Koalitionsvertrag 2025 und seine Themensetzung wird von den Versicherern begrüßt

 

Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag mehrere Maßnahmen verankert, die in der Versicherungsbranche auf Zustimmung stoßen.

Im Fokus steht dabei vor allem die Stärkung der Altersvorsorge. Die schwarz-rote Koalition plant, die seit Langem geforderte Reform oder Abschaffung der Riester-Rente nun tatsächlich umzusetzen – ein Vorhaben, das bereits die vorherige Regierung angekündigt, aber nicht vollzogen hatte.

Ein zentrales neues Element: Ab 2026 sollen schulpflichtige Kinder automatisch ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot erhalten, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlt – die sogenannte „Frühstart-Rente“.

Auch die betriebliche Altersversorgung soll gezielt weiterentwickelt werden, insbesondere für Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Selbstständige wiederum sollen künftig verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein – es sei denn, sie können eine gleichwertige Altersabsicherung vorweisen.

Darüber hinaus plant die Regierung, den Schutz vor Naturgefahren auszubauen: Eine Elementarschadenversicherung soll künftig verpflichtender Bestandteil jeder Wohngebäudeversicherung sein.

Auch übergreifende Vorhaben wie die Digitalisierung der Verwaltung, der Abbau von Bürokratie und die Förderung privater Investitionen werden von der Versicherungswirtschaft positiv bewertet. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Pläne grundsätzlich, mahnt jedoch zur Umsetzung mit Nachdruck: „Jetzt kommt es darauf an, dass die drängenden Themen zügig angepackt und dabei im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand umgesetzt werden“, so der Verband.

Entscheidend sei, wie konkret und praxisnah die angekündigten Maßnahmen ausgestaltet würden.

   

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich informativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.