Erbbaurecht bei Immobilien: Chancen, Risiken und wichtige Prüfpunkte für Käufer

Das Erbbaurecht bietet die Möglichkeit, eine Immobilie zu errichten oder zu erwerben, ohne gleichzeitig Eigentümer des dazugehörigen Grundstücks zu werden. Statt das Grundstück zu kaufen, erhält der Erbbauberechtigte das vertraglich gesicherte Recht, es für einen langen Zeitraum zu nutzen. Dafür wird regelmäßig ein Erbbauzins an den Grundstückseigentümer gezahlt.

Für Käufer kann dieses Modell den Einstieg in die eigene Immobilie erleichtern, weil der Kaufpreis des Grundstücks nicht vollständig finanziert werden muss. Besonders in Städten und Regionen mit hohen Bodenpreisen kann das Erbbaurecht deshalb eine interessante Alternative zum klassischen Grundstückskauf darstellen.

Gleichzeitig ist der Erwerb einer Immobilie auf einem Erbbaugrundstück mit besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Laufzeit, Erbbauzins, Anpassungsklauseln, Finanzierung und die Regelungen zum Vertragsende müssen sorgfältig geprüft werden. Ein zunächst günstiger Kaufpreis allein reicht nicht aus, um die Wirtschaftlichkeit zuverlässig zu beurteilen.

 

Was ist ein Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist ein grundstücksähnliches Recht. Es erlaubt dem Erbbauberechtigten, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu besitzen und zu nutzen. Das Grundstück selbst bleibt im Eigentum des sogenannten Erbbaurechtsgebers.

Erbbaurechtsgeber können Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Unternehmen oder Privatpersonen sein. Der Erbbauberechtigte kann das Gebäude selbst bewohnen, vermieten, verkaufen oder vererben, sofern der Vertrag keine besonderen Einschränkungen vorsieht.

Das Erbbaurecht wird in einem eigenen Erbbaugrundbuch eingetragen. Es ist damit rechtlich stärker abgesichert als ein gewöhnlicher Miet- oder Pachtvertrag.

Die Laufzeiten sind meist langfristig angelegt und betragen häufig mehrere Jahrzehnte. Bei Wohnimmobilien sind Vertragslaufzeiten von 60, 75 oder 99 Jahren verbreitet. Je länger die verbleibende Laufzeit, desto besser sind in der Regel die Finanzierungsmöglichkeiten und die spätere Verkäuflichkeit.

 

Unterschied zum klassischen Immobilienkauf

Beim klassischen Immobilienkauf erwirbt der Käufer das Grundstück und das darauf stehende Gebäude. Beides bildet wirtschaftlich und rechtlich eine Einheit.

Beim Erbbaurecht werden Grundstück und Gebäude dagegen getrennt betrachtet. Der Erwerber kauft das Gebäude beziehungsweise das bestehende Erbbaurecht, nicht aber den Grund und Boden.

Dadurch fällt der Kaufpreis häufig niedriger aus. Der Käufer benötigt weniger Eigenkapital und muss ein geringeres Darlehen aufnehmen. Im Gegenzug entsteht mit dem Erbbauzins eine dauerhafte zusätzliche Belastung.

Diese Belastung ähnelt in gewisser Weise einer Miete für das Grundstück. Sie endet nicht mit der Tilgung des Immobilienkredits, sondern besteht grundsätzlich über die gesamte Vertragsdauer fort.

 

Der Erbbauzins als laufende Belastung

Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbbauberechtigte einen Erbbauzins. Die Höhe wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und orientiert sich häufig am Grundstückswert.

Der Erbbauzins kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich gezahlt werden. Entscheidend ist nicht nur der aktuelle Betrag, sondern auch die Regelung zur zukünftigen Anpassung.

Viele Verträge enthalten Wertsicherungsklauseln. Danach kann der Erbbauzins beispielsweise an die Entwicklung eines Preisindex gekoppelt werden. Steigen die Verbraucherpreise, kann sich auch der Erbbauzins erhöhen.

Bei langen Vertragslaufzeiten können selbst moderate Anpassungen zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. Käufer sollten deshalb nicht nur die heutige Zahlung betrachten, sondern mögliche Entwicklungen über mehrere Jahrzehnte kalkulieren.

 

Warum Erbbaurechte angeboten werden

Grundstückseigentümer nutzen das Erbbaurecht, um Flächen langfristig zur Verfügung zu stellen, ohne sie endgültig zu verkaufen. Kommunen und Kirchen können dadurch Einfluss auf die Nutzung behalten und zugleich laufende Einnahmen erzielen.

Für Städte kann das Modell ein Instrument sein, um Wohnungsbau zu fördern oder bestimmte Zielgruppen beim Immobilienerwerb zu unterstützen. Familien oder Genossenschaften erhalten Zugang zu Grundstücken, die auf dem freien Markt möglicherweise nicht bezahlbar wären.

Auch Stiftungen und andere langfristig orientierte Eigentümer nutzen Erbbaurechte, weil das Grundstück dauerhaft in ihrem Vermögen bleibt.

Für Käufer liegt der Hauptvorteil im geringeren anfänglichen Kapitalbedarf. Dieser Vorteil muss jedoch gegen die laufenden Zahlungen und die eingeschränkte Verfügung über das Grundstück abgewogen werden.

 

Vorteile für Käufer

Der wichtigste Vorteil ist der niedrigere Kaufpreis. Da der Grundstückswert nicht vollständig erworben wird, kann die Finanzierungssumme deutlich geringer ausfallen.

Dadurch können Haushalte eine Immobilie erwerben, die bei einem klassischen Grundstückskauf außerhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten liegen würde. Auch die monatliche Kreditrate kann niedriger sein.

In Regionen mit hohen Bodenpreisen kann das Erbbaurecht den Zugang zu attraktiven Lagen erleichtern. Der Käufer profitiert von der Nutzung des Standorts, ohne den gesamten Grundstückswert finanzieren zu müssen.

Je nach Gestaltung kann sich auch die Belastung durch Kaufnebenkosten reduzieren, weil sich ein Teil der Nebenkosten am geringeren Kaufpreis orientiert. Die genaue Berechnung hängt jedoch vom Vertrag und der steuerlichen Bewertung ab.

Ein weiterer Vorteil kann die langfristige Planungssicherheit sein. Bei einer ausreichend langen Laufzeit ist die Nutzung über mehrere Generationen möglich.

 

Nachteile und besondere Risiken

Der geringere Kaufpreis darf nicht mit einem geringeren Gesamtrisiko verwechselt werden. Über die Vertragslaufzeit können hohe Erbbauzinsen entstehen.

Das Grundstück gehört dem Käufer nicht. Dadurch ist seine Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Für bestimmte bauliche Veränderungen, Verkäufe oder Finanzierungen kann die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich sein.

Ein weiteres Risiko besteht in der sinkenden Restlaufzeit. Je näher das Vertragsende rückt, desto schwieriger kann die Finanzierung und der spätere Verkauf werden.

Banken bewerten Immobilien auf Erbbaugrundstücken häufig vorsichtiger. Der Wert des Gebäudes hängt nicht nur von Lage und Zustand, sondern auch von den Bedingungen des Erbbaurechtsvertrags ab.

Hinzu kommt das Risiko, dass eine Verlängerung des Vertrags nur zu deutlich schlechteren Konditionen angeboten wird oder nicht zustande kommt.

 

Die Restlaufzeit als entscheidender Faktor

Die verbleibende Vertragsdauer gehört zu den wichtigsten Prüfkriterien. Eine Immobilie mit noch 80 Jahren Restlaufzeit ist wirtschaftlich anders zu bewerten als ein Objekt, dessen Erbbaurecht bereits in 25 Jahren endet.

Für die Finanzierung verlangen Banken häufig, dass das Darlehen deutlich vor Ablauf des Erbbaurechts vollständig zurückgezahlt ist. Je kürzer die Restlaufzeit, desto kürzer kann daher die mögliche Kreditlaufzeit sein.

Das erhöht die monatliche Tilgungsbelastung. Gleichzeitig sinkt der Kreis potenzieller Käufer, weil nicht jeder Interessent eine Finanzierung erhält.

Bei einer sehr kurzen Restlaufzeit kann der Marktwert der Immobilie deutlich fallen. Selbst wenn das Gebäude technisch in gutem Zustand ist, verliert das Nutzungsrecht zunehmend an wirtschaftlichem Wert.

Vor dem Kauf sollte deshalb geklärt werden, ob eine vorzeitige Verlängerung möglich ist und zu welchen Bedingungen sie erfolgen würde.

 

Was passiert am Ende der Laufzeit?

Mit Ablauf des Erbbaurechts endet grundsätzlich das Recht, das Grundstück zu nutzen. Das Gebäude geht dann in der Regel auf den Grundstückseigentümer über.

Der bisherige Erbbauberechtigte erhält dafür üblicherweise eine Entschädigung. Die Höhe und Berechnung müssen im Vertrag geregelt sein.

Die Entschädigung entspricht nicht zwingend dem vollen Marktwert des Gebäudes. Je nach Vertragsgestaltung kann sie deutlich darunter liegen.

Dieser Punkt ist besonders wichtig, wenn die Immobilie als Altersvorsorge oder als Vermögenswert für die nächste Generation gedacht ist. Eine niedrige Entschädigung kann die langfristige Vermögensplanung erheblich beeinträchtigen.

Einige Verträge sehen die Möglichkeit einer Verlängerung vor. Ein automatischer Anspruch besteht jedoch nicht immer. Die Konditionen können neu verhandelt werden, wobei häufig ein höherer Erbbauzins entsteht.

 

Heimfall und Vertragsverstöße

Neben dem regulären Ablauf kann ein Erbbaurechtsvertrag Regelungen zum sogenannten Heimfall enthalten. Dabei kann der Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung des Erbbaurechts verlangen.

Mögliche Gründe sind erhebliche Zahlungsrückstände beim Erbbauzins, schwerwiegende Vertragsverletzungen oder eine vertragswidrige Nutzung des Grundstücks.

Auch eine Vernachlässigung des Gebäudes oder nicht genehmigte bauliche Veränderungen können je nach Vertrag eine Rolle spielen.

Der Heimfall bedeutet nicht automatisch, dass der Erbbauberechtigte ohne Ausgleich bleibt. Meist ist eine Vergütung vorgesehen. Dennoch kann die wirtschaftliche Belastung erheblich sein.

Käufer sollten deshalb genau prüfen, unter welchen Bedingungen ein Heimfall verlangt werden kann und wie die Entschädigung geregelt ist.

 

Zustimmung des Grundstückseigentümers

Viele Erbbaurechtsverträge sehen Zustimmungsvorbehalte vor. Der Grundstückseigentümer muss dann bestimmten Maßnahmen zustimmen.

Dies kann den Verkauf des Erbbaurechts, die Belastung mit einer Grundschuld oder größere Umbauten betreffen. Auch eine Änderung der Nutzung kann zustimmungspflichtig sein.

Solche Regelungen sollen die Interessen des Grundstückseigentümers schützen. Für den Erbbauberechtigten können sie jedoch zusätzliche Abhängigkeiten schaffen.

Vor dem Kauf sollte geklärt werden, wann eine Zustimmung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie verweigert werden darf. Unklare oder sehr weitreichende Zustimmungsvorbehalte können den späteren Verkauf erschweren.

 

Finanzierung einer Immobilie im Erbbaurecht

Die Finanzierung ist grundsätzlich möglich, wird von Banken aber häufig strenger geprüft als bei einer Immobilie auf eigenem Grundstück.

Entscheidend sind die Restlaufzeit, die Höhe des Erbbauzinses, die Anpassungsregelungen und die Rangfolge im Grundbuch. Die Bank möchte sicherstellen, dass ihre Grundschuld ausreichend abgesichert ist.

Häufig muss das Darlehen viele Jahre vor Vertragsende getilgt sein. Dadurch kann eine höhere anfängliche Tilgung notwendig werden.

Ein hoher oder stark steigender Erbbauzins reduziert die monatlich verfügbare Liquidität. Die Bank berücksichtigt diese Zahlung daher ähnlich wie eine zusätzliche dauerhafte Wohnkostenbelastung.

Käufer sollten frühzeitig eine Finanzierungsanfrage stellen und den vollständigen Erbbaurechtsvertrag zur Prüfung einreichen. Eine allgemeine Finanzierungszusage ohne Vertragsprüfung reicht nicht aus.

 

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Für eine realistische Kalkulation müssen Kaufpreis, Nebenkosten, Finanzierung und Erbbauzins gemeinsam betrachtet werden.

Ein günstiger Kaufpreis kann durch hohe laufende Zahlungen relativiert werden. Besonders bei langen Haltedauern summiert sich der Erbbauzins zu einem erheblichen Betrag.

Auch mögliche Erhöhungen sollten berücksichtigt werden. Eine Kalkulation ausschließlich mit dem heutigen Erbbauzins ist bei einem langfristigen Vertrag nicht ausreichend.

Zusätzlich müssen Instandhaltung, Versicherungen, Grundsteuer, Verwaltung und mögliche Modernisierungen eingeplant werden.

Bei einer vermieteten Immobilie ist zu prüfen, ob der Erbbauzins vollständig wirtschaftlich getragen werden kann. Er kann nicht ohne Weiteres wie eine gewöhnliche Betriebskostenposition auf den Mieter umgelegt werden.

 

Erbbaurecht bei selbst genutzten Immobilien

Für Selbstnutzer kann das Erbbaurecht eine Möglichkeit sein, trotz hoher Grundstückspreise ein Eigenheim zu erwerben.

Wichtig ist, dass die monatliche Gesamtbelastung langfristig tragbar bleibt. Neben Kreditrate und Betriebskosten muss auch der Erbbauzins dauerhaft gezahlt werden.

Im Ruhestand kann diese Belastung besonders relevant werden. Während ein vollständig getilgtes Eigenheim auf eigenem Grundstück nur noch laufende Nebenkosten verursacht, bleibt der Erbbauzins bestehen.

Selbstnutzer sollten daher prüfen, ob die Zahlung auch nach Renteneintritt problemlos möglich ist. Eine ausreichend hohe Liquiditätsreserve ist sinnvoll.

Auch die geplante Vererbung sollte berücksichtigt werden. Die Erben übernehmen nicht nur die Immobilie, sondern auch den Erbbaurechtsvertrag und die laufenden Verpflichtungen.

 

Erbbaurecht bei vermieteten Immobilien

Bei einer Kapitalanlage muss das Erbbaurecht in die Renditeberechnung einbezogen werden. Der Erbbauzins reduziert den laufenden Überschuss.

Die Immobilie kann dennoch attraktiv sein, wenn der Kaufpreis ausreichend niedrig ist und stabile Mieteinnahmen erzielt werden. Entscheidend ist die Nettorendite nach allen Kosten.

Ein späterer Verkauf kann schwieriger sein, wenn die Restlaufzeit deutlich gesunken ist. Der Anleger sollte daher bereits beim Kauf eine mögliche Verkaufsstrategie berücksichtigen.

Auch die steuerliche Behandlung kann relevant sein. Bestimmte laufende Aufwendungen können bei einer vermieteten Immobilie steuerlich berücksichtigt werden. Die konkrete Einordnung sollte fachlich geprüft werden.

 

Erbbauzins und Inflation

Erbbaurechtsverträge enthalten häufig Anpassungsklauseln. Dadurch soll verhindert werden, dass der Erbbauzins über Jahrzehnte an Kaufkraft verliert.

Für den Erbbauberechtigten entsteht dadurch ein Inflationsrisiko. Steigt der zugrunde gelegte Index, kann auch die Zahlung zunehmen.

Die Anpassung erfolgt nicht immer jährlich. Manche Verträge sehen Überprüfungen in größeren Abständen vor. Dadurch können Erhöhungen sprunghaft ausfallen.

Käufer sollten prüfen, welche Berechnungsgrundlage verwendet wird, in welchen Abständen Anpassungen erfolgen und ob Begrenzungen vorgesehen sind.

Eine klare und nachvollziehbare Regelung ist besser als eine Klausel, die weitreichende Erhöhungen ermöglicht.

 

Erbbaurecht innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Bei Eigentumswohnungen kann das gesamte Gebäude auf einem Erbbaugrundstück stehen. In diesem Fall sind alle Wohnungseigentümer gemeinsam von den Bedingungen des Erbbaurechts betroffen.

Der Erbbauzins wird häufig nach Miteigentumsanteilen verteilt. Änderungen des Vertrags oder Verhandlungen über eine Verlängerung betreffen die gesamte Gemeinschaft.

Käufer sollten deshalb nicht nur die einzelne Wohnung, sondern auch die Erbbaurechtssituation der Wohnungseigentümergemeinschaft prüfen.

Wichtige Informationen finden sich in der Teilungserklärung, im Erbbaurechtsvertrag und in den Protokollen der Eigentümerversammlungen.

Steht eine Verlängerung bevor, können unterschiedliche Interessen innerhalb der Gemeinschaft entstehen. Manche Eigentümer möchten möglicherweise verkaufen, andere langfristig verlängern.

 

Verkauf einer Erbbaurechtsimmobilie

Ein Erbbaurecht kann grundsätzlich verkauft werden. Der Käufer tritt in den bestehenden Vertrag ein.

Der Verkaufspreis hängt stark von der Restlaufzeit, dem Erbbauzins und den Vertragsbedingungen ab. Je ungünstiger diese Punkte sind, desto höher kann der Preisabschlag gegenüber einer vergleichbaren Immobilie auf eigenem Grundstück ausfallen.

Der Grundstückseigentümer muss dem Verkauf je nach Vertrag zustimmen. Diese Zustimmung darf häufig nicht willkürlich verweigert werden, kann aber den Ablauf verzögern.

Für potenzielle Käufer ist die Finanzierung häufig der wichtigste Engpass. Eine kurze Restlaufzeit oder ein hoher Erbbauzins schränkt die Nachfrage ein.

Verkäufer sollten deshalb alle Unterlagen frühzeitig zusammenstellen und mögliche Fragen zur Verlängerung klären.

 

Verlängerung des Erbbaurechts

Eine Vertragsverlängerung kann den Wert und die Finanzierbarkeit erheblich verbessern. Sie sollte möglichst frühzeitig verhandelt werden.

Je näher das Vertragsende rückt, desto schwächer kann die Verhandlungsposition des Erbbauberechtigten werden. Der Grundstückseigentümer weiß, dass eine Verlängerung für den weiteren Werterhalt entscheidend ist.

Bei einer Verlängerung wird häufig der Erbbauzins neu festgesetzt. Grundlage kann der aktuelle Bodenwert sein, der deutlich über dem ursprünglichen Wert liegt.

Dadurch kann sich die laufende Belastung erheblich erhöhen. Eine längere Laufzeit verbessert zwar den Immobilienwert, kann aber gleichzeitig höhere Kosten verursachen.

Vor einer Verlängerung sollte geprüft werden, wie sich die neuen Konditionen auf Finanzierung, Vermietung und Verkauf auswirken.

 

Kauf des Grundstücks als Alternative

Manche Erbbaurechtsgeber bieten später den Verkauf des Grundstücks an. Dadurch kann der Erbbauberechtigte vollständiger Eigentümer von Grundstück und Gebäude werden.

Der Kauf kann langfristig attraktiv sein, weil der Erbbauzins entfällt und die Immobilie leichter finanzierbar sowie verkäuflich wird.

Entscheidend ist jedoch der geforderte Grundstückspreis. Ist dieser sehr hoch, kann die zusätzliche Finanzierung zu einer erheblichen Belastung führen.

Ein Anspruch auf den Kauf besteht nicht automatisch. Auch ein Vorkaufsrecht muss ausdrücklich vereinbart sein.

Vor einem Grundstückskauf sollten der aktuelle Bodenwert, die Finanzierungskosten und die langfristige Ersparnis des Erbbauzinses verglichen werden.

 

Welche Unterlagen sollten geprüft werden?

Der vollständige Erbbaurechtsvertrag ist das wichtigste Dokument. Eine kurze Zusammenfassung oder Auskunft des Verkäufers reicht nicht aus.

Zusätzlich sollten der aktuelle Grundbuchauszug, das Erbbaugrundbuch, Nachweise über den Erbbauzins und bisherige Anpassungen vorliegen.

Bei Eigentumswohnungen sind außerdem die Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Versammlungsprotokolle wichtig.

Auch Schriftwechsel über geplante Verlängerungen oder Streitigkeiten mit dem Grundstückseigentümer sollte eingesehen werden.

Bei vermieteten Objekten kommen Mietverträge, Zahlungsnachweise und Betriebskostenabrechnungen hinzu.

 

Wichtige Vertragsklauseln

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Laufzeit, der Erbbauzins und dessen Anpassung.

Ebenso wichtig sind Zustimmungspflichten, Heimfallregelungen, Entschädigungen und Verlängerungsoptionen.

Der Vertrag sollte außerdem regeln, wer für Erschließungskosten, öffentliche Lasten und besondere Grundstückskosten verantwortlich ist.

Auch Vorgaben zur Nutzung und Bebauung können relevant sein. Manche Verträge erlauben nur eine bestimmte Wohnnutzung oder begrenzen Erweiterungen.

Unklare Klauseln sollten vor dem Kauf rechtlich geprüft werden. Nachträgliche Änderungen sind meist nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich.

 

Wann kann ein Erbbaurecht sinnvoll sein?

Ein Erbbaurecht kann sinnvoll sein, wenn die Lage attraktiv, der Kaufpreis deutlich reduziert und der Erbbauzins langfristig tragbar ist.

Eine lange Restlaufzeit und klare Vertragsbedingungen verbessern die Planungssicherheit. Auch ein verlässlicher Erbbaurechtsgeber kann von Vorteil sein.

Besonders für Selbstnutzer kann das Modell den Zugang zu Wohneigentum ermöglichen, wenn Grundstückspreise sonst nicht finanzierbar wären.

Für Kapitalanleger kann es interessant sein, wenn die Nettorendite trotz Erbbauzins überzeugt und die spätere Verkäuflichkeit ausreichend gesichert ist.

Entscheidend ist immer die Gesamtbetrachtung. Ein günstiger Einstiegspreis allein rechtfertigt keine Investition.

 

Wann ist Vorsicht geboten?

Besondere Vorsicht ist bei kurzer Restlaufzeit, hohem Erbbauzins und unklaren Verlängerungsbedingungen erforderlich.

Auch stark indexierte Erbbauzinsen können langfristig zu einer erheblichen Belastung werden.

Ungünstige Heimfallklauseln, weitreichende Zustimmungsvorbehalte und niedrige Entschädigungen zum Vertragsende erhöhen das Risiko.

Schwierig kann eine Immobilie auch dann sein, wenn Banken nur eingeschränkt finanzieren oder der Grundstückseigentümer Verhandlungen verzögert.

Je komplexer der Vertrag, desto wichtiger ist eine rechtliche und wirtschaftliche Prüfung.

 

Erbbaurecht erfordert langfristige Planung

Das Erbbaurecht kann den Immobilienerwerb erleichtern und den anfänglichen Finanzierungsbedarf reduzieren. Es ist jedoch keine kostenlose Alternative zum Grundstückskauf.

Der laufende Erbbauzins, mögliche Anpassungen und die begrenzte Laufzeit beeinflussen den Wert der Immobilie über Jahrzehnte.

Käufer sollten deshalb nicht nur den aktuellen Kaufpreis vergleichen, sondern die gesamten Zahlungen während der geplanten Nutzungsdauer betrachten.

Eine lange Restlaufzeit, transparente Vertragsbedingungen und eine solide Finanzierung schaffen eine bessere Grundlage für den Erwerb.

Wer die Besonderheiten sorgfältig prüft und mögliche Entwicklungen realistisch kalkuliert, kann mit einem Erbbaurecht eine passende Immobilienlösung finden. Ohne gründliche Vertragsprüfung kann der vermeintlich günstige Kauf jedoch langfristig zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.

 

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich informativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.