Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
Versicherungspflichtige Arbeitnehmer benötigen zur Absicherung der Entgeltlücke ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld. Das bedarfsgerechte Krankentagegeld ist abhängig vom Einkommen.
Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen Entgeltfortzahlung (gesetzlich festgelegte Mindestdauer, längere Zeiten sind vertraglich möglich). Danach zahlen gesetzliche Krankenkassen Krankengeld, die Private Krankenversicherung zahlt ein Krankentagegeld.
Zwischen beiden Leistungen gibt es Unterschiede.
- Die gesetzliche Kasse zahlt 70 % des Bruttoarbeitsentgeltes, max. von der Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des letzten Nettoeinkommens. Davon werden noch Beitragsanteile zur Renten, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen (= Nettokrankengeld).
- Für ein und dieselbe Krankheit leistet die GKV längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (Aussteuerung) – gerechnet vom 1. Krankheitstag.
Eine Krankentagegeldversicherung, ob als Bestandteil einer privaten Krankenvollversicherung oder auch als ergänzende Zusatzversicherung zum gesetzlichen Krankengeld, zahlt ein Krankentagegeld in vertraglich vereinbarter Höhe bis zum monatlichen Nettoeinkommen. Und dies, solange die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall besteht – denn die private Krankenversicherung kennt keine zeitliche Begrenzung. Zusätzlich sind der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag sowie der Beitrag zur Absicherung einer Rentenversicherungspflicht versicherbar.
> Information der AXA zum Krankentagegeld
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