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Sterbegeld – Versicherung einfach erklärt

Seit dem Wegfall der Sterbegeldversicherung als Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung hat die private Absicherung stark an Bedeutung gewonnen

Eine Sterbegeldversicherung deckt nicht nur die oftmals hohen Kosten einer Beerdigung, sondern entlastet auch die Hinterbliebenen.

Als Risikoträger stehen Lebensversicherer und Sterbekassen zur Verfügung. Der wichtigste Unterschied liegt in der rechtlichen Beurteilung:

  • Lebensversicherer zählen zu den deregulierten Versicherungen und unterliegen somit der Deckungsrückstellungs-Verordnung.
  • Sterbekassen zählen hingegen zu den regulierten Versicherungen und sind genehmigungspflichtig.
  • Die Folge: Gute Sterbekassen können einen erhöhten Garantiezins von teilweise über drei Prozent und sehr kurze Wartezeiten anbieten.

Die gesetzliche Sterbegeldversicherung galt bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 2002 als Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Da die Kosten für eine Beerdigung sehr hoch sind, wird in Zukunft die private Absicherung mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Die Beitragszahlung einer Sterbegeldversicherung endet zwar meist mit dem Erreichen des 85. Lebensjahres der versicherten Person, jedoch besteht für Sie lebenslanger Versicherungsschutz. Bis zu einer bestimmten Höhe der Versicherungssumme kann die Absicherung – je nach Versicherungsgesellschaft – auch ohne Gesundheitsfragen bzw. -prüfung erfolgen.

 

Kein gesetzliches Sterbegeld mehr von der Krankenkasse

Mit dem vom 14. November 2003 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung der GKV gehört, seit Januar 2004, die gesetzliche Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der GKV. Zuvor war es als Zuschuss zu den Bestattungskosten nach § 58, 59 SGB V in Höhe von zuletzt 525,- Euro beim Tod eines Mitglieds und 262,50 Euro beim Tod eines familienversicherten Angehörigen gezahlt worden (§ 21 Abs. 1 SGB V und § 11 Abs. 1 SGB V in der bis 31. Dezember 2003 geltenden Fassung).

 

Gesetzliche Unfallversicherung

Verstirbt ein Versicherter an den Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit, erhalten die Hinterbliebenen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ein Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße, § 64 SGB VII. Es kommt also weder auf die Höhe des Arbeitsverdienstes des Verstorbenen noch auf die Höhe der tatsächlichen Bestattungskosten an.

Das bedeutet zugleich: Sterbegeld in gleicher Höhe wird aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann bezahlt, wenn ein Student während seiner Anwesenheit in der Hochschule, ein Schüler in der Schule oder ein Kind im Kindergarten einen tödlichen Unfall erleidet. Auch die Unfälle im Zusammenhang mit dem Studium, der Schule und dem Besuch des Kindergartens (einschließlich der direkten Wege zur und von der Einrichtung) sind Arbeitsunfällen gleichgestellt. Gezahlt wird das Sterbegeld von den Berufsgenossenschaften sowie den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.

 

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zwar kein ausgewiesenes Sterbegeld. Aber: War der Verstorbene in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert, so wird im ersten Vierteljahr Witwen- oder Witwerrente nicht nur in Höhe von 25 % bzw. 60 % oder 55 % der Rente des verstorbenen Versicherten, sondern 100 % gezahlt.

 

Besondere Regelung bei Beamten

Abkömmlinge und Ehegatten von Beamten oder Ruhestandsbeamten erhalten nach deren Tod nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz (BVersG) ein Sterbegeld in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes.

 

Steuerliche Behandlung

Private Sterbegeldversicherungen unterliegen als Kapitallebensversicherungen grundsätzlich der Einkommensbesteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

 

Ab wann besteht Anspruch auf Leistung?

Es bestehen am deutschen Markt unterschiedliche Wartezeiten, diese bewegen sich zwischen 12 bis hin zu 36 Monaten. Zwischen diesen Wartezeiten besteht aber dennoch Versicherungsschutz, auch wenn dieser minimiert ist. Der eine Anbieter zahlt die bis dahin gezahlten Beiträge zurück, der andere bietet eine gewisse Leistungsstaffelung an.

Alternativ haben Sterbegeldtarife mit Gesundheitsfragen keine Wartezeiten. Ebenso bei Tarifen mit Leistung bei Unfalltod.

 

Welche Leistungen werden erbracht?

Sterbegeldversicherung

Bei der Sterbegeldversicherung wird das garantierte Kapital zzgl. den erzielten Überschüsse ausbezahlt.

 

Bestattungsvorsorge

Bei der Bestattungsvorsorge wird kein Kapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Das Geld fließt sofort zu dem gewählten bzw. vereinbarten Bestattungsunternehmen.

 

Ist Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen möglich?

Die Antragsstellung ohne Gesundheitsfragen ist im Versicherungsmarkt üblich.

 

 

 

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Kurze Erklärvideos zur Sterbegeld-Versicherung:

- Videologo Sterbegeldversicherung kurz erklärt (Münchener Verein)

 

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