Pelz- und Schmuckversicherung

Privatpersonen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland haben die Möglichkeit Juwelen, Schmuck und Pelze sowie auch Armband- und Taschenuhren, die sich im Privatbesitz befinden, zu versichern

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Schmuckversicherungen

Versicherungs- und Ersatzwert ist der Neuwert. Ist der Zeitwert geringer als 50 % des Neuwertes, gilt der Zeitwert als versichert.

Versicherte Gefahren sind Abhandenkommen, Zerstörung, Beschädigung sowie wenn der Schmuck bestimmungsgemäß getragen wird, als Reisegepäck mitgeführt wird oder zu Hause aufbewahrt wird.

In der Regel gelten folgende Annahmerichtlinien:


Jahresprämie: 1,2 %
Mindestprämie je Vertrag: 100 EUR zzgl. Vst.


1. Der Antragsteller muss weitere Verträge bei der selben Gesellschaft bestehen haben. Kein anonymes Geschäft

2. Der Antragsteller muss mit ständigem Wohnsitz in Deutschland behördlich gemeldet sein

3. Die im Antrag aufgeführten Gegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand
befinden

4. Bei Sachen mit einem Einzelwert ab 2.500 EUR sind bei Antragstellung Anschaffungsbelege
oder Wertbestätigungen eines geeigneten Juweliers bzw. Kürschners erforderlich;

5. Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Bei einem Einzelwert bis 2.500 EUR muss
der Versicherungswert bei Antragstellung nicht nachgewiesen werden

6. Nachweise durch Kaufbelege oder Gutachten bei Einzelwerten ab 2.500 €

7. Ab einer Gesamtversicherungssumme von 120.000 € ist eine ausführliche Einbruchdiebstahl-Sicherungs-
beschreibung erforderlich

8. Die zu versichernden Gegenstände können auf Antrag mit dem jeweiligen Wert aus einer eventuell
bestehenden Hausratversicherung ausgeschlossen werden