In diesem Winter wird hierzulande aus bekannten Gründen sparsam geheizt. Übertreiben sollte man es damit allerdings nicht. Werden Räume nämlich gar nicht beheizt, drohen die Wasserleitungen einzufrieren und schließlich zu platzen, wie die deutschen Versicherer betonen. Jährlich entstehen in Deutschland frostbedingte Leitungswasserschäden in Höhe von 125 bis 150 Millionen Euro.
Die Frostschutzeinstellung an der Heizung schützt nur den Heizkörper selbst, nicht aber Wasserrohre. Wird konstant geheizt, reduziert das nicht nur das Frostrisiko, sondern auch die Wahrscheinlichkeit einer Schimmelbildung im jeweiligen Raum. Sollte eine Beheizung wirtschaftlich unsinnig sein, weil das Gebäude im Winter gar nicht genutzt wird (wie ein Garten- oder Ferienhaus), empfiehlt es sich, die potenziell bedrohten Leitungsrohre bis zum Frühjahr zu entleeren. Ist es zur Vereisung von Rohren gekommen, sollten sie stets langsam aufgetaut werden. Starke Hitze wie durch einen Gasbrenner kann das gefrorene Material bersten lassen.
Der Hinweis der Versicherungswirtschaft ist nicht nur ein technischer Ratschlag, sondern hat auch eine rechtliche Dimension. Denn in vielen Gebäude- und Hausratversicherungsverträgen ist festgelegt, dass Versicherte verpflichtet sind, angemessene Vorkehrungen zum Schutz gegen Frostschäden zu treffen. Wird grob fahrlässig gehandelt, indem beispielsweise bewusst vollständig auf eine temperierte Beheizung verzichtet wird, kann dies im Schadenfall zu Kürzungen oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Umso wichtiger ist es, ein Mindestmaß an Raumtemperatur zu gewährleisten, auch wenn das Heizverhalten aus Kostengründen derzeit vielerorts angepasst wird.
Besonders gefährdet sind Rohrleitungen in unbeheizten Bereichen wie Kellern, Abstellräumen, Garagen oder in Schächten, die baulich nicht ausreichend gedämmt sind. Auch Leitungen in Außenwänden oder unter Dachflächen kühlen bei niedrigen Temperaturen sehr schnell aus. Viele Hausbesitzer unterschätzen zudem, wie stark der Wärmeverlust bei dauerhaft gekippten Fenstern sein kann. Während Stoßlüften unproblematisch ist, führt ein durchgehend gekipptes Fenster in einem wenig beheizten Raum dazu, dass die Temperatur drastisch abfällt – ein klassischer Auslöser für Vereisungen.
Neben dem Risiko eines Rohrbruchs drohen Folgeschäden, die häufig noch höhere Kosten verursachen als das eigentliche Platzen der Leitung. Taut ein eingefrorenes Rohr wieder auf, kann unkontrolliert austretendes Wasser Wände, Fußböden und Dämmmaterialien durchfeuchten. In der Folge entstehen oft versteckte Feuchtigkeitsschäden, die erst Wochen oder Monate später sichtbar werden und dann umfassende Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen. Der finanzielle Aufwand reicht dabei nicht selten in den fünfstelligen Bereich und geht regelmäßig über die reine Instandsetzung der Leitung hinaus.
Auch für Vermieter besteht ein erhöhtes organisatorisches Risiko, da sie sicherstellen müssen, dass ungenutzte Wohnungen oder Nebenräume im Winter nicht vollständig auskühlen. Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen, wenn unklar ist, wer die Verantwortung für das richtige Heizverhalten der Mieter trägt. Grundsätzlich gilt: Die Eigentümer sind für die bauliche Sicherung und die Grundfunktion der Heizungsanlage verantwortlich, während Mieter verpflichtet sind, frostschutzgerechtes Wohnverhalten an den Tag zu legen. Klare Kommunikation kann helfen, Streitigkeiten oder Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
Sollte ein Gebäude tatsächlich über längere Zeit unbewohnt bleiben, ist das vollständige Entleeren der Wasserleitungen nach wie vor die sicherste Option. Dieser Schritt muss jedoch fachgerecht ausgeführt werden, da sich Restwasser in nicht vollständig entleerten Leitungsabschnitten ebenfalls ausdehnen und Schäden verursachen kann. Darüber hinaus empfiehlt es sich, technische Anlagen wie Heizkessel oder Warmwasserboiler korrekt stillzulegen, um Energieverluste und unnötige Betriebskosten zu vermeiden.
Im Fall eingefrorener Leitungen gilt besondere Vorsicht. Viele professionelle Installationsbetriebe weisen darauf hin, dass improvisierte Versuche, das Eis mit offenem Feuer oder Heißluftgebläsen zu schmelzen, erheblichen Schaden verursachen können. Neben dem Risiko eines Rohrplatzers steigt auch die Brandgefahr deutlich. Sinnvoller ist langsames, gleichmäßiges Erwärmen, etwa durch Heizlüfter in ausreichendem Abstand oder spezielle Wärmematten. Bei sichtbaren Schäden oder unklaren Situationen sollte stets ein Fachbetrieb eingeschaltet werden, da eigenständige Reparaturversuche sowohl das Risiko erhöhen als auch den Versicherungsschutz gefährden können.
Insgesamt zeigt sich, dass ein verantwortungsvolles Heiz- und Lüftungsverhalten weit mehr ist als eine Frage der Energieeffizienz. Es ist ein zentraler Bestandteil des Gebäudeschutzes, der im Winter maßgeblich über die Unversehrtheit der eigenen vier Wände entscheidet. Angesichts steigender Energiekosten mag der Wunsch nach Sparsamkeit nachvollziehbar sein, doch ein ausgewogenes Temperaturmanagement ist unerlässlich, um langfristig größeren Schaden und damit deutlich höhere Kosten zu vermeiden.
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