Anfang 2022 wurde der Höchstrechnungszins („Garantiezins“) für Lebensversicherungen von 0,9 auf homöopathische 0,25 Prozent abgesenkt – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Attraktivität klassischer Kapitallebensversicherungen. Zahlreiche Versicherer stellten das Neugeschäft mit dieser Produktgattung komplett ein, da die vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie in der damaligen Niedrigzinssituation kalkulatorisch kaum noch darstellbar war.

Im Zuge der Zinswende könnte das bei den Deutschen traditionell beliebte Vorsorgemodell nun ein Comeback erleben, denn unweigerlich steht die Frage nach einer Erhöhung des Höchstrechnungszinses im Raum. Klar ist indes: Die Mühlen der Versicherungsregulierung mahlen langsam, schon weil solche Zinsveränderungen traditionell am Jahresanfang erfolgen.

Das spiegelt auch eine aktuelle Umfrage der Ratingagentur Assekurata unter 23 relevanten Marktteilnehmern wider. Nur drei von ihnen rechnen mit einer Erhöhung schon 2024. Elf erwarten sie für 2025, fünf eher später. Vier Versicherer bezweifeln gar, dass der Höchstrechnungszins überhaupt angehoben werden wird. Angesichts der Inflation erscheinen fondsgebundene Versicherungen, mit oder ohne Garantie, ohnehin als vielversprechender.

Die Diskussion um den Höchstrechnungszins ist dabei weit mehr als eine technische Detailfrage der Versicherungsaufsicht. Sie berührt grundlegende Aspekte der privaten Altersvorsorge und beeinflusst maßgeblich, wie attraktiv klassische Lebens- und Rentenversicherungen künftig wahrgenommen werden. Jahrzehntelang waren diese Policen ein verlässlicher Baustein in der Vermögens- und Ruhestandsplanung vieler Haushalte. Der Garantiezins bot Planungssicherheit und langfristige Stabilität – Eigenschaften, die insbesondere sicherheitsorientierten Anlegern entgegenkamen. Mit dem drastischen Zinsverfall der vergangenen Jahre haben diese Produkte jedoch ihren Vorsprung eingebüßt.

Der Niedrigzins zwang die Versicherer zu konservativer Kapitalanlage und hohen Reserven, was die Wirtschaftlichkeit klassischer Garantiekonstruktionen erheblich belastete. Viele Kunden wandten sich daraufhin renditestärkeren Alternativen zu, etwa fondsgebundenen Policen oder ETF-Sparplänen. Diese Entwicklung zeigte, dass sich die Präferenzen der Verbraucher zunehmend in Richtung flexibler und potenziell renditestärkerer Lösungen verschieben, selbst wenn damit höhere Risiken verbunden sind.

Mit der Zinswende hat sich die Ausgangslage jedoch wieder verändert. Höhere Kapitalmarktzinsen ermöglichen den Versicherern grundsätzlich wieder attraktivere Überschüsse zu erwirtschaften. Eine moderat steigende Verzinsung im Sicherungsvermögen könnte klassische Produkte wieder beleben – insbesondere dann, wenn ein höherer Höchstrechnungszins die Kalkulationsmöglichkeiten erweitert. Dennoch besteht Unsicherheit, wie schnell und in welchem Umfang eine Anpassung erfolgen könnte. Die Aufsicht achtet darauf, dass Versicherer langfristig verlässlich wirtschaften und die Garantieversprechen jederzeit erfüllen können. Ein vorschnelles Anheben des Rechnungszinses würde das Risiko erhöhen, dass zukünftige Kapitalmarktschwankungen die Erfüllbarkeit der Garantien gefährden.

Die aktuelle Umfrage von Assekurata verdeutlicht, wie unterschiedlich die Erwartungen innerhalb der Branche sind. Einige Versicherer sehen die Kapitalmarktsituation so stabil, dass eine moderate Erhöhung bereits kurzfristig möglich wäre. Andere argumentieren, dass die Zinssituation noch zu volatil ist und eine nachhaltige Stabilisierung abgewartet werden müsse. Hinzu kommt, dass die Inflation die reale Rendite vieler klassischer Vorsorgeprodukte weiterhin schmälert. Selbst wenn der Garantiezins steigt, bleibt die Frage, ob sich diese Policen gegenüber inflationsgeschützten oder renditeorientierten Alternativen behaupten können.

Vor diesem Hintergrund gewinnen fondsgebundene Versicherungen weiter an Bedeutung. Sie bieten während der Ansparphase höhere Renditechancen und können – je nach Tarif – auch Teilsicherheiten oder Garantien beinhalten, die das Risiko begrenzen. Moderne Policen arbeiten mit individuellen Anlagestrategien, automatisierten Umschichtungsmechanismen und Flexibilitätsoptionen, die auf unterschiedliche Marktphasen reagieren. Diese hybride Struktur verbindet Chancenorientierung mit Sicherheitselementen und spricht damit sowohl renditebewusste als auch sicherheitsorientierte Anleger an.

Gleichzeitig sollte nicht übersehen werden, dass klassische Lebensversicherungen weiterhin ihre Daseinsberechtigung haben – insbesondere für Kunden, die großen Wert auf planbare Mindestleistungen und lebenslange Rentenzahlungen legen. Eine mögliche Erhöhung des Höchstrechnungszinses könnte ihr Image wieder stärken und sie als konservative, risikoarme Vorsorgelösung neu positionieren. Auch für Berater und Vermittler würde dies neue Gesprächsanlässe schaffen, um Kunden über die sich wandelnden Rahmenbedingungen zu informieren.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die regulatorischen Weichen in den kommenden Jahren entwickeln. Klar ist jedoch bereits heute: Die private Altersvorsorge befindet sich in einem strukturellen Wandel. Kunden erwarten Flexibilität, Transparenz und nachvollziehbare Renditechancen – Eigenschaften, die sowohl klassische als auch fondsgebundene Produkte künftig stärker erfüllen müssen. Die Frage nach dem Höchstrechnungszins ist dabei nur ein Baustein eines wesentlich größeren Transformationsprozesses.