Das langfristige Sparen mit Exchange Traded Funds (ETFs), die bestimmte Börsenindizes abbilden, hat sich auch in Deutschland etabliert.

Was viele Privatanleger jedoch nicht wissen: Steuerlich kann es sich auszahlen, zeitlich gestaffelt auf mehrere ETFs zu setzen statt durchgängig auf einen. Das gilt auch, wenn stets ein und derselbe Index zugrunde gelegt wird. Der Unterschied zwischen den Auszahlungssummen kann sich durchaus auf mehrere Zehntausend Euro belaufen – bei gleicher Einzahlungssumme, gleicher Laufzeit und gleichem Risiko.

Der Grund dafür liegt im „Last in, first out“-Prinzip, das Sparer mit mehreren ETFs im Portfolio nutzen können: Wenn sie zuerst einen später gekauften ETF auflösen, ist der Renditeanteil am Erlös relativ gering, und damit müssen sie wenig Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag zahlen. Befindet sich dagegen nur ein seit mehreren Jahrzehnten besparter ETF im Portfolio, führt dessen höherer Renditeanteil beim Verkauf zu einer merklich höheren Steuerlast.

In den meisten Ländern unterliegen die Gewinne, die Sie aus dem Verkauf von ETF-Anteilen erzielen, der Kapitalertragssteuer. Die Höhe der Steuer hängt von der Haltedauer der ETF-Anteile ab. Langfristige Investitionen (normalerweise mehr als ein Jahr) können in einigen Ländern niedrigere Steuersätze haben als kurzfristige Investitionen.

Wenn ein ETF Dividenden von den in seinem Portfolio enthaltenen Aktien oder Anleihen ausschüttet, können diese Dividenden ebenfalls der Einkommenssteuer unterliegen. Die Höhe der Steuer hängt von Ihrem Einkommen und den geltenden Steuergesetzen ab.

Einige ETF-Strukturen, wie beispielsweise thesaurierende ETFs, können dazu beitragen, die Steuerzahlungen aufgeschoben zu gestalten. Bei thesaurierenden ETFs werden Dividenden nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert, und die Steuern fallen erst an, wenn Sie Ihre ETF-Anteile verkaufen.

Wenn Sie in ETFs investieren, die ihren Sitz in einem anderen Land haben, kann dies zusätzliche steuerliche Auswirkungen haben. Es kann zu Quellensteuern kommen, die auf Dividenden oder Zinsen erhoben werden, und Sie müssen sicherstellen, dass Sie die steuerlichen Verpflichtungen in Ihrem Heimatland erfüllen.

Auch der sogenannte Freistellungsauftrag spielt eine wichtige Rolle: Bis zu 1.000 Euro (2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren) an Kapitalerträgen bleiben steuerfrei, wenn ein entsprechender Auftrag bei der Bank vorliegt. Ohne diesen wird automatisch Abgeltungsteuer abgeführt – auch bei geringen Gewinnen.

Für ETF-Anleger lohnt es sich deshalb, die Freibeträge gezielt zu nutzen, insbesondere bei einem gestaffelten Verkauf mehrerer Positionen. Zudem kann es sinnvoll sein, die Verkäufe über mehrere Steuerjahre zu verteilen, um die Steuerlast weiter zu optimieren. Wer eine langfristige Investmentstrategie verfolgt, sollte sich regelmäßig mit steuerlichen Aspekten auseinandersetzen – insbesondere vor geplanten Umschichtungen oder Auszahlungen im Ruhestand.

Auch ein Wechsel von ausschüttenden zu thesaurierenden ETFs oder die Nutzung von Steuerstundungseffekten kann je nach Lebenssituation und Anlagestrategie sinnvoll sein. Ein unabhängiger Finanz- oder Steuerberater kann dabei helfen, individuelle Optimierungspotenziale zu identifizieren.

 

Weitere Details zu EFT´s und weiteren Investment-Optionen stellen wir für Sie unter https://www.allfinanz-makler.com/geldanlage/  zur Verfügung.