CSRD lautet das „magische“ Kürzel, dass Anlegern künftig mehr Klarheit über die Nachhaltigkeit von Unternehmen verschaffen und Greenwashing verhindern soll. Es steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und bezeichnet eine Richtlinie, auf die sich Rat, Kommission und Parlament der Europäischen Union kürzlich geeinigt haben. Sie verpflichtet die Unternehmen in der EU auf die jährliche Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten, und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche. Entscheidend ist neben der Größe lediglich, ob die Unternehmen kapitalmarktorientiert arbeiten.
Zunächst – für das Geschäftsjahr 2024 – müssen nur die als groß klassifizierten Unternehmen regelmäßig nach CSRD-Standard berichten, die auch heute schon im Rahmen des Vorgänger-Regelwerks CSR dazu angehalten sind. Ein Jahr später setzt die Pflicht für alle weiteren Großunternehmen ein, 2026 schließlich auch für die kleineren und mittelgroßen Firmen mit Kapitalmarktorientierung. In Deutschland werden am Ende rund 15.000 Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen, europaweit sind es circa 50.000 statt wie bisher 11.700.
Das Ziel der neuen Berichtspflicht ist klar: Die ESG-Performance – also Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte – soll künftig genauso transparent nachvollziehbar sein wie klassische Bilanzkennzahlen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte doppelte Materialität: Unternehmen müssen sowohl berichten, wie sich ökologische und soziale Faktoren auf ihre wirtschaftliche Lage auswirken, als auch, welchen Einfluss ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat.
Die Anforderungen gehen deutlich über das bisherige Niveau hinaus. Statt allgemeiner Beschreibungen werden künftig präzise und vergleichbare Angaben erwartet, etwa zu CO₂-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, Energieverbrauch, Ressourceneinsatz, Arbeitsbedingungen oder Maßnahmen zur Diversität und Gleichstellung. Unternehmen, die den Anforderungen nicht genügen oder unzureichend berichten, müssen mit reputationsschädigenden Konsequenzen und gegebenenfalls auch mit Sanktionen rechnen.
Auch für Investoren und Banken hat die CSRD erhebliche Bedeutung. Sie erhalten dank der neuen Transparenzregeln einen besseren Einblick in die tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung potenzieller Investments – ein zentraler Faktor im Rahmen der wachsenden Anforderungen aus der EU-Taxonomie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Zudem wird die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und Branchen durch die einheitlichen Berichtsstandards deutlich verbessert.
Damit die Umsetzung gelingt, wird ein Teil der Unternehmen erhebliche Investitionen in Prozesse, IT-Systeme und personelle Ressourcen tätigen müssen. Auch die enge Abstimmung zwischen Controlling, Nachhaltigkeitsmanagement und Investor Relations wird wichtiger denn je. Die CSRD ist also nicht nur ein regulatorischer Schritt, sondern ein strategischer Wendepunkt: Sie zwingt Unternehmen dazu, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Geschäftsführung zu etablieren – messbar, prüfbar und dauerhaft.
Unternehmen, die bereits heute umfassend und glaubwürdig berichten, könnten sich langfristig Wettbewerbsvorteile verschaffen – sowohl beim Zugang zu Kapital als auch bei der Bindung von Kunden und Talenten.
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