Auch steuerlich bietet sie klare Vorteile: Beiträge zur Basisrente können bis zu einem Höchstbetrag (2025: 100 Prozent von 27.566 Euro für Alleinstehende bzw. 55.132 Euro für Verheiratete) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. 2023 waren bereits 96 Prozent der Einzahlungen absetzbar, 2025 wird der Betrag vollständig steuerlich berücksichtigt. Im Ruhestand muss die Rente zwar versteuert werden – jedoch in der Regel zu einem dann niedrigeren Steuersatz. Für viele Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener ist die Basisrente daher zu einer attraktiven Alternative geworden, vor allem, weil sie nicht wie Riester-Produkte an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gekoppelt ist.
Zusätzlich erfreut sich die Basisrente wachsender Beliebtheit bei Personen, die ihre Altersvorsorge flexibel mit fondsgebundenen Produkten gestalten wollen. Moderne Policen ermöglichen dabei auch Investments in nachhaltige oder breit diversifizierte ETFs. Im Vergleich zur Riester-Rente fällt zudem die Beitragsgarantie weg, was langfristig höhere Renditechancen eröffnet – ein wichtiges Kriterium angesichts der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase.
Auch aufseiten der Anbieter wird die Basisrente als zukunftsfähiges Modell gesehen. Während bei Riester vielfach über komplizierte Förderbedingungen, staatlich gedeckelte Grundzulagen und hohe Kosten diskutiert wurde, überzeugt die Basisrente mit klareren Strukturen. Gerade unter dem Druck des demografischen Wandels und der absehbar schrumpfenden gesetzlichen Rente gewinnt sie als dritte Säule der Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung.
Ob die Fokusgruppe der Bundesregierung in der Riester-Reform noch einen echten Neustart schafft oder ob das Modell endgültig ausläuft, bleibt abzuwarten. Der Trend zur flexibleren, steuerlich geförderten und kapitalmarktbasierten Vorsorge dürfte sich jedenfalls weiter verstärken – nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Rentenlücke und der wachsenden Sensibilisierung für das Thema Altersarmut.