Elementarschadenversicherung: Schutz vor Starkregen, Überschwemmung und Rückstau

Starkregen, Hochwasser und überlastete Kanalisationen können innerhalb kurzer Zeit massive Schäden an Wohngebäuden verursachen. Keller laufen voll, Heizungsanlagen fallen aus, Estrich und Wände werden durchfeuchtet. Die Kosten für Trocknung, Sanierung und Wiederaufbau erreichen schnell hohe fünfstellige Beträge.

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihre Wohngebäudeversicherung solche Schäden automatisch übernimmt. Das ist jedoch häufig nicht der Fall. Die klassische Gebäudeversicherung schützt in der Regel gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden durch Überschwemmung, Rückstau oder andere Naturgefahren benötigen meist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.

 

Was ist eine Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenversicherung ist eine Ergänzung zur Wohngebäude– oder Hausratversicherung. Sie schützt vor Schäden durch bestimmte Naturereignisse, die in der gewöhnlichen Police nicht oder nur eingeschränkt enthalten sind.

Zu den versicherbaren Gefahren gehören häufig Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

Für Immobilieneigentümer ist besonders der Schutz gegen Überschwemmung und Rückstau wichtig. Diese Schadenursachen treten nicht nur in unmittelbarer Nähe von Flüssen auf.

 

Starkregen kann jedes Gebäude treffen

Starkregen fällt innerhalb kurzer Zeit in sehr großer Menge. Kanalisation, Straßenabläufe und Böden können das Wasser dann nicht mehr aufnehmen.

Das Wasser sammelt sich auf Straßen, Grundstücken und tiefer gelegenen Flächen. Es kann durch Kellerfenster, Lichtschächte, Türen oder Garageneinfahrten in das Gebäude eindringen.

Auch Häuser auf Anhöhen sind nicht grundsätzlich sicher. Wasser kann von versiegelten Flächen, Nachbargrundstücken oder abschüssigen Straßen auf das Grundstück fließen.

Deshalb ist eine Elementarschadenversicherung nicht nur für klassische Hochwassergebiete relevant.

 

Überschwemmung im versicherungsrechtlichen Sinn

Eine Überschwemmung liegt in der Regel vor, wenn Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks durch erhebliche Wassermengen überflutet werden.

Das Wasser kann aus über die Ufer tretenden Gewässern oder aus Starkregen stammen. Entscheidend ist, dass sich Wasser auf der Geländeoberfläche ansammelt und in das Gebäude eindringt.

Ein einzelner Wasserfleck im Keller genügt nicht automatisch. Die genaue Schadenursache muss nachvollziehbar sein.

Fotos der überfluteten Grundstücksfläche, Wasserstände und Eintrittsstellen sind für die Schadenregulierung besonders hilfreich.

 

Hochwasser und Flussüberschwemmung

Bei Hochwasser treten Flüsse, Bäche oder Seen über ihre Ufer. Gebäude in der Nähe von Gewässern sind besonders gefährdet.

Die Versicherbarkeit und der Beitrag hängen häufig von der individuellen Gefährdungslage ab. Versicherer berücksichtigen unter anderem frühere Überschwemmungen, Geländehöhe und regionale Risikodaten.

In stark gefährdeten Gebieten kann der Versicherungsschutz teurer sein. Teilweise werden hohe Selbstbeteiligungen oder besondere Schutzauflagen vereinbart.

Ein vollständiger Versicherungsausschluss ist möglich, sollte aber nicht pauschal unterstellt werden. Ein individueller Vergleich kann unterschiedliche Annahmemöglichkeiten zeigen.

 

Was bedeutet Rückstau?

Rückstau entsteht, wenn die Kanalisation große Wassermengen nicht mehr ableiten kann. Das Abwasser wird dann durch Leitungen in das Gebäude zurückgedrückt.

Besonders gefährdet sind Räume unterhalb der sogenannten Rückstauebene. Dazu gehören häufig Keller, Souterrainwohnungen und tiefliegende Sanitärräume.

Das Wasser kann aus Toiletten, Duschen, Bodenabläufen oder Waschbecken austreten. Neben Feuchtigkeit entstehen häufig starke Verschmutzungen und hygienische Belastungen.

Eine normale Leitungswasserversicherung übernimmt Rückstauschäden meist nicht. Dafür ist der Elementarschutz erforderlich.

 

Rückstausicherung als wichtige Voraussetzung

Versicherer verlangen häufig eine funktionsfähige Rückstausicherung. Dazu können Rückstauklappen oder spezielle Hebeanlagen gehören.

Die Anlage muss fachgerecht eingebaut, regelmäßig gewartet und funktionsfähig gehalten werden. Fehlt eine vorgeschriebene Sicherung, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ablehnen.

Eigentümer sollten deshalb prüfen, welche Schutztechnik vorhanden ist und ob Wartungsnachweise vorliegen.

Eine einfache Rückstauklappe reicht nicht für jede Entwässerungssituation aus. Bei dauerhaft genutzten Räumen kann eine Hebeanlage erforderlich sein.

 

Grundwasser ist nicht immer versichert

Aufsteigendes Grundwasser kann erhebliche Feuchtigkeitsschäden verursachen. Versicherungsschutz besteht jedoch häufig nur, wenn das Grundwasser als Folge einer versicherten Überschwemmung an die Oberfläche tritt.

Drückt Grundwasser allein durch Bodenplatte oder Kellerwände, ohne dass das Grundstück oberirdisch überschwemmt wurde, kann der Schaden ausgeschlossen sein.

Auch dauerhaft hohe Bodenfeuchtigkeit oder eine mangelhafte Bauwerksabdichtung gelten nicht automatisch als Elementarschaden.

Die genaue Schadenursache entscheidet deshalb über die Leistungspflicht.

 

Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch

Erdsenkung bezeichnet eine natürliche Absenkung des Bodens über einem Hohlraum. Dadurch können Fundamente, Wände und Leitungen beschädigt werden.

Ein Erdrutsch liegt vor, wenn sich Erd- oder Gesteinsmassen an einem Hang abwärts bewegen.

Nicht jede Bodenbewegung ist versichert. Schäden durch Bergbau, Baugruben, Grundwasserabsenkung oder mangelhafte Verdichtung können ausgeschlossen sein.

Bei Rissen am Gebäude ist daher eine fachliche Ursachenanalyse erforderlich.

 

Erdbeben

Erdbeben treten in Deutschland seltener auf als Starkregen, können aber erhebliche Gebäudeschäden verursachen.

Die Elementarschadenversicherung kann Schäden durch natürliche Erschütterungen des Erdbodens absichern.

Nicht jeder Riss nach Bauarbeiten oder Verkehrsvibrationen gilt als Erdbebenschaden.

Versicherer prüfen Messdaten, Schadenbilder und regionale Ereignisse.

 

Schneedruck und Lawinen

Große Schneemengen können Dächer, Wintergärten und Nebengebäude belasten. Besonders gefährdet sind Gebäude in schneereichen Regionen und Konstruktionen mit geringer Tragreserve.

Schneedruckschäden entstehen durch das Gewicht ruhender Schnee- oder Eismassen.

Lawinenschäden betreffen herabgehende Schnee- und Eismassen an Berghängen.

Schäden durch von Bäumen herabfallenden Schnee sind nicht in jedem Vertrag gleich behandelt.

 

Welche Gebäudeteile sind versichert?

Die Elementarschadenversicherung für Wohngebäude schützt grundsätzlich die versicherte Immobilie und fest damit verbundene Bestandteile.

Dazu gehören Wände, Decken, Estrich, Heizungsanlage, Sanitärinstallation und fest verlegte Bodenbeläge.

Auch Garagen, Carports und Nebengebäude können eingeschlossen sein, wenn sie im Vertrag angegeben wurden.

Außenanlagen, Mauern, Zäune und Gartenbestandteile sind nicht automatisch umfassend versichert. Hier gelten häufig besondere Entschädigungsgrenzen.

 

Schutz für den Hausrat

Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und persönliche Gegenstände gehören nicht zur Wohngebäudeversicherung.

Sie können über eine Hausratversicherung mit Elementarschadenbaustein abgesichert werden.

Das ist für Eigentümer und Mieter gleichermaßen relevant. Ein vollgelaufener Keller kann Werkzeuge, Vorräte, Fahrräder und Möbel zerstören.

Besonders bei wertvollen Gegenständen im Keller sollten die Versicherungsbedingungen geprüft werden. Für bestimmte Sachen oder Lagerorte können Begrenzungen gelten.

 

Elementarschadenversicherung für Mieter

Mieter benötigen keine eigene Gebäudeversicherung. Für Schäden an Möbeln und persönlichen Gegenständen ist ihre Hausratversicherung zuständig.

Der Elementarbaustein muss ausdrücklich eingeschlossen sein.

Wird die Wohnung unbewohnbar, können je nach Tarif Hotel- oder Unterbringungskosten übernommen werden.

Der Vermieter bleibt für die Wiederherstellung des Gebäudes verantwortlich. Seine Gebäudeversicherung schützt jedoch nicht den Hausrat des Mieters.

 

Mietausfall bei vermieteten Immobilien

Wird eine vermietete Wohnung durch Überschwemmung oder Rückstau unbewohnbar, kann der Mieter die Miete mindern.

Für Vermieter bedeutet dies einen zusätzlichen finanziellen Verlust. Kreditraten und laufende Gebäudekosten müssen trotzdem weiterbezahlt werden.

Gute Wohngebäudetarife enthalten einen Mietausfallschutz auch für versicherte Elementarschäden.

Die maximale Leistungsdauer sollte ausreichend bemessen sein. Nach großflächigen Überschwemmungen können Trocknung und Wiederaufbau viele Monate dauern.

 

Hotelkosten und Ersatzunterkunft

Selbstnutzer können nach einem schweren Elementarschaden vorübergehend nicht in ihrem Haus wohnen.

Einige Versicherungsverträge übernehmen angemessene Hotel- oder Unterbringungskosten.

Die Entschädigung ist häufig zeitlich und betragsmäßig begrenzt. Besonders bei Familien und längerer Sanierung können zu niedrige Grenzen problematisch sein.

Vor der Buchung einer längerfristigen Unterkunft sollte die Kostenübernahme mit dem Versicherer abgestimmt werden.

 

Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten

Nach einer Überschwemmung müssen beschädigte Bodenbeläge, Dämmstoffe, Möbel und Gebäudeteile entfernt werden.

Schlamm, Abwasser und kontaminierte Materialien erhöhen den Aufwand.

Die Elementarschadenversicherung kann Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten übernehmen. Voraussetzung ist eine ausreichende Versicherungssumme beziehungsweise passende Kostenposition im Vertrag.

Bei Schadstoffen oder stark verschmutztem Wasser können die tatsächlichen Kosten deutlich steigen.

 

Trocknung und Schimmelvermeidung

Nach dem Abpumpen des Wassers ist der Schaden noch nicht beseitigt. Feuchtigkeit verbleibt häufig in Estrich, Wänden und Dämmstoffen.

Professionelle Trocknungsgeräte müssen oft mehrere Wochen betrieben werden. Die zusätzlichen Stromkosten können erheblich sein.

Der Versicherer übernimmt diese Kosten bei einem versicherten Schaden häufig. Zählerstände und Geräteleistungen sollten dokumentiert werden.

Eine unzureichende Trocknung kann später Schimmel, Gerüche und Schäden an der Bausubstanz verursachen.

 

Heizungsanlagen im Keller

Viele Heizungsanlagen befinden sich im Keller und sind bei Überschwemmung besonders gefährdet.

Wasser beschädigt Brenner, Elektronik, Pumpen und Steuerungen. Auch Wärmepumpentechnik, Batteriespeicher und Hausanschlüsse können betroffen sein.

Bei ausgelaufenem Heizöl entstehen zusätzliche Umwelt- und Reinigungsschäden.

Eigentümer sollten prüfen, ob Heizöltanks ausreichend gegen Aufschwimmen gesichert sind und welche behördlichen Anforderungen gelten.

 

Schäden an Photovoltaik und Batteriespeichern

Photovoltaikanlagen auf dem Dach sind bei Überschwemmung meist weniger gefährdet. Wechselrichter und Batteriespeicher befinden sich jedoch häufig im Keller oder Technikraum.

Dringt Wasser ein, können hochwertige Komponenten vollständig ausfallen.

Die Anlage sollte im Versicherungsvertrag korrekt erfasst sein. Eine spezielle Photovoltaikversicherung kann zusätzliche Leistungen bieten.

Bei Reparaturen muss wegen elektrischer Gefahren ein Fachbetrieb eingeschaltet werden.

 

Elementarschäden bei Eigentumswohnungen

Bei einer Eigentumswohnung besteht die Gebäudeversicherung in der Regel über die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Der Elementarschutz muss dort als Zusatzbaustein eingeschlossen sein.

Schäden am Gemeinschaftseigentum werden über die Verwaltung gemeldet. Dazu zählen beispielsweise Kellerwände, zentrale Heizungsanlage und gemeinschaftliche Leitungen.

Eigentümer sollten zusätzlich ihre eigenen Einbauten und ihren Hausrat prüfen. Nicht jeder Bestandteil ist über den Gemeinschaftsvertrag abgesichert.

 

Sonderumlagen nach einem Elementarschaden

Reicht die Versicherungsleistung nicht aus, kann die Eigentümergemeinschaft eine Sonderumlage beschließen.

Gründe können Selbstbeteiligungen, ausgeschlossene Schadenanteile oder nicht versicherte Modernisierungen sein.

Bei älteren Gebäuden wird im Zuge der Sanierung häufig mehr als die reine Wiederherstellung notwendig.

Wohnungseigentümer benötigen deshalb auch bei bestehendem Versicherungsschutz eine finanzielle Reserve.

 

Selbstbeteiligung

Elementarschadentarife enthalten häufig eine höhere Selbstbeteiligung als andere Versicherungsbereiche.

Sie kann als fester Betrag oder prozentualer Anteil des Schadens vereinbart sein. Teilweise gelten Mindest- und Höchstbeträge.

Ein prozentualer Selbstbehalt kann bei einem großen Schaden zu einer erheblichen Eigenbelastung führen.

Vor Vertragsabschluss sollte deshalb nicht nur der Beitrag, sondern auch die konkrete Selbstbeteiligung verglichen werden.

 

Wartezeiten

Manche Versicherer vereinbaren eine Wartezeit nach Vertragsabschluss. Während dieser Zeit besteht noch kein oder nur eingeschränkter Schutz.

Damit soll verhindert werden, dass eine Versicherung erst bei unmittelbar drohendem Hochwasser abgeschlossen wird.

Eigentümer sollten Elementarschutz deshalb nicht erst beantragen, wenn eine akute Unwetterwarnung besteht.

 

Risikozonen und Beitragshöhe

Versicherer teilen Standorte nach Überschwemmungsrisiko und Schadenwahrscheinlichkeit ein.

Gebäude in häufig betroffenen Gebieten zahlen meist höhere Beiträge und Selbstbeteiligungen.

Auch frühere Schäden am konkreten Objekt können die Annahme beeinflussen.

Die Beitragshöhe sollte dennoch nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob der Vertrag im Ernstfall ausreichend leistet.

 

Vorschäden angeben

Beim Antrag müssen frühere Elementarschäden vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden.

Dazu gehören auch Schäden, die ein früherer Eigentümer gemeldet hat, soweit sie bekannt sind.

Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.

Beim Immobilienkauf sollten Interessenten deshalb nach früheren Überschwemmungs-, Rückstau- und Feuchtigkeitsschäden fragen.

 

Elementarschutz beim Immobilienkauf prüfen

Vor dem Kauf einer Immobilie sollte die Naturgefahrenlage geprüft werden.

Wichtig sind Hochwassergefahrenkarten, Geländehöhe, frühere Schäden und die Lage von Kellereingängen sowie Lichtschächten.

Auch die Versicherbarkeit sollte vor dem Notartermin geklärt werden.

Ein günstiges Haus kann wirtschaftlich problematisch sein, wenn Elementarschutz nur mit sehr hoher Selbstbeteiligung oder gar nicht erhältlich ist.

Die finanzierende Bank kann ebenfalls Anforderungen an den Versicherungsschutz stellen.

 

Gebäudeversicherung und Baufinanzierung

Banken verlangen für finanzierte Immobilien regelmäßig eine Wohngebäudeversicherung.

Ein Elementarschadenbaustein ist nicht immer zwingend vorgeschrieben, kann aber für den Werterhalt der Kreditsicherheit entscheidend sein.

Wird das Gebäude schwer beschädigt, laufen Zins und Tilgung weiter.

Ohne ausreichende Versicherung kann der Eigentümer Sanierung und Kreditrate gleichzeitig finanzieren müssen.

Eine Elementarschadenversicherung schützt daher nicht nur das Gebäude, sondern indirekt auch die gesamte Finanzierung.

 

Kreditraten trotz Unbewohnbarkeit

Ein Versicherungsfall setzt den Darlehensvertrag nicht außer Kraft.

Auch wenn das Haus monatelang nicht genutzt werden kann, müssen die Kreditraten weitergezahlt werden.

Zusätzlich entstehen möglicherweise Kosten für eine Ersatzwohnung.

Versicherungsschutz für Mietausfall oder Hotelkosten kann die Belastung reduzieren. Eine Liquiditätsreserve bleibt dennoch unverzichtbar.

 

Wiederaufbau und Auszahlung der Versicherung

Bei finanzierten Gebäuden besitzt die Bank ein Sicherungsinteresse.

Hohe Versicherungsleistungen werden möglicherweise nur zur Wiederherstellung freigegeben. Eine freie Verwendung des Geldes ist nicht immer möglich.

Eigentümer sollten Versicherer und Bank frühzeitig in die Sanierungsplanung einbeziehen.

Verzögerungen bei Freigaben können den Wiederaufbau erschweren.

 

Neuwertentschädigung

Wohngebäudeversicherungen ersetzen Schäden häufig auf Neuwertbasis.

Voraussetzung ist meist, dass das Gebäude innerhalb bestimmter Fristen wiederhergestellt wird.

Wird auf eine Reparatur verzichtet, kann die Zahlung zunächst auf den Zeitwert begrenzt sein.

Die Differenz wird erst nach Nachweis der Wiederherstellung ausgezahlt.

 

Wiederherstellung oder Modernisierung

Die Versicherung bezahlt grundsätzlich die Wiederherstellung des versicherten Zustands.

Wer im Zuge der Sanierung hochwertigere Materialien, eine neue Raumaufteilung oder zusätzliche Technik wählt, muss die Mehrkosten selbst tragen.

Bei einer zerstörten alten Heizung stellt sich häufig die Frage, ob sie überhaupt noch in gleicher Form ersetzt werden darf.

Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder aktuelle technische Vorschriften sind nur versichert, wenn der Vertrag entsprechende Leistungen enthält.

 

Unterversicherung vermeiden

Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann zu Leistungskürzungen führen.

Moderne Tarife enthalten häufig einen Unterversicherungsverzicht, sofern alle Angaben korrekt sind.

Nicht gemeldete Anbauten, Dachausbauten oder hochwertige Modernisierungen können dennoch Probleme verursachen.

Die Wohnfläche und Gebäudebeschreibung sollten deshalb regelmäßig aktualisiert werden.

 

Neubau und Bauphase

Während der Bauphase gelten besondere Risiken.

Starkregen kann Baugruben fluten, unfertige Dächer beschädigen und Baumaterial zerstören.

Die gewöhnliche Wohngebäudeversicherung reicht in dieser Phase möglicherweise nicht aus.

Eine Bauleistungsversicherung kann bestimmte unvorhersehbare Schäden am Bauvorhaben absichern.

Bauherren sollten den Versicherungsschutz vor Baubeginn klären.

 

Überschwemmung der Baugrube

Wasser in einer Baugrube kann Erdarbeiten, Fundamente und bereits verlegte Leitungen beschädigen.

Nicht jeder Schaden ist automatisch über die Bauleistungsversicherung gedeckt. Normale Witterungseinflüsse und mangelhafte Sicherung können ausgeschlossen sein.

Bauunternehmen und Bauherr müssen Entwässerung und Schutzmaßnahmen planen.

Wetterwarnungen entbinden nicht von der Pflicht, die Baustelle angemessen zu sichern.

 

Prävention durch bauliche Maßnahmen

Versicherungsschutz ersetzt nicht die Schadenvermeidung.

Kellerfenster und Lichtschächte können mit druckwasserdichten Systemen geschützt werden.

Erhöhte Schwellen, mobile Barrieren und angepasste Geländemodellierung reduzieren das Eindringen von Oberflächenwasser.

Tiefer liegende Garageneinfahrten benötigen häufig leistungsfähige Entwässerungsrinnen und Pumpensysteme.

Alle Maßnahmen sollten fachgerecht geplant werden, damit Wasser nicht lediglich an eine andere Gebäudeseite umgeleitet wird.

 

Rückstauklappen regelmäßig warten

Eine eingebaute Rückstauklappe bietet nur Schutz, wenn sie funktioniert.

Ablagerungen, mechanische Defekte oder fehlende Reinigung können die Wirkung beeinträchtigen.

Hersteller und Versicherer verlangen häufig regelmäßige Kontrollen.

Wartungsprotokolle sollten aufbewahrt werden. Sie können im Schadenfall nachweisen, dass der Eigentümer seine Pflichten erfüllt hat.

 

Wertgegenstände nicht im Keller lagern

Keller sind bei Starkregen und Rückstau besonders gefährdet.

Wertvolle Dokumente, Elektrogeräte, Sammlungen und empfindliche Möbel sollten möglichst nicht direkt auf dem Boden stehen.

Regale und wasserdichte Behälter reduzieren das Schadenrisiko.

Gefahrstoffe, Heizöl und Chemikalien müssen gegen Aufschwimmen und Austreten gesichert sein.

 

Smart-Home-Sensoren und Pumpen

Wassersensoren können frühzeitig vor eindringender Feuchtigkeit warnen.

Automatische Pumpen helfen, kleine Wassermengen abzuführen. Bei großflächiger Überschwemmung reichen sie jedoch möglicherweise nicht aus.

Notstromversorgung kann wichtig sein, weil Unwetter häufig Stromausfälle verursachen.

Technische Systeme müssen regelmäßig getestet und gewartet werden.

 

Verhalten bei akuter Überschwemmung

Die eigene Sicherheit hat Vorrang. Überflutete Kellerräume dürfen bei elektrischer Gefahr nicht betreten werden.

Strom sollte nur abgeschaltet werden, wenn dies gefahrlos möglich ist.

Feuerwehr und Rettungsdienste sind zu verständigen, wenn Menschen gefährdet sind oder große Wassermengen eindringen.

Fahrzeuge und bewegliche Gegenstände sollten nur gesichert werden, solange kein persönliches Risiko besteht.

 

Schadenminderung

Nach Ende der akuten Gefahr muss weiteres Eindringen verhindert werden.

Öffnungen können provisorisch gesichert und empfindliche Gegenstände aus dem Gefahrenbereich entfernt werden.

Mit dem Abpumpen sollte nicht immer sofort begonnen werden. Bei hohem Außenwasserstand kann ein zu schnelles Leeren des Kellers zusätzlichen Druck auf Wände und Bodenplatte ausüben.

Im Zweifel ist die Anweisung von Feuerwehr oder Fachbetrieb zu beachten.

 

Schaden dokumentieren

Fotos und Videos sollten Wasserstände, betroffene Grundstücksflächen und Eintrittsstellen zeigen.

Auch verschmutzte Räume, beschädigte Bauteile und Hausrat sind zu dokumentieren.

Markierungen an Wänden können den höchsten Wasserstand festhalten.

Beschädigte Gegenstände sollten nicht ohne Freigabe entsorgt werden. Ist eine sofortige Beseitigung aus hygienischen Gründen notwendig, muss sie umfassend dokumentiert werden.

 

Schaden unverzüglich melden

Der Elementarschaden sollte so schnell wie möglich beim Versicherer gemeldet werden.

Benötigt werden Versicherungsnummer, Zeitpunkt, Ursache und eine erste Schadenbeschreibung.

Bei Eigentumswohnungen ist zusätzlich die Hausverwaltung zu informieren.

Versicherer nennen anschließend, welche Fachunternehmen beauftragt werden dürfen und ob ein Gutachter kommt.

 

Auf Anweisungen des Versicherers achten

Notmaßnahmen dürfen und müssen durchgeführt werden. Umfangreiche Sanierungen sollten jedoch abgestimmt werden.

Wer ohne Freigabe komplette Böden, Heizungen oder Wände erneuert, riskiert Streit über den erforderlichen Umfang.

Kostenvoranschläge sollten möglichst detailliert sein.

Alle Rechnungen, Messprotokolle und Arbeitsnachweise sind aufzubewahren.

 

Grobe Fahrlässigkeit

Leistungen können gekürzt werden, wenn der Versicherungsnehmer besonders schwer gegen Schutz- oder Sorgfaltspflichten verstoßen hat.

Das kann beispielsweise bei dauerhaft blockierten Abläufen oder nicht gewarteter Rückstausicherung relevant werden.

Leistungsstarke Tarife enthalten häufig einen Verzicht auf Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit. Dieser kann jedoch betragsmäßig begrenzt sein.

Die Obliegenheiten des Vertrags bleiben trotzdem zu beachten.

 

Typische Ausschlüsse

Nicht versichert sind häufig Schäden durch dauerhaft eindringende Feuchtigkeit, mangelhafte Abdichtung oder normalen Grundwasserdruck.

Auch Sturmflut ist in vielen Bedingungen ausgeschlossen.

Schäden durch menschlich verursachte Erdbewegungen, Bergbau oder Bauarbeiten können ebenfalls außerhalb des Schutzes liegen.

Die konkrete Police muss deshalb genau geprüft werden.

 

Sturmflut

Sturmflut ist nicht mit einer gewöhnlichen Überschwemmung gleichzusetzen.

In vielen Elementarschadentarifen besteht dafür kein Versicherungsschutz.

Gebäude in Küstenregionen benötigen deshalb eine besonders sorgfältige Risikoanalyse.

Eigentümer sollten sich nicht allein auf den Begriff Hochwasser verlassen.

 

Schadenregulierung bei mehreren Ursachen

Ein Unwetter kann gleichzeitig Sturm-, Leitungswasser- und Elementarschäden auslösen.

Ein beschädigtes Dach kann Regen eindringen lassen, während der Keller durch Oberflächenwasser überflutet wird.

Für die einzelnen Schäden können unterschiedliche Vertragsbausteine und Selbstbeteiligungen gelten.

Eine genaue Dokumentation der jeweiligen Eintrittswege ist daher entscheidend.

 

Gutachter und Sachverständige

Bei größeren Schäden beauftragt der Versicherer häufig einen Gutachter.

Dieser prüft Ursache, Schadenumfang und notwendige Sanierung.

Betroffene sollten sämtliche Räume zeigen und auf mögliche verdeckte Feuchtigkeit hinweisen.

Bei erheblichen Differenzen kann ein unabhängiger Sachverständiger sinnvoll sein. Dessen Kosten werden jedoch nicht automatisch übernommen.

 

Sanierungsfirmen und Abtretungserklärungen

Spezialisierte Firmen bieten häufig Komplettlösungen für Trocknung und Wiederaufbau an.

Teilweise verlangen sie eine Abtretung der Versicherungsansprüche.

Vor der Unterschrift sollte geklärt werden, welche Leistungen beauftragt werden und wer nicht erstattete Mehrkosten trägt.

Eine direkte Abrechnung ist bequem, entbindet den Eigentümer aber nicht von der Kontrolle des Auftrags.

 

Elementarschaden und Wiederverkaufswert

Frühere Überschwemmungen können den Marktwert und die Verkäuflichkeit einer Immobilie beeinflussen.

Käufer fragen zunehmend nach Schadenhistorie, Schutzmaßnahmen und Versicherbarkeit.

Eine fachgerecht dokumentierte Sanierung schafft Vertrauen.

Wiederholte Schäden ohne bauliche Verbesserung sind dagegen ein erhebliches Warnsignal.

 

Informationspflicht beim Immobilienverkauf

Bekannte erhebliche Vorschäden dürfen nicht verschwiegen werden.

Dazu gehören Überschwemmungen, Rückstau und wiederkehrende Feuchtigkeitsprobleme.

Ein allgemeiner Haftungsausschluss schützt den Verkäufer nicht vor den Folgen einer arglistigen Täuschung.

Sanierungsrechnungen, Gutachten und Versicherungsunterlagen sollten vollständig bereitgestellt werden.

 

Elementarschutz regelmäßig überprüfen

Gefahrenlagen und Versicherungsbedingungen verändern sich.

Neue Bebauung, versiegelte Flächen und veränderte Wasserwege können das Risiko erhöhen.

Auch bauliche Erweiterungen und neue Technik beeinflussen die Versicherungssumme.

Die Police sollte deshalb regelmäßig hinsichtlich Selbstbeteiligung, Mietausfall, Hotelkosten und Nebengebäuden geprüft werden.

 

Typische Fehler von Eigentümern

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, Starkregen sei über die normale Gebäudeversicherung versichert.

Auch Rückstausicherungen werden oft nicht gewartet.

Manche Eigentümer lagern wertvolle Gegenstände ungeschützt im Keller oder melden frühere Schäden beim Versicherungswechsel nicht korrekt.

Weitere Fehler sind fehlende Dokumentation, vorschnelle Entsorgung und umfangreiche Reparaturen ohne Abstimmung.

 

Wichtige Fragen vor Vertragsabschluss

Welche Naturgefahren sind konkret versichert? Gilt Schutz für Überschwemmung durch Starkregen und Hochwasser? Ist Rückstau eingeschlossen? Welche Anforderungen gelten für Rückstausicherungen? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Bestehen Wartezeiten? Sind Mietausfall und Hotelkosten versichert? Welche Nebengebäude und Außenanlagen sind eingeschlossen? Gelten besondere Entschädigungsgrenzen? Wie werden Vorschäden berücksichtigt?

 

Wichtige Fragen im Schadenfall

Welche Sofortmaßnahmen dürfen beauftragt werden? Soll der Keller sofort leergepumpt werden? Wird ein Gutachter geschickt? Welche Trocknungsfirma kann beauftragt werden? Werden Stromkosten ersetzt? Welche beschädigten Gegenstände müssen aufbewahrt werden? Sind Hotelkosten oder Mietausfall gedeckt? Welche Unterlagen werden für die Regulierung benötigt? Wie wird mit behördlichen Auflagen und notwendigen Modernisierungen umgegangen?

 

Elementarschadenversicherung schützt Immobilienwert und Finanzierung

Naturgefahren können Gebäude unabhängig von ihrer Entfernung zu Flüssen treffen. Besonders Starkregen und Rückstau verursachen zunehmend hohe Schäden in dicht bebauten Regionen.

Die klassische Wohngebäudeversicherung reicht dafür häufig nicht aus. Erst der Elementarschadenbaustein erweitert den Schutz auf Überschwemmung, Rückstau und weitere Naturgefahren.

Entscheidend sind passende Versicherungsbedingungen, realistische Selbstbeteiligungen und funktionierende Schutzmaßnahmen. Rückstauanlagen, Geländeschutz und regelmäßige Wartung reduzieren das Risiko, ersetzen aber nicht den Versicherungsschutz.

Wer die Immobilie finanziert hat, trägt auch nach einem schweren Schaden weiterhin Kreditraten und laufende Kosten. Eine Elementarschadenversicherung sichert deshalb nicht nur Wände und Technik, sondern auch den langfristigen Erhalt des Vermögenswerts.

Eigentümer sollten den Schutz frühzeitig prüfen, Vorschäden korrekt angeben und den Vertrag regelmäßig an Gebäude, Nutzung und Risikolage anpassen. So lässt sich verhindern, dass ein einziges Starkregenereignis die gesamte Immobilienfinanzierung gefährdet.

 

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich informativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.