Neobroker Trade Republic: „3 Prozent aufs Girokonto“ – ein irreführendes Versprechen?

Für einiges Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen auf Guthaben auf dem Girokonto – unbegrenzt und angeblich vollständig durch die Einlagensicherung geschützt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht diese Aussagen jedoch kritisch und wirft dem Unternehmen Irreführung vor.

Denn tatsächlich ist die beworbene Verzinsung nicht garantiert. Sie orientiert sich am Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) und wurde kürzlich bereits auf 2,75 Prozent gesenkt – ein Hinweis, der in der Werbung fehlte.

Auch in puncto Sicherheit gibt es Einschränkungen: Die Kundengelder sind nicht vollständig durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt, sondern fließen teilweise in sogenannte Liquiditätsfonds.

Trade Republic suggeriert mit seiner Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit, die de facto nicht besteht“, erklärt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale. Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten könnten Anleger im schlimmsten Fall Teile ihres Vermögens verlieren.

Da das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagierte, hat die Verbraucherzentrale inzwischen Klage vor dem Landgericht Berlin II eingereicht.

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Neobroker Trade Republic: „3 Prozent aufs Girokonto“ – ein irreführendes Versprechen?

Für einiges Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen auf Guthaben auf dem Girokonto – unbegrenzt und angeblich vollständig durch die Einlagensicherung geschützt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht diese Aussagen jedoch kritisch und wirft dem Unternehmen Irreführung vor.

Denn tatsächlich ist die beworbene Verzinsung nicht garantiert. Sie orientiert sich am Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) und wurde kürzlich bereits auf 2,75 Prozent gesenkt – ein Hinweis, der in der Werbung fehlte.

Auch in puncto Sicherheit gibt es Einschränkungen: Die Kundengelder sind nicht vollständig durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt, sondern fließen teilweise in sogenannte Liquiditätsfonds.

„Trade Republic suggeriert mit seiner Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit, die de facto nicht besteht“, erklärt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale. Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten könnten Anleger im schlimmsten Fall Teile ihres Vermögens verlieren.

Da das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagierte, hat die Verbraucherzentrale inzwischen Klage vor dem Landgericht Berlin II eingereicht.

Die Kritik betrifft dabei nicht nur die Zinsversprechen selbst, sondern auch die Darstellung der Produktstruktur. So wird das als „Girokonto“ beworbene Angebot technisch nicht als klassisches Bankkonto, sondern als sogenanntes Verrechnungskonto innerhalb einer Depotstruktur geführt. Zwar ist es für Kunden über die Trade-Republic-App direkt zugänglich, erfüllt jedoch nicht alle Kriterien eines regulären Girokontos, wie etwa die Möglichkeit zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder zur Ausstellung von klassischen EC-Karten.

Auch die Aussage, es handle sich um ein „vollständig abgesichertes“ Angebot, wird durch die tatsächliche Verteilung der Kundengelder relativiert. Denn Teile der Einlagen werden nicht auf Bankkonten verwahrt, sondern fließen – wie im Fall von Trade Republic – in kurzfristige Geldmarkt- oder Liquiditätsfonds. Diese unterliegen anderen regulatorischen Rahmenbedingungen und sind bei Verlusten nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € pro Kunde geschützt, wie dies bei klassischen Bankeinlagen der Fall wäre.

Die juristische Auseinandersetzung könnte Signalwirkung für den gesamten FinTech-Sektor haben. In den letzten Jahren ist die Zahl der Anbieter gestiegen, die mit attraktiven Zinsen oder innovativen App-Funktionen Kunden gewinnen – dabei aber teils komplexe Vertragskonstruktionen oder Risiken unzureichend kommunizieren. Auch Regulierungsbehörden wie die BaFin beobachten den Markt inzwischen aufmerksam, da bei unscharfer Kommunikation schnell der Tatbestand der Irreführung erfüllt sein kann.

Verbraucherschützer fordern daher klare Standards für Werbeaussagen, insbesondere bei zinstragenden Angeboten in Verbindung mit Investmentfonds oder digitalen Depotlösungen. Entscheidend sei, dass Verbraucher auf einen Blick erkennen können, welche Risiken mit einem vermeintlich „sicheren“ Zinsangebot tatsächlich verbunden sind.

Für bestehende Kunden stellt sich nun die Frage, ob sie ausreichend informiert wurden und in welchem Umfang ihre Einlagen geschützt sind. Wer Zweifel hat, sollte einen Blick in die Vertragsunterlagen werfen oder direkt bei Trade Republic nachfragen, wie die Mittel genau verwahrt werden und welcher Teil konkret unter den Einlagenschutz fällt.

 

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.