Pflegerenten-Absicherung einfach erklärt

Die private Pflegeabsicherung wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung immer wichtiger. Jeder Dritte wird im hohen Alter pflegebedürftig und die soziale Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten

Ein Pflegeplatz kostet oft 2.000 € und mehr zusätzlich aus eigener Tasche

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Allgemeines

Die Absicherung der Thematik Pflegebedürftigkeit lässt sich für Sie auf verschiedene Wege lösen.

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit beteiligt sich die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zu gewissen Höchstgrenzen und je nach Pflegestufe an den entstandenen Kosten. Jedoch reichen die gesetzlichen Leistungen so gut wie nie aus, um alle Kosten tatsächlich zu decken.

Der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung schützt Sie dabei vor großen finanziellen Einschnitten im Pflegefall. 

Mehr als 2,5 Millionen Menschen sind in Deutschland derzeit pflegebedürftig, davon sind über 330.000 unter 60 Jahre alt. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – aber es ist einfach, sich frühzeitig abzusichern.

Ob Krankheit oder Unfall – vieles kann zu einem Pflegefall führen. Und Sport-, Verkehrs- oder Haushaltsunfälle passieren ganz plötzlich. Viele Angehörige entscheiden sich dann dafür, ihre Liebsten zu Hause zu versorgen. Das ist gut gemeint, aber mit dieser Dauerbelastung sind viele schnell überfordert – physisch, psychisch und auch finanziell.

Ein häuslicher Pflegedienst kann hier entlasten, wird aber von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nur zum Teil getragen. Auch bei einer stationären Pflege werden nicht alle Kosten übernommen und es verbleiben erhebliche Eigenbeteiligungen.

 

beispielrechnung-pflegebedürftigkeit

Beispielrechnung Pflegebedürftigkeit

1) Die oben genannten Zahlen sind Beispiele und können je nach Situation und gewünschter Pflege auch höher oder niedriger sein.

 

Die Leistungsvoraussetzungen

Interessant ist zunächst einmal die Frage, wer überhaupt pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist (gleiche Anspruchsvoraussetzungen für soziale und private Pflegeversicherung!).

Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird für gesetzlich Krankenversicherte vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und für privat Krankenversicherte vom medizinischen Dienst der Privaten (MEDICPROOF) nach einheitlichen Kriterien vorgenommen.

Bevor der Staat die Kosten für die Pflege übernimmt, stehen zunächst der Pflegebedürftige selbst und dann – je nach persönlicher Situation – auch der Ehepartner und die Kinder in der Pflicht.

 

Wer muss für die Pflege aufkommen?

- wer kommt fuer die pflege auf

 

Link zum Bundesministerium für Gesundheit – Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften zur gesetzlichen Pflegeversicherung

 

 

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