Hörgeräte-Versicherungen:
Brauchen Sie vorher ein neues Gerät – zum Beispiel durch einen selbst verschuldeten Schaden, wenn es verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie den Schaden in der Regel selbst begleichen. Krankenkassen zahlen in diesem Falle nicht, sondern nur bei einer Verschlechterung des Hörvermögens. Um den finanziellen Schaden erst gar nicht entstehen zu lassen, bietet sich eine Hörgeräteversicherung, z.B. der “Würzburger Versicherung” an.
Leistungsumfang für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden durch:
- Beschädigung
- Bruch
- Zerstörung
- Unsachgemäße Handhabung
- Abhandenkommen
- Einbruch-Diebstahl
- Diebstahl
- Raub und räuberische Erpressung
Versicherte Geräte
- Hörhilfe einschließlich Zubehör und Otoplastik, Fernbedienung (soweit vorhanden).
Leistungsumfang
- Erstattung der Kosten für die fachgerechte Reparatur
- Ersatz von Aufwendungen für die Beschaffung eines Ersatzgerätes
Leistung auch bei:
- Bedienfehlern
- Schäden durch “Fallenlassen”
- unsachgemäßer Handhabung
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