsform tritt nur bei Operationen, die das Tier benötigt in Kraft. Die vorhergehenden Untersuchungen, die zur Diagnosefindung dienen, sind in der Regel nicht enthalten, notwendige Nachuntersuchungen im direkten Zusammenhang mit der Operation schon. Die erforderlichen Medikamente die zur Nachbehandlung gehören, sind in einigen enthalten. Bei manchen Versicherungen wird eine zu zahlende Höchstsumme pro Jahr festgelegt, wenn man diese überschreiten, muss der Rest selbst bezahlt werden.

Vorteile

  • meistens keine Altersbegrenzung beim Abschluss der Versicherung
  • geringere monatliche Beiträge als bei der Vollversicherung
     

Nachteile

  • es werden nur die Operationskosten und die direkt damit zusammenhängenden Kosten erstattet


Voll-Krankenversicherung
In dieser Versicherungsform werden im Gegensatz zur OP-Kosten-Versicherung mehr und andere Tierarztkosten übernommen. Je nach Tarif gibt es allerdings einen so genannten Selbstbehalt (Mindestsumme die der Tierhalter selbst trägt) oder eine jährliche Begrenzung für Tierarztkosten generell oder pro Diagnose bzw. “Schadensfall”.


Vorteile

  • es werden auch normale Untersuchungskosten oder Impfungen bezahlt
  • meist sind auch noch weitere “Spezialleistungen” mit eingeschlossen


Nachteile

  • der monatliche Beitrag ist höher
  • Katzen ab einem gewissen Alter werden nicht mehr versichert

 

Andere Altersbegrenzungen

Bei manchen Versicherungen sinkt ab einem gewissen Alter der Katze die Übernahmehöhe von 100 % auf 80 % oder weniger.

Auslandsdeckung

Dauerhaft weltweiter Auslandsschutz bei Reisen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland.

Eintrittsalter

Vor allem bei der Vollversicherung gibt es eine Altersbegrenzung, ältere Tiere werden grundsätzlich nicht versichert, das Risiko ist zu hoch.

Grundbedingungen

Häufig wird die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Impfplanes zur Bedingung gemacht. Wird eine Impfung nicht eingehalten und das Tier wird danach krank, kann die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen.

Haltungsbedingungen

Bei manchen Versicherungen erhöht sich der Beitrag, wenn die Katzen z. B. ungesicherten Freigang haben, da das auch das Risiko der Versicherung erhöht.

Kostenbegrenzung

Manche Versicherungen begrenzen die Kosten entweder pro Jahr, pro Bereich wie z. B. Vorsorge oder pro Diagnose pro Jahr, alle darüber hinaus gehenden Kosten muss der Kunde selbst tragen. Das gilt sowohl für die reine Behandlung, als auch für die Operationskosten.

Rasseeinschränkungen

Da manche Katzenrassen leider verstärkt unter bestimmten Erbkrankheiten leiden, oder statistisch gesehen anfälliger bzw. häufiger krank werden, wird entweder wird die Rasse nicht vollversichert, oder bestimmte Krankheiten werden aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Rasseneinteilungstabelle

Die Rasseneinteilungstabelle gibt Auskunft darüber, in welche Gruppe der Hund eingestuft wird.

Es wird hier in drei Gruppen unterschieden:

  • Gruppe I – Hundeschaft der kleineren Rassen (alle Hunde, die kleiner als 45 cm sind und nicht zur speziellen Hundeschaft gehören)
     
  • Gruppe II – Hundeschaft der größeren Rassen (alle Hunde, die größer als 45cm sind und nicht zur speziellen Hundeschaft gehören)
     
  • Spezielle Hundeschaft (alle Hunde, die nicht unter der Gruppe I und II reinfallen)

Tierarztrechnung

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) setzt sich aus einem so genannten Grundwert und einem Steigerungssatz zusammen. Manche Versicherungen zahlen nur den „einfachen Satz“ oder haben andere Einschränkungen in diesem Bereich.

Verkehrsunfallschutz

Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr mit unmittelbaren Folgen für das Tier werden bei der Tierkrankenversicherung oftmals mit einer Erstattung der Tierarztkosten gelindert.

Vorsorgeschutz

Ein Vorsorgeschutz trägt zu einer Erstattung von Vorsorgemaßnahmen bei Hunden und Katzen bei, in der Regel sind 50,00 € oder mehr für Impfschutz, Wurmkur sowie Floh- und Zeckenprophylaxe vorgesehen.

 

Ausschlüsse

Es besteht kein Versicherungsschutz für:

  • Über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden
  • Schäden, die auf besonders Gefahr drohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind
  • Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
  • Schäden, die nicht innerhalb eines Monats in Textform gemeldet worden sind
  • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen
  • Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger
  • Strafen und Bußgelder

 

Schadenbeispiele:

Operationskosten

  • Beim Spaziergang trat der Hund des Versicherungsnehmers in eine Scherbe. Hierbei wurde eine Sehne des rechten Hinterlaufs durchtrennt.
  • Bei einem Fohlen wurde durch den Tierarzt eine Magendrehung diagnostiziert. In der Tierklinik musste das Fohlen komplett durchgecheckt und danach operiert werden. Nach 10 Tagen Aufenthalt konnte die Tierklinik wieder verlassen werden.
  • Beim Stöckchenwerfen im Garten verletzte sich der Vierbeiner des Versicherungsnehmers. Ein Kreutzband im linken Knie war gerissen. Er musste in eine Klinik gebracht und operiert werden.

Voll-Krankenversicherung

  • Bei einem Tierarztbesuch stellte sich heraus, dass der Kater des Versicherungsnehmers einen Katzenschnupfen hat. Der Kater hatte verklebte Augen, Husten und Fieber. Die notwendigen Behandlungen waren erfolgreich, aber langwierig.
  • Die Katze des Versicherungsnehmers zog sich eine komplizierte Bruchverletzung des Vorderlaufs zu. Der Bruch musste mehrfach operiert und ein Gipsschutz angelegt werden. Es liefen insgesamt Kosten für die Notfall-OP, stationäre Behandlung, Therapie, und Medikamente auf.
  • Nach einem Spaziergang mit dem Vierbeiner begann dieser zu husten. Ein Fremdkörper musste in einer Operation aus der Luftröhre entfernt werden. Anschließend musste der Vierbeiner zwei Wochen mit Medikamenten behandelt werden.

 

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