Schufa will 2025 Negativeinträge schneller löschen

Wer einen Kredit, beispielsweise zur Immobilienfinanzierung, in Anspruch nehmen möchte, muss über eine einwandfreie Bonität verfügen. Dabei kommt dem von der Schufa ermittelten Ergebnis eine zentrale Bedeutung zu – es wird nicht nur von Banken, sondern auch von Mobilfunkanbietern und Energieversorgern vor Vertragsabschlüssen standardmäßig eingeholt.

Zwar bleibt die genaue Berechnung des Schufa-Scores ein Betriebsgeheimnis, dennoch ist unbestritten, dass negative Einträge infolge unbezahlter Rechnungen zu Abzügen führen.

Seit Jahresbeginn wird ein einmaliger Zahlungsverzug nicht mehr so lange negativ gewertet wie früher: Wird der offene Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer der Schufa bekannten Mahnung beglichen und es erfolgen in den folgenden 18 Monaten keine weiteren Negativmeldungen, bleibt der Eintrag nur 18 Monate bestehen – statt wie bisher 36 Monate.

Diese Neuregelung der Speicherfristen bringt Vorteile für beide Seiten: Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre versäumte Zahlung zeitnah ausgleichen, haben die Chance, ihre Bonität schneller zu verbessern. Auch Unternehmen profitieren, da sie so schneller an ihr Geld gelangen“, erläutert Schufa-Vorstandsvorsitzende Tanja Birkholz.

Die Anpassung erfolgt auch vor dem Hintergrund wachsender Kritik an den bisherigen Speicherfristen. Verbraucherschützer und Datenschützer hatten in der Vergangenheit wiederholt bemängelt, dass selbst geringfügige Zahlungsrückstände Menschen über Jahre hinweg bei Finanzentscheidungen benachteiligen können – etwa bei der Kreditvergabe, beim Abschluss eines Mietvertrags oder bei Mobilfunkanbietern. Die nun verkürzte Frist soll als fairer Ausgleich zwischen Gläubigerschutz und Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit fungieren.

Die neue Regelung betrifft jedoch nur sogenannte einfache Negativeinträge – also Fälle, in denen eine offene Forderung verspätet, aber freiwillig beglichen wurde. Härtere Negativmerkmale wie titulierte Forderungen (z. B. nach einem gerichtlichen Mahnverfahren oder Vollstreckungsbescheid) bleiben weiterhin bis zu drei Jahre gespeichert. Die Unterscheidung bleibt entscheidend für die Beurteilung der individuellen Bonität.

Verbraucher erhalten somit einen stärkeren Anreiz, bestehende Zahlungsrückstände zügig zu begleichen, um ihre Kreditwürdigkeit rasch wieder zu verbessern. Dies kann sich nicht nur positiv auf zukünftige Finanzierungsentscheidungen auswirken, sondern auch auf das allgemeine Verhältnis zu Dienstleistern – etwa bei der Einrichtung eines Strom- oder Internetanschlusses.

Parallel zur Fristverkürzung arbeitet die Schufa an einer verbesserten Transparenz und Nutzerorientierung. Die Einführung eines digitalen Kundenportals mit dem Namen „MeineSchufa Next“ soll Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig mehr Kontrolle über ihre gespeicherten Daten ermöglichen. Neben einer detaillierten Übersicht sollen dort auch Löschfristen, Score-Verläufe und Hinweise auf Korrekturmöglichkeiten sichtbar gemacht werden. Auch hier reagiert das Unternehmen auf zunehmenden öffentlichen Druck, mehr Nachvollziehbarkeit in den Bewertungsprozess zu bringen.

Insgesamt zeigt sich: Die Reform der Schufa-Datenpraxis ist ein Schritt in Richtung verbraucherfreundlicherer Ausgestaltung von Auskunfteien. Zugleich verdeutlicht sie, wie stark Bonitätsdaten inzwischen in alle Lebensbereiche hineinwirken – von der Mietbewerbung über Konsumkredite bis zur Kontoeröffnung. Wer seine Einträge regelmäßig überprüft, kann nicht nur Fehler korrigieren lassen, sondern mit vorausschauendem Verhalten auch aktiv an einem guten Score mitarbeiten.

 

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.