Ist eine Drohnenversicherung wirklich nötig?
Wer Drohnen steuert, deren Startmasse bei 250 Gramm oder mehr liegt, muss ab sofort einen Kompetenznachweis vorlegen. Zuvor lag die Grenze bei zwei Kilogramm schweren Flugmodellen.
- Für einfache Betriebsarten kann dieser Kompetenznachweis über einen Onlinetest beim Luftfahrt-Bundesamt erworben werden.
- Bestehende Kenntnisnachweise verlieren vorerst nicht ihre Gültigkeit, sie konnten bis zum 31.12.2021 genutzt werden.
Drohnenpiloten müssen ihre Flugmodelle offiziell registrieren lassen. Die Registrierungsnummer muss auf der Drohne sichtbar angebracht werden.
- Ab 250 Gramm oder unter 250 Gramm, wenn die Drohne mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet ist.
- Nur Drohnen, die laut EU-Richtlinie explizit als Spielzeug deklariert sind, sind von dieser Regel ausgenommen.
Für Drohnen mit weniger als 25 Kilogramm Startmasse, die in unmittelbarem Sichtkontakt zum Fernpiloten während des gesamten Fluges betrieben werden, wurde die maximale Flughöhe von 100 auf 120 Meter angehoben.
Trotz aller Kenntnisse und Fähigkeiten kann es passieren, dass Ihre Drohne Schäden verursacht. Stürzt sie zum Beispiel wegen zu viel Wind auf ein Fahrzeug, haften Sie für die Blechschäden. Aus diesem Grund gilt seit 2005 eine Versicherungspflicht für Drohnen.
Oft sind Drohnen bis 0,5 Kilogramm ohne Aufpreis in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, mit einem Aufpreis sogar Drohnen bis fünf Kilogramm. Für gewerblich genutzte Drohnen bieten wir spezielle Versicherungen wie die VHV BAUPROTECT Betriebshaftpflicht an.
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Kurzfilm zur Drohnen-Versicherung der VHV
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