Kühlschäden in der Hausratversicherung – Erstattung bei Stromausfall jetzt prüfen lassen

Als Versicherungsmakler erleben wir immer wieder, dass das Thema Kühlschäden in der Haushaltsversicherung unterschätzt wird. Erst wenn der eigene Gefrierschrank nach einem Stromausfall abtaut und Lebensmittel verderben, stellen sich viele Versicherungsnehmer die Frage, ob und in welchem Umfang ein Schaden ersetzt wird. In diesem Beitrag möchten wir die wichtigsten Aspekte rund um Kühlschäden beleuchten, die vertraglichen Grundlagen erläutern und praktische Hinweise geben, wie man sich im Schadensfall richtig verhält.

1. Was sind Kühlschäden?

Unter Kühlschäden versteht man den Verderb von Lebensmitteln, die in Kühl- oder Gefriergeräten gelagert werden, infolge eines technischen Defekts oder eines Stromausfalls. Betroffen sind in der Regel Fleisch, Fisch, Milchprodukte oder tiefgefrorene Waren, die bereits nach wenigen Stunden ohne Kühlung nicht mehr verzehrt werden können. Gerade in größeren Gefriertruhen lagern oft Vorräte im Wert von mehreren hundert Euro, sodass sich ein Schaden schnell summieren kann.

2. Versicherungstechnische Einordnung

Die klassische Hausratversicherung deckt Schäden am beweglichen Inventar des Haushalts ab, darunter Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und eben auch gelagerte Vorräte. Allerdings ist die Erstattung von Kühlschäden nicht in jedem Tarif automatisch enthalten. Lassen Sie Ihren Tarif durch uns kostenfrei prüfen!

Viele Versicherer unterscheiden hierbei zwischen:

Während einige moderne Tarife alle genannten Ursachen abdecken, sind ältere Policen häufig eingeschränkter. Besonders Stromausfälle, die durch den Versicherungsnehmer selbst verursacht werden (z. B. versehentliches Ausschalten des Geräts), sind meist nicht versichert.

3. Höhe der Entschädigung

Die Entschädigungssummen variieren stark. Manche Versicherer bieten eine pauschale Erstattung bis zu 500 Euro, andere gehen bis 1.000 oder sogar 2.500 Euro. Wichtig ist, dass diese Summen meist als Sublimit innerhalb der Gesamtsumme der Hausratversicherung vereinbart sind. Das bedeutet: Auch wenn die Versicherungssumme insgesamt deutlich höher ist, bleibt die Erstattung für Kühlschäden auf den vertraglich festgelegten Höchstbetrag begrenzt.

Für Haushalte mit großen Vorräten – beispielsweise Familien, die Gefriertruhen mit Fleisch oder Vorratspaketen lagern – ist es sinnvoll, hier auf ausreichend hohe Versicherungssummen zu achten.

4. Nachweis und Dokumentation des Schadens

Im Schadensfall ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend. Wir raten unseren Kunden:

  1. Fotografieren Sie den Inhalt des Kühlschranks oder Gefriergeräts, bevor die verdorbenen Lebensmittel entsorgt werden.

  2. Machen Sie eine Aufstellung der betroffenen Waren mit geschätztem Einkaufswert.

  3. Bewahren Sie – soweit möglich – Kassenzettel oder Rechnungen auf, insbesondere bei größeren Posten (z. B. Fleisch vom Metzger oder Vorratspakete).

  4. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Versicherer.

Je besser die Nachweise, desto reibungsloser verläuft die Regulierung. Fehlen Nachweise, müssen Versicherer schätzen – was in der Regel zu einer geringeren Erstattung führt.

5. Praktische Beispiele

6. Worauf sollten Versicherungsnehmer achten?

Aus unserer Sicht als Makler sind folgende Punkte besonders wichtig:

7. Zusammenfassung

Kühlschäden sind zwar kein existenzbedrohendes Risiko, können aber ärgerlich und teuer werden. In der Hausratversicherung ist der Schutz sinnvoll, besonders in Haushalten mit großen Vorräten. Wir empfehlen, bestehende Policen regelmäßig zu überprüfen und – falls nötig – anzupassen.

Als Versicherungsmakler unterstützen wir unsere Kunden dabei, ihre Verträge optimal aufzustellen, und sorgen dafür, dass auch solche vermeintlichen „Nebenschäden“ zuverlässig abgedeckt sind. So bleibt der Schaden im Ernstfall finanziell überschaubar und die Regulierung unkompliziert.

8. Checkliste: So verhalten Sie sich im Schadensfall

Damit ein Kühlschaden schnell und unkompliziert reguliert werden kann, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Schaden feststellen
    Prüfen Sie, ob die Lebensmittel tatsächlich verdorben sind. Bei Stromausfällen gilt: Tiefgefrorenes kann oft noch mehrere Stunden unbedenklich gelagert bleiben.

  2. Dokumentation anfertigen

    • Fotografieren Sie den Gefrier- oder Kühlschrankinhalt.

    • Machen Sie eine schriftliche Liste der verdorbenen Lebensmittel mit geschätztem Einkaufswert.

    • Sammeln Sie, falls vorhanden, Belege oder Kassenzettel.

  3. Schadenmeldung
    Informieren Sie Ihre Versicherung zeitnah und übermitteln Sie die Unterlagen.

  4. Entsorgung
    Entsorgen Sie die verdorbenen Lebensmittel erst nach Rücksprache oder ausreichender Dokumentation, um Rückfragen zu vermeiden.

  5. Vorbeugung

    • Kontrollieren Sie Sicherungen und Gerätestecker regelmäßig.

    • Achten Sie auf eine rechtzeitige Wartung der Geräte.

    • Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice auf ausreichende Deckung.

 

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich informativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.