eVB für Fahrzeugwechsel: Was bei der Zulassung des neuen Autos zu beachten ist

Ein neues Auto ist gekauft, das bisherige Fahrzeug wird verkauft oder abgemeldet und nun steht die Zulassung an. Für den Fahrzeugwechsel wird regelmäßig eine neue elektronische Versicherungsbestätigung benötigt. Die sogenannte eVB weist gegenüber der Zulassungsbehörde nach, dass für das neue Fahrzeug der erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz vorgesehen ist.

Der Fahrzeugwechsel ist gleichzeitig ein guter Zeitpunkt, die bestehende Kfz-Versicherung zu überprüfen. Denn ein anderer Fahrzeugtyp kann den Versicherungsbeitrag und den benötigten Leistungsumfang erheblich verändern.

 

Brauche ich beim Fahrzeugwechsel eine neue eVB?

Für die Zulassung des neu angeschafften Fahrzeugs wird grundsätzlich eine entsprechende Versicherungsbestätigung benötigt. Die eVB des bisherigen Fahrzeugs kann nicht einfach auf das neue Auto übertragen werden.

Der Versicherer oder Versicherungsmakler stellt für den neuen Zulassungsvorgang eine passende eVB bereit.

 

Was passiert mit der Versicherung des alten Autos?

Wird das bisherige Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt, erhält der Versicherer die entsprechende Information elektronisch.

Der bisherige Versicherungsvertrag wird daraufhin entsprechend abgerechnet. Wird unmittelbar ein neues Fahrzeug versichert, können sich daraus weitere Möglichkeiten für die Übertragung bestehender Vertragsmerkmale ergeben.

 

Schadenfreiheitsklasse auf das neue Auto übertragen

Für den Beitrag der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse besonders wichtig.

Bei einem normalen Fahrzeugwechsel kann der bisherige Schadenverlauf grundsätzlich für den neuen Vertrag berücksichtigt werden. Dadurch beginnt das neue Fahrzeug nicht automatisch wieder mit einer ungünstigen Ersteinstufung.

 

Welche Daten werden für die neue eVB benötigt?

Für die Erstellung der elektronischen Versicherungsbestätigung werden Angaben zum Versicherungsnehmer und zur gewünschten Zulassung benötigt.

Für die konkrete Tarifberechnung sind zusätzlich Fahrzeugdaten wichtig. Dazu gehören beispielsweise Hersteller, Fahrzeugtyp, Leistung, Erstzulassung, Fahrzeugwert und geplante jährliche Fahrleistung.

 

Neues Fahrzeug bedeutet neues Versicherungsrisiko

Ein Fahrzeugwechsel kann den Versicherungsbeitrag deutlich verändern. Ein leistungsstärkeres oder teureres Auto wird möglicherweise anders eingestuft als das bisherige Fahrzeug.

Deshalb sollte nicht nur die vorhandene Versicherung unverändert fortgeführt werden. Ein neuer Tarifvergleich kann erhebliche Beitragsunterschiede aufzeigen.

 

Teilkasko oder Vollkasko neu prüfen

Mit dem Fahrzeugwechsel verändert sich häufig auch der sinnvolle Kaskoschutz.

Bei einem älteren Fahrzeug kann eine Teilkasko ausreichend gewesen sein. Für einen hochwertigen Gebrauchtwagen oder Neuwagen kann dagegen eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein.

 

Neupreisentschädigung bei Neuwagen

Bei einem neuen Fahrzeug sollte auf die Dauer der Neupreisentschädigung geachtet werden.

Kommt es kurz nach dem Kauf zu einem Totalschaden oder Diebstahl, kann dieser Tarifbaustein einen erheblichen finanziellen Unterschied gegenüber einer reinen Erstattung des Wiederbeschaffungswertes ausmachen.

 

GAP-Deckung bei Leasing und Finanzierung

Wird das neue Fahrzeug geleast oder finanziert, kann eine GAP-Deckung wichtig sein.

Sie kann bei einem Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen der Kaskoentschädigung und bestimmten noch offenen Forderungen aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag absichern.

 

Fahrerkreis korrekt angeben

Beim neuen Fahrzeug kann sich auch die Nutzung ändern. Vielleicht sollen künftig der Partner oder die Kinder das Auto fahren.

Der Fahrerkreis sollte von Anfang an korrekt angegeben werden. Insbesondere junge Fahrer können den Versicherungsbeitrag deutlich beeinflussen.

 

Jährliche Fahrleistung realistisch einschätzen

Auch die Kilometerleistung gehört zu den wichtigen Tarifmerkmalen.

Wer nach einem Fahrzeugwechsel deutlich mehr oder weniger fährt, sollte die jährliche Fahrleistung entsprechend anpassen. Falsche Angaben können spätestens im Schadenfall oder bei einer Vertragsprüfung problematisch werden.

 

Abweichender Halter

Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter müssen nicht in jedem Fall dieselbe Person sein.

Soll das Fahrzeug beispielsweise auf den Ehepartner, ein Kind oder ein Unternehmen zugelassen werden, muss diese Konstellation bereits bei der Beantragung der eVB berücksichtigt werden.

 

Wunschkennzeichen und eVB sind getrennte Vorgänge

Die elektronische Versicherungsbestätigung reserviert kein Kennzeichen.

Wer ein bestimmtes Kennzeichen verwenden möchte, muss dieses separat bei der zuständigen Zulassungsbehörde reservieren. Die eVB dient ausschließlich dem Versicherungsnachweis.

 

eVB möglichst vor dem Zulassungstermin besorgen

Die Versicherungsbestätigung sollte rechtzeitig vor dem Termin bei der Zulassungsstelle vorliegen.

Da die eVB meist kurzfristig elektronisch erstellt werden kann, lässt sich die Kfz-Versicherung häufig bereits vor dem eigentlichen Fahrzeugwechsel vorbereiten.

 

Fahrzeugwechsel für einen Versicherungscheck nutzen

Ein neues Auto verändert nicht nur die Fahrzeugdaten, sondern häufig auch den tatsächlichen Versicherungsbedarf.

Deckungssummen, Vollkasko, Selbstbeteiligung, Schutzbrief, Rabattschutz, Fahrerschutz und weitere Leistungen sollten deshalb neu bewertet werden. So dient die eVB nicht nur als notwendiger Code für die Zulassung, sondern wird zum Ausgangspunkt für einen Versicherungsschutz, der tatsächlich zum neuen Fahrzeug passt.

 

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich informativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.