Damit eine Wohngebäudeversicherung die tatsächlichen Kosten für eine Instandsetzung oder einen Neubau abdeckt, werden die Leistungssummen und Prämien in der Regel jährlich an die Preisentwicklung angepasst. Versicherung zum gleitenden Neuwert heißt das Prinzip, das einer Unterversicherung vorbeugt. Grundlage des Anpassungsfaktors sind Daten des Statistischen Bundesamtes, konkret der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe.

Wegen der enormen Inflation im Bausektor beträgt der Faktor für das kommende Jahr 7,5 Prozent. Immerhin: Gegenüber diesem Jahr (14,7 Prozent) hat er sich damit fast halbiert. „In Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, findet die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands Anja Käfer-Rohrbach. Vom langjährigen Mittel der Jahre 2013 bis 2023, nämlich 4,3 Prozent, ist der Anpassungsfaktor 2024 allerdings auch noch weit entfernt. Die aktuelle Inflationsentwicklung lässt indes hoffen, dass er sich dieser Marke im kommenden Jahr weiter annähern wird. „Unsere VersicherungsnehmerInnen können sich darauf verlassen, dass die gleitende Neuwertversicherung jederzeit auch existenzbedrohende Schäden vollständig abdeckt. Niemand muss in Zeiten hoher Inflation eine Unterversicherung fürchten“, hebt Käfer-Rohrbach die Stabilität der Wohngebäudeversicherung hierzulande hervor.

Definition

Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die aus Feuer-, Sturm/Hagel- und Leitungswasserschäden resultieren. Dies sind die sogenannten versicherten Gefahren. Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache).

Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes, sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).

Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadenereignisse ab. Einen umfassenderen Schutz bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung.

Zusätzlich zur reinen Absicherung gegen Sachschäden bietet die Wohngebäudeversicherung häufig auch Leistungen für Folgekosten wie Aufräum- und Abbrucharbeiten, Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit oder die Beseitigung von Umwelt- und Gebäudeschäden durch Feuerwehr- oder Löschwassereinsätze. Für Eigentümer von vermieteten Objekten kann darüber hinaus der Ausgleich von Mietausfällen mitversichert sein. Auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit werden – je nach Tarif – mittlerweile häufig mit abgedeckt, was einen erheblichen Mehrwert in der Praxis darstellen kann.

Besonderes Augenmerk sollte bei Vertragsabschluss auf die Angemessenheit der Versicherungssumme sowie die regelmäßige Aktualisierung der Angaben zum Gebäude gelegt werden, beispielsweise bei Anbauten oder energetischen Sanierungen. Viele Versicherer bieten hier automatische Anpassungsmechanismen oder individuelle Beratung zur Vermeidung einer Unter- oder Überversicherung.

Auch Neubauten sollten vom ersten Tag an mit einem umfassenden Schutz ausgestattet sein, denn schon während der Bauphase können unvorhersehbare Schäden auftreten. Die Kombination mit einer Feuerrohbau- oder Bauleistungsversicherung stellt sicher, dass die Übergänge nahtlos abgesichert bleiben – ein Aspekt, der in Zeiten hoher Baukosten nicht zu unterschätzen ist.