Bauherrenhaftpflichtversicherung: Warum sie vor dem ersten Spatenstich unverzichtbar ist

Wer ein Haus baut, erfüllt sich häufig einen lang gehegten Traum. Gleichzeitig übernimmt der Bauherr eine Vielzahl von Pflichten und trägt erhebliche Verantwortung. Schon bevor das Fundament gegossen wird, können auf einer Baustelle Schäden entstehen, für die der Grundstückseigentümer oder Bauherr haftbar gemacht werden kann. Dazu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die schnell hohe oder sogar existenzbedrohende Kosten verursachen können.

Viele Bauherren gehen davon aus, dass ihre private Haftpflichtversicherung sämtliche Risiken während der Bauphase übernimmt. Das ist jedoch nicht selbstverständlich. Je nach Vertrag bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Bausumme oder bestimmte Bauvorhaben sind vollständig ausgeschlossen. Deshalb sollte der Versicherungsschutz bereits vor Baubeginn sorgfältig geprüft werden.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schließt genau diese Lücke und schützt vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzansprüche.

 

Welche Aufgaben ein Bauherr übernimmt

Mit der Erteilung des ersten Bauauftrags beginnt die Verantwortung des Bauherrn.

Er muss dafür sorgen, dass von seinem Grundstück und der Baustelle keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dazu gehört unter anderem die Auswahl geeigneter Unternehmen, die Organisation notwendiger Sicherheitsmaßnahmen sowie die regelmäßige Kontrolle der Baustelle.

Auch wenn sämtliche Arbeiten von Fachunternehmen durchgeführt werden, verbleiben bestimmte Verkehrssicherungspflichten beim Bauherrn.

 

Verkehrssicherungspflicht richtig verstehen

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet den Bauherrn, erkennbare Gefahren möglichst zu vermeiden.

Baustellen müssen ausreichend abgesichert werden. Offene Baugruben, herumliegendes Baumaterial oder ungesicherte Gerüste dürfen Passanten, Nachbarn oder Lieferanten nicht gefährden.

Kommt es aufgrund einer Verletzung dieser Pflichten zu einem Schaden, kann der Bauherr zum Ersatz verpflichtet werden.

 

Typische Schadenfälle auf einer Baustelle

Bereits kleine Unachtsamkeiten können erhebliche Folgen haben.

Ein Passant stolpert über unzureichend gesicherte Baumaterialien und verletzt sich. Ein Bauzaun stürzt bei Sturm auf ein geparktes Fahrzeug. Herabfallende Werkzeuge beschädigen das Dach des Nachbarhauses oder verletzen eine Person.

Auch durch Erdarbeiten können Leitungen beschädigt oder angrenzende Grundstücke beeinträchtigt werden.

 

Personen- und Sachschäden

Personenschäden gehören zu den teuersten Haftpflichtschäden überhaupt.

Neben Behandlungskosten können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder lebenslange Rentenzahlungen hinzukommen. Sachschäden betreffen beispielsweise Fahrzeuge, Gebäude, Zäune oder andere Gegenstände.

Je nach Schadenhöhe können Forderungen mehrere Millionen Euro erreichen.

 

Schäden am Nachbargrundstück

Baumaßnahmen wirken sich häufig auch auf benachbarte Grundstücke aus.

Aushubarbeiten können Setzungen verursachen, Baumaschinen können Einfriedungen beschädigen oder Baumaterial kann durch Wind auf Nachbargrundstücke gelangen.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft, ob Ansprüche berechtigt sind und übernimmt im versicherten Umfang die Kosten.

 

Warum die private Haftpflicht häufig nicht ausreicht

Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen kleinere Bauvorhaben zwar mit ein, größere Neubauten jedoch oft nicht.

Teilweise gelten Höchstgrenzen für die Bausumme oder nur bestimmte Modernisierungsmaßnahmen sind versichert.

Vor Baubeginn sollte deshalb geprüft werden, ob eine eigenständige Bauherrenhaftpflicht erforderlich ist.

 

Welche Bauvorhaben versichert werden können

Versichert werden können unter anderem der Neubau eines Einfamilienhauses, Anbauten, Garagen, Carports oder größere Umbaumaßnahmen.

Auch Abrissarbeiten, Grundstücksvorbereitungen und Eigenleistungen können in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Entscheidend sind die konkreten Vertragsbedingungen.

 

Eigenleistungen richtig absichern

Viele Bauherren übernehmen Arbeiten selbst oder mit Unterstützung von Freunden und Familienmitgliedern.

Dabei steigt das Risiko von Unfällen oder Schäden erheblich. Eigenleistungen sollten deshalb bereits bei Vertragsabschluss angegeben werden.

Je nach Umfang können zusätzliche Absicherungen sinnvoll sein.

 

Bauhelfer nicht vergessen

Private Bauhelfer genießen nicht automatisch denselben Versicherungsschutz wie gewerblich beschäftigte Handwerker.

Je nach Umfang der Mitarbeit können Meldepflichten gegenüber der zuständigen Unfallversicherung bestehen.

Der Bauherr sollte sich bereits vor Beginn der Arbeiten über die geltenden Anforderungen informieren.

 

Höhe der Versicherungssumme

Da insbesondere Personenschäden sehr hohe Kosten verursachen können, sollte eine ausreichend hohe Deckungssumme gewählt werden.

Eine hohe Versicherungssumme verursacht häufig nur geringe Mehrkosten, bietet aber deutlich mehr finanzielle Sicherheit.

Gerade bei längeren Bauprojekten ist ein umfassender Schutz empfehlenswert.

 

Welche Schäden nicht versichert sind

Nicht jeder Schaden fällt automatisch unter die Bauherrenhaftpflicht.

Eigenschäden am Bauwerk selbst, mangelhafte Bauausführung oder vertragliche Gewährleistungsansprüche gegenüber Handwerksbetrieben gehören regelmäßig nicht zum Leistungsumfang.

Für Schäden am entstehenden Gebäude kommt häufig eine Bauleistungsversicherung infrage.

 

Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht unterscheiden

Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

Die Bauleistungsversicherung schützt dagegen das entstehende Bauwerk vor unvorhergesehenen Beschädigungen, beispielsweise durch Sturm, Vandalismus oder außergewöhnliche Ereignisse während der Bauphase.

Beide Versicherungen ergänzen sich und erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

 

Bauherrenhaftpflicht und Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung beginnt häufig erst mit bestimmten Baufortschritten oder nach Fertigstellung des Gebäudes.

Während der Bauphase bestehen daher häufig Versicherungslücken.

Eine rechtzeitige Abstimmung aller Versicherungsverträge verhindert unnötige Risiken.

 

Versicherungsschutz rechtzeitig abschließen

Der Vertrag sollte möglichst vor Beginn der ersten Arbeiten bestehen.

Bereits vorbereitende Maßnahmen wie Abriss, Erdarbeiten oder Materialanlieferungen können Haftungsrisiken auslösen.

Ein späterer Abschluss schützt nicht vor bereits eingetretenen Schäden.

 

Bauzeit verlängert sich

Nicht jedes Bauprojekt verläuft nach Plan.

Witterung, Materialengpässe oder Lieferverzögerungen können die Bauzeit verlängern. Der Versicherungsschutz sollte deshalb während der gesamten Bauphase bestehen bleiben.

Eine rechtzeitige Verlängerung verhindert Deckungslücken.

 

Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes

Neben der Versicherungssumme sollten Bauherren auf den versicherten Leistungsumfang achten.

Eigenleistungen, Bauhelfer, Grundstücksrisiken und besondere Bauvorhaben sollten ausdrücklich berücksichtigt werden.

Nicht der niedrigste Beitrag, sondern ein passender Versicherungsschutz entscheidet im Schadenfall über die finanzielle Sicherheit.

 

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen während eines Bauvorhabens. Sie schützt vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzforderungen und übernimmt zugleich die Prüfung unberechtigter Ansprüche.

Wer den Versicherungsschutz bereits vor Baubeginn sorgfältig plant und auf die Besonderheiten seines Bauprojekts abstimmt, reduziert das finanzielle Risiko erheblich und kann sich auf die erfolgreiche Umsetzung seines Bauvorhabens konzentrieren.

 

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich informativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.