Im Falle einer Krebsdiagnose deckt der Krebs-Schutzbrief das Risiko finanzieller Einbußen ab. Dank des Diagnosegelds können Sie sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren.
Welche Krebserkrankungen sind im Vorsorgeschutzbrief abgesichert?
Kinder:
- alle Krebserkrankungen
- bösartige Tumorformen des Bluts
- bösartige Tumorformen der blutbildenden Organe
- Leukämie (Blutkrebs)
- Lymphome (Tumore des lymphatischen Systems)
Frauen:
- Mammakarzinom (Brustkrebs)
- Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs)
- Tubenkarzinom (Eileiterkrebs)
- Uteruskarzinom (Gebärmutterkrebs)
- Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs)
- Vaginalkarzinom (Scheidenkrebs)
- Vulvakarzinom (Schamlippenkrebs)
- Chorionkarzinom (Plazentakrebs)
Männer:
- Prostatakarzinom (Prostatakrebs)
- Peniskarzinom (Peniskrebs)
- Hodenkarzinom (Hodenkrebs)
- Nierenkarzinom (Nierenkrebs)
- Nierenbeckenkarzinom (Nierenbeckenkrebs)
- Harnleiterkarzinom (Harnleiterkrebs)
- Harnblasenkarzinom (Harnblasenkrebs)
- Larynxkarzinom (Kehlkopfkrebs)
Wird bei Ihnen erstmals eine der versicherten Krebserkrankungen durch einen histologischen Befund eines Facharztes diagnostiziert, so zahlt die WÜRZBURGER ein Diagnosegeld in vereinbarter Höhe. Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist nicht zweckgebunden. Bei Fortführung der Versicherung ist eine erneute Auszahlung des Diagnosegelds möglich.
Wer kann versichert werden?
Versicherbar sind alle Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres mit Erstwohnsitz in Deutschland, bei denen in den letzten zehn Jahren vor Versicherungsbeginn weder eine Krebserkrankung diagnostiziert noch behandelt wurde.
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