Warum Kapitalanleger ihren Rechtsschutz überprüfen sollten

In den letzten Jahren haben sich die Deutschen gegenüber den Kapitalmärkten offener gezeigt als in der Sparbuch-geprägten Vergangenheit. Hin und wieder kommt es jedoch zu Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Aktien– oder Krypto-Investments. Wer dann auf die Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung vertraut, könnte enttäuscht werden – denn Kapitalanlagestreitigkeiten sind in vielen Tarifen ausgeschlossen.

Dass dieser Umstand zahlreichen Versicherten nicht geläufig ist, bestätigt der Versicherungsombudsmann, der bei Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern kostenlos vermittelt und Letztere gegebenenfalls zu Leistungen bis zu 10.000 Euro verpflichten kann. Bei dieser Schlichtungsstelle war der Ausschluss von Kapitalanlagestreitigkeiten im Jahr 2022 „besonders beschwerdeträchtig“.

Verkompliziert wird die Lage dadurch, dass die Versicherer unterschiedlich definieren, was eigentlich als Kapitalanlage gilt. Zudem werden häufig Ausnahmen in den Bedingungen verankert. Wer auf Nummer sicher gehen will, beim Engagement an den Börsen vor Rechtsrisiken geschützt zu sein, sollte genau ins Kleingedruckte einer bestehenden oder infrage kommenden Rechtsschutzversicherung schauen (lassen).

Besonders problematisch wird es, wenn Anleger im Streit mit Finanzdienstleistern, Emittenten oder Vermittlern stehen – etwa wegen fehlerhafter Beratung, Prospektmängeln oder Kursmanipulationen. Gerade in solchen Fällen, in denen hoher finanzieller Schaden droht, erweist sich der Rechtsschutz-Ausschluss als empfindliche Lücke.

Manche Versicherer schließen zwar klassische Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen oder Investmentfonds aus, bieten jedoch für bestimmte Anlageformen wie geschlossene Fonds oder Genussscheine eingeschränkten Schutz. Auch bei neueren Anlageformen wie Kryptowährungen herrscht oft Unsicherheit, ob diese unter den Versicherungsschutz fallen oder als hochspekulative Anlagen kategorisch ausgeschlossen sind. Einige neuere Rechtsschutz-Tarife bieten hingegen bewusst erweiterte Deckungen für Vermögensschäden durch Kapitalanlagen – jedoch meist nur mit zusätzlichen Bausteinen oder gegen Beitragszuschlag.

Für engagierte Kapitalanleger kann es daher entscheidend sein, regelmäßig den Leistungsumfang ihrer Police zu überprüfen oder eine Beratung bei einem spezialisierten Makler in Anspruch zu nehmen.