Wärmepumpen – Versicherung einfach erklärt

Ob Wärmepumpen, Photovoltaik-Anlage, Balkonkraftwerk oder Solarthermie:

Den Anlagen kann von Naturereignissen über Kurzschluss bis Unwetter oder Diebstahl viel passieren.

Damit Sie im Schadenfall nicht allein dastehen, versichern wir alle Anlagen mit einer Allgefahrenversicherung

bereits ab 81.- € p.a.

 

PDFNeutrale Übersicht über Anbieter von Wärmepumpen-Versicherungen mit Diebstahlschutz

 

 

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Leistungen im Detail

Versicherungsschutz für Anlagen erneuerbarer Energie

Versicherte Anlagen:

  • Solarpaneele mit und ohne Batteriespeicher
  • Fotovoltaikanlagen bis 50 kWp​
  • Batteriespeicher bis 75 kWh
  • Balkonkraftwerke bis 800 Watt
  • Luftwärmepumpen und Solarthermiemodule
  • Luftwärmepumpen oder Wärme aus der Sonne mit Solarthermiepaneelen
  • Luftwärmepumpen bis 30 kW
 

Versicherte Gefahren:

Feuer, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Leitungswasser​

Alle Gefahren der Wohngebäudeversicherung gelten auch für die Anlagen der erneuerbaren Energietechnik.

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter, Vandalismus​

Unachtsamkeit und fehlerhafte Bedienung sowie Beschädigung durch Dritte sind mitversichert.

Diebstahl 

Einfacher Diebstahl der Anlagen oder deren Zubehör.

Technische Störungen

Kurzschlüsse oder Überspannungsschäden durch fehlerhafte Technik oder Gewitter verursacht.

Glasbruch

Glasbruchschäden von Solarpaneelen der Photovoltaik– oder Solarthermie-Anlagen

Ertragsausfall­versicherung

Wird nach einem Schaden keine Energie mehr erzeugt, erstatten wir bis zu 12 Monate die Mehrkosten für den Bezug von Strom, Wärme oder die entgangene Einspeisevergütung.

GAP-Deckung

Falls die Anlage nach einem Schaden nicht mehr aufgebaut werden kann, ersetzten wir die Lücke zwischen der aktuellen Restschuld und dem Wiederbeschaffungswert​.

Versicherungsschutz für

Technik, die in oder auf einem ständig bewohnten Wohngebäude, -grundstück von einem Fachbetrieb installiert wurde. Ein Vertragsabschluss ist für eine Anlage bis 5 Jahre Alter möglich. Der Selbstbehalt beträgt 150 Euro.

Preis

1,8 ‰ des Anlagenwertes, mindestens 75 €** / Balkonkraftwerke 40 €**

* Die Anlagen dürfen max. 5 Jahre alt sein (ab Tag der Inbetriebnahme) und müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
– die Anlagen muss auf dem Versicherungsgrundstück des Wohngebäudes stehen
– es muss sich um Gebäude der Bauartklasse I, II, und III sowie FHG I und II handeln
– die Anlagen müssen nach den Vorgaben des Herstellers vom Fachbetrieb installiert sein

** zzgl. VSt pro Jahr

 

PDFGegenüberstellung von Anbietern einer Wärmepumpen-Versicherung mit Diebstahlschutz

PDF Tarifbeschreibung und Leistungen der VHV – Wärmepumpen-Versicherung

 

 

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