Finanzaufsicht setzt auf „Mystery Shopping“

Bereits vor zwei Jahren hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Testkunden losgeschickt, um die Beratungsqualität in zwölf Banken zu prüfen. Nachdem die Ergebnisse ernüchternd bis verheerend ausfielen, wurden nun erneut geschulte „Mystery Shopper“ anonym zu Beratungsgesprächen geschickt, diesmal bei 16 Banken.

Auch bei diesen 100 Terminen wurden wieder „erhebliche Defizite“ in der Anlageberatung der Banken festgestellt, wie Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz bei der BaFin, berichtet. Zwar fielen einige Banken auch mit „guter“ Beratungsarbeit auf, insgesamt ergebe sich jedoch ein „gemischtes Bild“.

Vor allem bei den Pflichtinformationen hapert es. Die darauf angesprochenen Geldinstitute haben Besserung gelobt und wollen ihre Prozesse optimieren. Ob den Worten Taten folgen, soll zukünftig mit weiteren, ausgedehnteren anonymen Testberatungen überprüft werden. Die BaFin steht ihrerseits unter Druck, da ihr mangelndes Engagement für den Verbraucherschutz vorgeworfen wird.

Die BaFin betont, dass „Mystery Shopping“ ein wichtiges Instrument ist, um realistische Einblicke in die tatsächliche Beratungspraxis zu erhalten – weit über das hinaus, was schriftliche Prüfberichte oder interne Selbstauskünfte der Banken offenbaren. Neben der Dokumentation und Transparenz von Risiken sowie der Geeignetheit der empfohlenen Produkte werde nun verstärkt darauf geachtet, ob Kundinnen und Kunden verständlich über Kosten, Laufzeiten und mögliche Interessenkonflikte informiert werden.

Besonders kritisch sieht die Aufsicht, wenn Banken weiterhin vorrangig hauseigene Produkte oder solche mit hohen Provisionen empfehlen – ungeachtet individueller Kundenziele. In einigen Fällen sei sogar von „fehlender Anlegereignung“ der vorgeschlagenen Investments auszugehen gewesen, so der BaFin-Bericht.

Um Abhilfe zu schaffen, kündigte die Behörde nicht nur engmaschigere Kontrollen an, sondern fordert auch mehr Qualifikationsnachweise für Beraterinnen und Berater. Zudem prüft sie, ob bei wiederholt negativ auffallenden Instituten aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Sanktionen oder zusätzliche Auflagen verhängt werden sollen. Ziel sei es, das Vertrauen der Verbraucher in eine faire und sachgerechte Beratung nachhaltig zu stärken.