In den ersten drei Quartalen 2024 gingen 142 Anfragen und Beschwerden von Fondsanlegern bei der Ombudsstelle des Fondsverbands BVI ein – ein Plus von 37 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Etwa die Hälfte der Fälle betraf offene Immobilienfonds, die in den vergangenen Jahren zunehmend unter Druck geraten sind. Rund ein Viertel der Meldungen drehte sich um Kostenklauseln bei Riester-Verträgen, wobei hier der Klärungsbedarf maßgeblich auf ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil vom Ende 2023 zurückzuführen ist.
Seit 2011 fungiert die Ombudsstelle als Schlichtungsinstanz bei Konflikten zwischen Verbrauchern und BVI-Mitgliedsunternehmen, wobei der Fokus auf geschlossenen und offenen Fonds, fondsgebundenen Altersvorsorgeverträgen sowie dem Depotgeschäft liegt.
Der Fondsombudsmann, der als private Verbraucherschlichtungsstelle vom Bundesamt für Justiz anerkannt ist, kann bei Streitwerten bis zu 10.000 Euro verbindliche Schiedssprüche fällen.
Nach eigenen Angaben repräsentiert der BVI gemessen am verwalteten Vermögen mehr als 95 Prozent des deutschen Fondsmarktes.
Auffällig ist, dass die Zahl der Eingaben insbesondere im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds stark gestiegen ist. Anleger äußerten häufig Unmut über Rücknahmebeschränkungen, Verzögerungen bei der Auszahlung oder mangelhafte Informationen über die Wertermittlung der Immobilienportfolios. Angesichts der seit Monaten anhaltenden Mittelabflüsse und Bewertungsabschläge bei diesen Produkten zeigt sich, dass der Vertrauensverlust spürbare Konsequenzen hat – auch im Bereich der Kundenbeziehungen und des Beschwerdeverhaltens.
Im Fall der Riester-Produkte richtete sich die Kritik der Anleger vermehrt gegen intransparente Gebührenregelungen, fehlende Kostendeckelung sowie undurchsichtige Abzüge bei Vertragswechsel oder Beitragsfreistellung. Die Ombudsstelle greift dabei regelmäßig auf das erwähnte Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zurück, das die Rechte der Sparer gestärkt und die Anbieter zu größerer Transparenz verpflichtet hat.
Insgesamt verweist der BVI darauf, dass die gestiegene Beschwerdezahl zwar Ausdruck wachsender Sensibilität und Erwartungen der Kunden sei, aber auch die Bereitschaft zur rechtlichen Klärung zunehme. Dies sei positiv zu werten – ebenso wie die Tatsache, dass sich ein großer Teil der Verfahren durch außergerichtliche Einigung oder direkte Intervention des Ombudsmanns erledigen lasse.
Für Anleger bietet die Ombudsstelle somit eine niedrigschwellige Möglichkeit, Konflikte im Zusammenhang mit Fondsinvestments ohne Gerichtsverfahren zu lösen – insbesondere dann, wenn es um Vertragsbedingungen, Gebührenstrukturen oder Unstimmigkeiten im Kundenservice geht.
Auch vor dem Hintergrund regulatorischer Entwicklungen und der zunehmenden Komplexität von Vorsorge- und Anlageprodukten dürfte die Bedeutung der Fonds-Ombudsstelle weiter wachsen. Der BVI hat bereits angekündigt, die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit des Schlichtungsangebots weiter zu verbessern – etwa durch digitale Beschwerdemöglichkeiten und mehrsprachige Informationen.
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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.
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