Wird meine private Krankenversicherung (PKV) infolge der Coronapandemie teurer? Kann ich als Genesener noch in die PKV wechseln? Diese Fragen treiben derzeit viele um, die entweder privat krankenversichert sind oder damit liebäugeln und bereits mit Covid-19 infiziert waren.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung Herbert Schneidemann gab kürzlich im Branchenmagazin procontra Entwarnung: Auf die Prämienanpassungen zum kommenden Jahr dürften die Corona-Sonderausgaben keine Auswirkungen haben. Denn zum einen stehen ihnen Einsparungen durch aufgeschobene oder abgesagte Untersuchungen und Eingriffe gegenüber. Und zum anderen dürfen die Versicherer vorübergehende Ereignisse wie eine Pandemie nicht in die Prämien „einpreisen“. Mit einem Corona-bedingten Beitragsanstieg sei deshalb nicht zu rechnen.
Auch Wechselwillige können beruhigt sein: Einem Neuabschluss einer PKV steht eine Infektion nicht im Wege. Sie muss aber beim Antrag im Zuge der Gesundheitsfragen angegeben werden, damit der Versicherer nach einem schweren Erkrankungsverlauf oder bei Long-Covid-Symptomen das Kostenrisiko adäquat abschätzen kann.
In der Praxis bedeutet das: Wer nach einer überstandenen Covid-Infektion in die PKV wechseln möchte, sollte ärztliche Unterlagen bereithalten, die den Verlauf und den aktuellen Gesundheitszustand belegen. Bei asymptomatischen oder milden Verläufen ist in der Regel keine Ablehnung zu befürchten – anders könnte es bei Long-Covid-Erkrankungen aussehen, die mit anhaltenden Beschwerden wie Atemnot, Erschöpfung oder Konzentrationsproblemen einhergehen. In solchen Fällen behalten sich Versicherer Zuschläge oder Leistungsausschlüsse vor, um das individuelle Risiko zu kalkulieren.
Für bereits privat Versicherte stellt sich darüber hinaus die Frage, wie es um die Beitragsstabilität ihrer Versicherung steht. Hier ist wichtig zu wissen, dass Beitragsanpassungen in der PKV grundsätzlich auf einer gesetzlichen Berechnungsgrundlage beruhen. Steigende medizinische Kosten, eine höhere Lebenserwartung und der medizinisch-technische Fortschritt sind die Hauptgründe für langfristige Prämienanpassungen. Die Coronapandemie hingegen wird nach derzeitigem Stand als temporäres Ereignis gewertet – auch von den Versicherungsaufsichtsbehörden. Damit bleibt die Pandemie ohne direkten Einfluss auf die Beitragsberechnung.
Ein weiterer Aspekt ist die Rolle der Rückstellungen in der PKV. Privatversicherer bilden Alterungsrückstellungen, die auch dazu dienen, temporäre Ausgaben wie pandemiebedingte Leistungsspitzen auszugleichen. Diese Rückstellungen haben sich in der Krise als stabilisierendes Element bewährt. Die meisten Versicherer berichten zudem von einer nahezu ausgeglichenen Bilanz zwischen pandemiebedingten Mehrausgaben und den Einsparungen durch verschobene oder abgesagte Behandlungen – etwa planbare Operationen, Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnarzttermine.
Zusätzlich verstärkt hat sich der Trend zur digitalen Versorgung: Videosprechstunden, Telemedizin und digitale Diagnostikangebote haben durch die Pandemie an Akzeptanz gewonnen – und entlasten zugleich die Kostenstruktur der Versicherer. Einige Unternehmen denken bereits darüber nach, telemedizinische Leistungen dauerhaft in ihre Tarife zu integrieren oder bestehende Angebote auszubauen.
Somit lässt sich sagen: Die Coronapandemie hat die private Krankenversicherung zweifellos vor Herausforderungen gestellt, sie jedoch nicht nachhaltig unter Druck gesetzt. Wer einen Wechsel plant, sollte sich gut informieren und ärztliche Unterlagen bereithalten – pauschale Ablehnungen aufgrund einer überstandenen Covid-Infektion sind jedenfalls nicht zu erwarten. Und wer bereits versichert ist, kann sich auf stabile Rahmenbedingungen stützen, die auch in Krisenzeiten greifen.
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