Hundekrankenversicherungen – mit allen vier Pfoten fest im Leben
Welcher Hundebesitzer kennt es nicht: Der Spiel- und Entdeckungstrieb des geliebten Vierbeiners scheint keine Grenzen zu kennen. Missgeschicke lassen sich dann kaum vermeiden. Ob ein Splitter in der Pfote, eine Zecke im Fell oder gar größere Verletzungen oder ernsthafte Krankheiten – ein Besuch beim Tierarzt lässt sich dann nicht vermeiden. Das kann teuer werden: Während eine Impfung mit durchschnittlich 30 bis 60 € noch relativ günstig ausfällt, wird für die Behandlung von Kreuzbandrissen oder gar Knochenbrüchen schnell ein Betrag von weit über 1000 € fällig.
Mit einer Hundekrankenversicherung halten Sie die Tierarztkosten in einem überschaubaren Rahmen. Die Versicherung übernimmt alle anfallenden Behandlungskosten, von der Vorsorge über die Diagnose bis hin zur ambulanten oder stationären Behandlung – und entlastet damit Ihren Geldbeutel.
Darauf sollten Sie vor dem Abschluss achten:
- Wartezeit: Üblicherweise unterscheidet man bei der Hundekrankenversicherung zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn der Erstattungspflicht. Das bedeutet, dass es eine Wartezeit nach dem Vertragsabschluss gibt, in der die Kosten für eine Operation oder Behandlung bisher nicht übernommen werden. Je nach Versicherer schwankt dieser Zeitraum zwischen 30 Tagen und 3 Monaten. Kosten für den Vorsorgeschutz oder die akute Behandlung nach Unfällen werden allerdings auch innerhalb der Wartezeit übernommen.
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt definiert, bis zu welcher Höhe Sie die Kosten für eine Behandlung selbst tragen müssen, bis die Versicherung einspringt. Die monatliche Prämie ist bei Tarifen mit Selbstbehalt in der Regel günstiger. Kommt es jedoch zum Versicherungsfall, entstehen für Sie zum Teil erhebliche Zusatzkosten, wodurch der vermeintlich günstige Tarif deutlich teurer wird. Tarife ohne Selbstbehalt sind daher schließlich die deutlich bessere Wahl.
- Die jährliche Leistungsgrenze: Viele Tarife für eine Hundekrankenversicherung verfügen über eine jährliche Leistungsgrenze. Wird dieser Betrag, der je nach Tarif von 2.500 bis zu 10.000 € reichen kann, überschritten, müssen Sie alle zusätzlichen Behandlungen aus eigener Tasche zahlen.
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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich informativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.