Wären Schäden durch eine Gas-Rationierung eigentlich versichert?
Deutschland muss um seine Gasversorgung im kommenden Winter bangen. Sollte es zu staatlich verordneten Rationierungen kommen, könnte das die Produktion in zahlreichen Unternehmen hemmen oder gar zum Stillstand bringen. Hier stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz für Betriebsunterbrechungs-Schäden. Ein solcher ist jedoch nicht gegeben, wie der Versicherer-Gesamtverband kürzlich hervorgehoben hat: Solche Policen decken lediglich Betriebsunterbrechungen infolge von Sachschäden, beispielsweise durch Feuer, ab.
Bei einer Gas-Rationierung würde es sich dagegen um eine „planmäßige Abschaltung“ handeln, die in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Ohne solche Ausschlüsse würden die Versicherer Gefahr laufen, bei kumulierten, flächendeckend auftretenden Schäden ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können.
Ein anderer Fall liegt vor, wenn Maschinen durch Produktionsstopps beschädigt werden; da dann ein physischer Schaden vorliegt, greift eine Betriebsunterbrechungs-Police prinzipiell.
Versicherungsexperten raten Unternehmen angesichts dieser Lücken im Versicherungsschutz dazu, sich frühzeitig mit dem Thema Risikomanagement auseinanderzusetzen und gegebenenfalls alternative Absicherungsstrategien zu entwickeln. Dazu kann gehören, die eigene Energieversorgung breiter aufzustellen – etwa durch Notfallpläne, den Ausbau von Speicherlösungen, Investitionen in erneuerbare Energien oder Kooperationen mit Dienstleistern, die kurzfristig einspringen können.
Einige Unternehmen prüfen derzeit auch sogenannte parametrische Versicherungsmodelle. Diese bieten Leistungen nicht auf Basis konkreter Sachschäden, sondern nach dem Eintritt definierter Ereignisse – zum Beispiel dem Erreichen eines bestimmten Schwellenwerts bei der Gasverfügbarkeit oder bei Netzausfällen. Derartige Modelle sind bisher in Deutschland zwar wenig verbreitet, könnten aber in Zukunft eine Rolle spielen, wenn klassische Policen an ihre Grenzen stoßen.
Darüber hinaus sollten Unternehmen genau prüfen, ob bestimmte Szenarien – etwa eine Rückwirkungsschädigung durch Zuliefererausfälle oder eine behördliche Betriebsschließung – gegebenenfalls doch über bestehende Versicherungsverträge abgedeckt sind. Der Teufel steckt hier oft im Detail der Bedingungen. In jedem Fall lohnt sich ein klärendes Gespräch mit dem eigenen Versicherungsmakler oder -berater, um die Risikoposition korrekt einzuschätzen und mögliche Lücken zu erkennen.
Nicht zuletzt rückt auch das Thema „Business Continuity Management“ verstärkt in den Fokus: Wer kritische Prozesse identifiziert, klare Kommunikationswege definiert und relevante Notfallpläne bereit hält, kann Produktionsausfälle zumindest mildern.
Die potenziellen wirtschaftlichen Schäden einer Energieverknappung sind enorm – entsprechend wichtig ist es, möglichst viele Stellschrauben zu nutzen, um Ausfallrisiken abzufedern, auch wenn der klassische Versicherungsschutz in solchen Fällen nur begrenzt greift.
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