Private Krankenzusatz-Versicherungen einfach erklärt

Mit individuellen und flexiblen Tarifen der privaten Krankenversicherung sichern Sie sich als gesetzlich Versicherte/r lückenlos ab.

Egal ob Pflegezusatz, ambulanter Krankenzusatz, stationärer Krankenzusatz, Zahnzusatz, Krankentagegeld oder ambulante Kostenerstattung.

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Private Krankenzusatz-Versicherungen sind zusätzliche Versicherungen, die Sie neben Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließen können.

Ihr Hauptzweck besteht darin, die Deckungslücken Ihrer GKV zu schließen und zusätzliche Leistungen zu bieten.

Private Krankenzusatzversicherungen bieten Schutz und finanzielle Unterstützung für diverse Bereiche

 

Hier sind die wichtigsten Arten von privaten Krankenzusatzversicherungen:

  1. Zahnzusatzversicherung: Diese Versicherung deckt Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die von der GKV nicht vollständig übernommen werden, wie hochwertige Zahnersatzlösungen oder professionelle Zahnreinigungen.

  2. Krankenhauszusatzversicherung: Diese Versicherung zahlt zusätzlich zu Ihrer GKV für private oder halbprivate Krankenhausaufenthalte und kann auch Leistungen wie Chefarztbehandlungen und Unterbringung in Einzelzimmern abdecken.

  3. Ambulante Zusatzversicherung: Diese Versicherung erstattet Kosten für ambulante Behandlungen, wie Arztbesuche, Medikamente, Heilmittel, und alternative Medizin, die von der GKV nur begrenzt oder gar nicht abgedeckt werden.

  4. Krankentagegeldversicherung: Im Falle von Krankheit oder Unfall, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, zahlt diese Versicherung ein tägliches Krankentagegeld, um den Einkommensverlust zu kompensieren.

  5. Brillen- und Kontaktlinsenversicherung: Diese Zusatzversicherung deckt die Kosten für Sehhilfen, die nicht von der GKV übernommen werden, wie Brillen und Kontaktlinsen. 

  6. Pflegezusatzversicherung: Diese Versicherung bietet finanzielle Unterstützung im Falle von Pflegebedürftigkeit, indem sie die Kosten für ambulante Pflege oder stationäre Pflegeeinrichtungen deckt.

 

Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt Pflegekosten nur bis zu gewissen Höchstgrenzen und je nach Pflegestufe ab. In den meisten Fällen reichen die gesetzlichen Leistungen bei Weitem nicht aus, um alle Kosten zu decken. Der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung schützt SIe vor großen finanziellen Einschnitten im Pflegefall.

Ambulante Krankenzusatzversicherung

GKV-Versicherte wissen: Nicht jede Leistung wird von der Krankenkasse übernommen. Das gesetzliche Krankenversicherungssystem beschränkt sich auf medizinisch notwendige Behandlungen. Wer mehr Leistung möchte, muss selbst in die Tasche greifen.

Stationäre Krankenzusatzversicherung

Eine stationäre Krankenzusatzversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Sie zahlt im Krankenhaus die Behandlung durch Spezialisten und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Was ist bei den Kosten für einen Krankenhausaufenthalt zu beachten?

Die GKV übernimmt für die Behandlung im Krankenhaus eine Grundversorgung (Leistungen für  Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt). Wenn eine Krankenhaus-Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, gilt Folgendes: Am Ende seines Krankenhausaufenthalts erhalten Sie vom Krankenhaus eine Rechnung. Diese beinhaltet die Kosten für die Zusatzleistungen (Einbett-/Zweibettzimmer, Chefarzt, etc.) Diese Rechnung wird beim Versicherer eingereicht.

Zahnzusatzversicherung

Die Kosten, die GKV-versicherte Kunden für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie, eigenständig aufbringen müssen, steigen ständig an. Einige prophylaktische Leistungen – wie die professionelle Zahnreinigung – werden dabei gar nicht übernommen. Um SIe vor finanziellen Überraschungen zu schützen, ist der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung empfehlenswert.

Kieferorthopädie für Kinder

Zahn- und Kieferfehlstellungen können die Funktionsfähigkeit und die Mundgesundheit gefährden. Schiefe Zähne oder eine fehlerhafte Kieferstellung können zur Überbelastung einzelner Regionen führen und somit sowohl die Zähne selbst schädigen als auch zu Problemen des Zahnhalteapparates, der Kieferknochen, des Kiefergelenks und der Kaumuskulatur führen. Kieferorthopädische Maßnahmen können diese Folgeschäden verringern oder ihnen vorbeugen.

In der Regel beginnt eine Behandlung ab dem 9. bis 12. Lebensjahr.

Kosten und Kostenübernahme

Ist das Kind unter 18 Jahren, übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankversicherung ab Schweregrad 3 die kompletten Behandlungskosten. Behandlungen bei einem Schweregrad 1 oder 2 sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen und müssen privat bezahlt werden.

Voraussetzung für die Übernahme ist, dass die Kasse den Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung genehmigt hat. Die gesetzliche Krankenversicherung schreibt vor, dass Ihnen zunächst quartalsweise ein Eigenanteil von 20 Prozent der im jeweiligen Quartal entstandenen Behandlungskosten in Rechnung gestellt wird, bei Geschwisterkindern sind es 10 Prozent. Am Ende der Behandlung bekommen SIe diesen Anteil zurückerstattet, sofern die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Für die Rückerstattung ist eine Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden notwendig.

 

Was selbst gezahlt werden muss

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt ausschließlich die Kosten einer Basisbehandlung – die hierbei von der Krankenkasse definierten Kriterien lauten „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“. Wünschen SIe über diese Basisbehandlung hinausgehende Leistungen, sogenannte außervertragliche Leistungen (AVL), müssen Sie deren Kosten selbst tragen. Die Kosten richten sich nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ). Zu außervertraglichen Leistungen zählen zum Beispiel:

  • Glitzerzahnspangen
  • Transparente Brackets
  • Selbsligierende Brackets
  • Kleinere Brackets
  • Hochflexible Bögen
  • Bracketumfeldversiegelung
  • Retainer
  • Kiefergelenksdiagnostik / Funktionsanalyse (FAL)

 

Was ist eine Regelversorgung?

Die Regelversorgung ist eine einfache Zahnersatzausführung mit preiswerten Material- und Laborkosten. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt maximal 75 % der Regelversorgung als Festzuschuss. Darüber hinaus wird der Zahnarzt aber in den meisten Fällen eine höherwertige Versorgungsform anbieten, an deren Mehrkosten sich die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr beteiligt.

 

Die zwei Gruppen der Zahnzusatztarife:

Reine Zahnersatz-Tarife

Unter Zahnersatz versteht man eine festsitzende oder herausnehmbare zahnmedizinische Prothese, die fehlende Zähne ersetzt. Es zählen dazu Brücken, Kronen und Implantate. Diese werden i. d. R. in einem Labor angefertigt und dann vom Zahnarzt eingesetzt.

Tarife mit Rundum-Schutz

Rundum-Schutz umfasst Tarife, die über Zahnersatz-Leistungen hinaus auch Leistungen für Zahnbehandlung erstatten, des Weiteren oft auch für „Professionelle Zahnreinigung“ (PZR) und teilweise auch für Komfortleistungen wie Bleaching etc. Die Zahnbehandlung beinhaltet alle Maßnahmen zur Zahnerhaltung, wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose-Behandlung oder Fissurenversiegelung. Die Zahnbehandlung wird vom Zahnarzt selbst direkt am Patienten erbracht.

 

Krankentagegeld:  > Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen Entgeltfortzahlung (gesetzlich festgelegte Mindestdauer, längere Zeiten sind vertraglich möglich). Danach zahlen gesetzliche Krankenkassen Krankengeld, die PKV zahlt ein Krankentagegeld.

Zwischen beiden Leistungen gibt es Unterschiede.

  • Die gesetzliche Kasse zahlt 70 % des Bruttoarbeitsentgeltes, max. von der Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des letzten Nettoeinkommens. Davon werden noch Beitragsanteile zur Renten, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen (= Nettokrankengeld).
  • Für ein und dieselbe Krankheit leistet die GKV längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (Aussteuerung) – gerechnet vom 1. Krankheitstag.

Eine Krankentagegeldversicherung, ob als Bestandteil einer privaten Krankenvollversicherung oder auch als ergänzende Zusatzversicherung zum gesetzlichen Krankengeld, zahlt ein Krankentagegeld in vertraglich vereinbarter Höhe bis zum monatlichen Nettoeinkommen. Und dies, solange die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall besteht – denn die PKV kennt keine zeitliche Begrenzung. Zusätzlich sind der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag sowie der Beitrag zur Absicherung einer Rentenversicherungspflicht versicherbar.

Krankenhaustagegeld

Gerade bei längeren Krankenhausaufenthalten erwarten Sie neben den 10 Euro pro Tag Zuzahlung für gesetzlich Versicherte für bis zu 28 Tage auch Mehrkosten zum Beispiel durch TV- und Telefongebühren. Die Absicherung eines Krankenhaustagegeldes ist eine sinnvolle Ergänzung und hilft Ihnen, sich bei Stationäraufenthalten auf die Genesung zu konzentrieren und nicht an finanzielle Probleme denken zu müssen. Im Krankenhaus soll der Patient wieder gesund werden und nicht an finanzielle Probleme denken müssen!  Die Absicherung eines Krankenhaustagegeldes ist hierdurch äußerst sinnvoll und hilft dem Patienten, sich wieder auf die Genesung zu konzentrieren.

Kurtagegeld

Kurkosten – bzw Kosten für Rehabilitation, wovon die entsprechende Regelung im Sozialgesetz spricht– werden, abhängig von ihrer Veranlassung, entweder von der gesetzlichen Renten- (GRV) oder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen. Bei PKV-Versicherten hängt die Übernahme von jeweiligen PKV-Tarif ab. Wichtig kann die Absicherung eines separaten Kurtagesgelds also gerade für Zielgruppen sein, die keinen anderweitigen möglichen Kostenträger haben wie bspw. die GRV und/oder GKV.

Demzufolge ist ein Kurtagegeld gerade für Beamte oder so manche Selbständige von hoher Bedeutung, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen und möglicherweise keine bzw. nur geringe Rehabilitations-Kurleistungen in ihrem PKV-Haupttarif versichert haben. 

Auch für gesetzlich Sozialversicherte kann ein Kurtagegeld als Ergänzung sinnvoll sein: Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte, die Zimmerkosten einer Begleitperson oder auch Kosten für Telefongespräche oder für die Anreise von Besuchern und vieles mehr können durch ein Kurtagegeld reduziert werden. 

 

Ambulante Kostenerstattung

Mit der ambulanten Kostenerstattung genießen GKV-Versicherte bei ambulanter Behandlung die Vorteile eines Privatpatienten.

Zusatzversicherungen

Viele Menschen wünschen sich auch im ambulanten Bereich einen Privatversichertenstatus bzw. privatärztliche Behandlung – sei es, um schneller an Facharzttermine zu gelangen oder auch um sich den Zugang zur Spitzenmedizin jenseits der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern.

Ergänzende ambulante Zusatzversicherungen bieten oft verschiedene Leistungsbereiche, wie zum Beispiel Behandlungen beim Heilpraktiker, zahlen für Brillen, oder Impfungen.

 

Die Auswahl der richtigen privaten Krankenzusatzversicherung hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ab. Bevor Sie eine solche Versicherung abschließen, sollten Sie die verschiedenen Angebote und Tarife sorgfältig vergleichen und sicherstellen, dass die jeweiligen Bedingungen und Leistungen zu Ihnen passen.!

 

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