Existenzschutz Versicherung einfach erklärt

Eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein Unfall wirft einen schnell finanziell aus der Bahn.

Mit einem Existenzschutz können Sie die finanziellen Folgen von schweren Krankheiten und Unfällen absichern.

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Definition und Beispiele

Existenzschutz

Die Existenzschutzversicherung (“Existenzschutz”) ist ein noch junges Produkt. Sie wurde erstmals 2006 dem Markt vorgestellt und inzwischen mehrfach weiterentwickelt. Die Existenzschutzversicherung eignet sich insbesondere als Alternative für Menschen, die eine Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht abschließen können oder wollen.

Beim Existenzschutz liegt der Leistungsfall vor, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung definierter körperlicher Funktionen vorliegt. Außerdem führen definierte Krebserkrankungen ebenfalls zum Leistungsfall. Die Funktionsminderung muss voraussichtlich auf Dauer und irreversibel sein.

Beim Existenzschutz handelt es sich um ein Kombiprodukt, das aus folgenden Bausteinen besteht:

 

Wichtige Begriffe

Aktivdynamik

Dabei handelt es sich um die Dynamisierung der Rentenhöhe während der Vertragslaufzeit (abhängig von der gewählten Rentenhöhe). Die Aktivdynamik ist marktüblich und wird mit einem jährlich wiederkehrenden Erhöhungsangebot realisiert. Die Höhe der Dynamik wird zu Beginn des Vertrages festgelegt. Dies ist wichtig, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust der Rente auszugleichen.

 

Passivdynamik

Die Höhe der Passivdynamik wird bei Vertragsabschluss festgelegt und führt zu einer Dynamisierung der Rentenhöhe im Leistungsfall. Dies ist wichtig, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust der Rente auszugleichen.

 

Grundfähigkeiten

Die Grundfähigkeiten im Existenzschutz sind bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften relativ einheitlich definiert.

Der Verlust folgender Grundfähigkeiten ist mitversichert:

  • Unfähigkeit Arme bewegen
  • Unfähigkeit Beugen
  • Nicht gehen können
  • Verlust von Handfunktionen
  • Unfähigkeit Heben und Tragen
  • Verlust des Hörvermögens (Taubheit)
  • Unfähigkeit Knien und Bücken

sowie

  • Verlust des Sehvermögens (Blindheit)
  • Unfähigkeit Sitzen und Erheben
  • Verlust des Sprachvermögens (Stummheit)
  • Unfähigkeit Stehen
  • Unfähigkeit Treppen steigen
  • Unfähigkeit Auto fahren (gilt nicht für Kindertarife)

 

Innovationsklausel

Mit einer Innovationsklausel kann der Versicherer die Bedingungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers ändern. Er erhält also bessere Leistungen zum gleichen Preis.

 

Rentenerhöhungsoption

Bei bestimmten Anlässen, abhängig vom jeweiligen Tarif, ist die einmalige Erhöhung der Rente ohne Gesundheitsprüfung innerhalb definierter Grenzen möglich (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes etc.).

 

Rentenleistungsdauer

Es kann eine zeitlich begrenzte oder eine lebenslange Rente bei Antragstellung vereinbart werden.

 

Schadenbeispiele:

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung) oder nutzen Sie unseren Beratungsservice.

 

Absicherungsbereich: Organschäden:

Die Erkrankungen müssen dauerhaft und irreversibel sein.

Erkrankung des zentralen Nervensystems

  • Durch einen Verkehrsunfall erleidet die versicherte Person eine Verletzung des Rückenmarks, welche zur Lähmung eines Beines und eines Armes führt.


Psychische Störung oder Geisteskrankheit

  • Eine Person kommt mit schwerem und heftigem Fieber aus dem Urlaub zurück. Diagnose: Typhus. Durch die lang anhaltenden Fieberzustände erleidet die versicherte Person eine Gehirnerkrankung, die zur Geisteskrankheit und damit verbundenen dauerhaften Vormundschaft/Pflege führt.
  • Eine Person erleidet durch einen Sturz beim Skifahren eine schwere Gehirnerschütterung, die eine Verletzung des zentralen Nervensystems zur Folge hat. Die Verletzung führt zu einer Geisteskrankheit der versicherten Person, die sich in Form eines dauerhaften Verlustes der zeitlichen und räumlichen Orientierung bemerkbar macht.


Herzerkrankungen

  • Bei einem Waldspaziergang wird die versicherte Person durch einen Zeckenbiss mit Borreliose infiziert. Dies führt zu einer Herzmuskelentzündung mit erheblicher Minderung der Pumpleistung des Herzens.
  • Auch andere Virusinfekte wie z. B. Virusgrippe, Influenza können zu Herzmuskelentzündungen führen. Durch die Entzündung wird die Kontraktionsfähigkeit des Herzens gestört und geschwächt, was zu einem Leistungsabfall und dadurch zu Herzschwäche (Herzinsuffizienz) mit eingeschränkter Funktion führt. Zu ungefähr 80 Prozent sind Viren der Auslöser der Erkrankung.

Nierenerkrankungen

  • Durch Bewegungsmangel und langjährige falsche Ernährung erkrankt eine versicherte Person an Diabetes. Im Laufe des Krankheitsverlaufes verlieren die Nieren langsam ihre Filterfunktion.


Lungenerkrankung

  • Eine versicherte Person leidet seit mehreren Jahren an Heuschnupfen und behandelt diesen nicht mit entsprechenden Medikamenten. Der Kunde wertet die allergische Reaktion als harmlos ab. Durch die unterlassene Behandlung erkrankt der Kunde an schwerem chronischem Asthma, wodurch die Lungenfunktion erheblich reduziert wird.


Lebererkrankung

  • Durch erhöhten Alkoholgenuss und dauerhafter Einnahme von Schmerztabletten wird die Leber einer versicherten Person derart geschädigt, das der Funktionsumfang der Leber erheblich reduziert wird.


Krebs

  • Ein Kunde trifft sich seit Jahren mit seinen Freunden in einer Raucher-Kneipe zum Skatabend. Obwohl der Kunde selbst nie geraucht hatte, wird bei einer Routineuntersuchung ein Lungentumor entdeckt – Diagnose: Lungenkrebs durch passives Rauchen.

 

Absicherungsbereich: Verlust von Grundfähigkeiten:

Die Erkrankungen müssen dauerhaft und irreversibel sein.

Verlust des Sehvermögens

  • Eine Person erleidet einen Schlaganfall, der durch Arteriosklerose verursacht wurde. Der Versicherugnsnehmer erblindet als Folge des Schlaganfalls auf beiden Augen.

 

  • Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) ist eine schleichende Krankheit. Auch die Augen sind von den Folgeschäden der Zuckerkrankheit betroffen. Durch die hohe Zuckerkonzentration im Blut verändern sich die winzigen Blutgefäße der Netzhaut (Retina), was mit der Zeit zu erheblichen Sehbeeinträchtigungen führen kann.

 

  • Etwa eine Million Bundesbürger sind schon an einem erhöhten Augeninnedruck erkrankt, mindestens eine weitere Million Menschen leben mit einem noch nicht entdeckten, aber gefährlich hohen Augeninnendruck.
  • Der erhöhte Augeninnendruck raubt das Augenlicht schleichend und heimtückisch. Das Sehvermögen verschwindet erst punktuell, dann breiten sich die Lücken im Gesichtsfeld flächenartig aus. Schmerzen treten keine auf, scharf Sehen können die Betroffen oft auch noch lange, weshalb sie die Krankheit meist erst viel zu spät bemerken, was dann zu Sehverlust führt.

 

Verlust des Höhrvermögens

  • Durch eine falsch behandelte Mittelohr-Entzündung und einer daraus entstehenden schweren Mittelohr Erkrankung verliert eine Person sein Hörvermögen und ist auf beiden Ohren taub.
  • Ein Kind verletzt sich beim Spielen leicht an der Handinnenfläche und infiziert sich mit Streptokokken (Bakterienart). Durch die Infektion erkrankt das Kind an Scharlach und verliert das Gehör als Folge dieser Erkrankung.
  • Herpes-Zoster-Viren (Windpocken, Gürtelrose): Der Virus kann eine Nervenentzündung des Innenohres verursachen, was von Verschlechterung des Hörvermögens bis hin zur Taubheit führen kann.


Verlust der Fähigkeit, sich zu orientieren

  • Durch einen Motorradunfall erleidet eine Person ein Schädel-Hirn-Trauma. Aufgrund der Schwere der Verletzung muss der Patient zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben. Bei genauerer Untersuchung wird wenig später eine Epiduralblutung (Hirnblutung) festgestellt. Um eine schnellstmögliche Druckentlastung zu ermöglichen, wird der Patient operiert. Dem Patient kann durch diese sofortige Not-Operation zwar das Leben gerettet werden. Jedoch ist die Folge des Eingriffes an der Schädeldecke eine Behinderung, die sich darin äußert, dass der Kunde sich räumlich nicht mehr orientieren kann.

Verlust anderer Grundfähigkeiten

  • Eine Person ist ambitionierter Freizeit-Boxsportler. Durch wiederholte kleinere Hirnverletzungen im Laufe seiner Wettkämpfe erkrankt die Person an der Parkinson Krankheit und verliert dadurch die Fähigkeiten, zu gehen, zu stehen, zu knien, sich zu bücken und zu beugen.
  • Eine Person erkrankt durch eine Störung des Immunsystems an Multiple Sklerose und ist aufgrund dessen weder in der Lage, seine Handfunktionen zu nutzen, zu heben und zu tragen, noch zu gehen und zu stehen.

 

 

Absicherungsbereich: Invalidität durch Unfall:

Die Erkrankungen müssen dauerhaft und irreversibel sein. (Leistungsfall, bei 50% Invalidität).

  • Ein Mensch stürzt beim Skifahren. Der nachfolgende Skifahrer kann nicht mehr ausweichen und trifft mit seiner Skispitze das Gesicht des Anderen. Ein Auge wird dabei so stark verletzt, dass dieser auf einem Auge nichts mehr sieht.
  • Beim Weg ins Büro kommt jemand mit seinem Fahrzeug auf glatter Fahrbahn ins Schleudern und prallt frontal gegen einen Baum. Folge: Halswirbelfraktur mit Querschnittslähmung

 

Absicherungsbereich: Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit:

Die Erkrankungen müssen dauerhaft und irreversibel sein.

  • Durch eine Lebensmittelvergiftung, die im weiteren Verlauf als schwere psychische Schädigung verbleibt, muss die Person täglich betreut werden und fällt in Pflegestufe I.

 

 

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