Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, tritt am 27. September eine Ergänzung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft. Ziel ist es, irreführende Nachhaltigkeitsaussagen im Vertrieb konsequent einzudämmen. Begriffe wie „nachhaltig“ oder „grün“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn die zugrunde liegenden Umwelteigenschaften transparent erläutert werden. Alternativ ist ein unabhängiges Siegel oder eine klare Bezugnahme auf EU-rechtliche Vorgaben erforderlich.
Die Neuregelung verlangt darüber hinaus konkret benannte und überprüfbare Umweltziele. Diese Ziele müssen regelmäßig von unabhängiger Stelle kontrolliert werden. Pauschale Werbeaussagen ohne belastbare Substanz sollen damit der Vergangenheit angehören. Für besonders sensibel wahrgenommene Begriffe wie „klimaneutral“ oder „CO2-positiv“ gelten zusätzliche Anforderungen.
Künftig reicht es nicht mehr aus, Emissionen allein durch den Kauf von Zertifikaten oder Kompensationsprojekten auszugleichen. Unternehmen müssen darlegen, in welchem Umfang tatsächliche Emissionsvermeidung oder -reduktion erfolgt. Der Fokus verschiebt sich somit von bloßer Kompensation hin zu messbaren Minderungsmaßnahmen. Dies erhöht die Anforderungen an Dokumentation und Berichterstattung deutlich.
Für Verbraucher schafft die Reform mehr Klarheit. Nachhaltigkeitsversprechen werden nachvollziehbarer und vergleichbarer. Gerade im Finanzsektor, in dem Anlageprodukte häufig mit ökologischer Wirkung beworben werden, kann dies das Vertrauen stärken. Anleger erhalten bessere Möglichkeiten, tatsächliche Nachhaltigkeitskriterien von bloßem Marketing zu unterscheiden.
Auf Unternehmensseite steigt hingegen der Prüf- und Verwaltungsaufwand. Zusätzliche Dokumentationspflichten, Zertifizierungen und externe Begutachtungen verursachen Kosten. Kleinere Anbieter könnten dadurch stärker belastet werden als große Marktteilnehmer mit etablierten Compliance-Strukturen. Gleichzeitig erhöht sich das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bei Verstößen.
Insgesamt markiert die Gesetzesergänzung einen weiteren Schritt hin zu strengeren Transparenzstandards im Nachhaltigkeitsmarketing. Wer künftig mit ökologischen Attributen wirbt, muss diese detailliert belegen und regelmäßig überprüfen lassen. Damit verschiebt sich der Wettbewerb stärker auf nachweisbare Leistungen statt auf werbliche Schlagworte.