Krankentagegeld-Versicherung

Im Falle von Krankheit oder Unfall, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, zahlt die Krankentagegeld-Versicherung ein tägliches Krankengeld, um den Einkommensverlust zu kompensieren.

GKV-versicherte Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach 42 Tagen endet diese Lohnfortzahlungspflicht allerdings – der Versicherte bezieht dann Krankengeld von seiner gesetzlichen Kasse. Hierbei kann es zu einer Einkommenslücke kommen. Diese Lücke kann durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

 

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Bei einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt, längstens bis zur 78. Krankheitswoche innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit.

Versicherte müssen dabei auf ca. 22 % ihres letzten Nettoeinkommens verzichten (Entgeltlücke).

Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit

Versicherungspflichtige Arbeitnehmer benötigen zur Absicherung der Entgeltlücke ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld. Das bedarfsgerechte Krankentagegeld ist abhängig vom Einkommen.

Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen Entgeltfortzahlung (gesetzlich festgelegte Mindestdauer, längere Zeiten sind vertraglich möglich). Danach zahlen gesetzliche Krankenkassen Krankengeld, die Private Krankenversicherung zahlt ein Krankentagegeld.

Zwischen beiden Leistungen gibt es Unterschiede.

  • Die gesetzliche Kasse zahlt 70 % des Bruttoarbeitsentgeltes, max. von der Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des letzten Nettoeinkommens. Davon werden noch Beitragsanteile zur Renten, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen (= Nettokrankengeld).
  • Für ein und dieselbe Krankheit leistet die GKV längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (Aussteuerung) – gerechnet vom 1. Krankheitstag.

Eine Krankentagegeldversicherung, ob als Bestandteil einer privaten Krankenvollversicherung oder auch als ergänzende Zusatzversicherung zum gesetzlichen Krankengeld, zahlt ein Krankentagegeld in vertraglich vereinbarter Höhe bis zum monatlichen Nettoeinkommen. Und dies, solange die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall besteht – denn die private Krankenversicherung kennt keine zeitliche Begrenzung. Zusätzlich sind der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag sowie der Beitrag zur Absicherung einer Rentenversicherungspflicht versicherbar. 

 

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