Naturgefahrenreport 2024 warnt vor Klimawandelfolgen
Die Effekte des Klimawandels treten immer deutlicher zutage. Städte, Infrastrukturen und Gebäude müssen an die veränderten klimatischen Bedingungen angepasst werden – es bedarf entschlossener, weitreichender Maßnahmen.
Mit diesen eindringlichen Worten eröffnete Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, die Vorstellung des aktuellen Naturgefahrenreports. Der Bericht legt seinen Schwerpunkt auf die seit einigen Jahren zunehmend auftretenden Risiken durch Starkregen und Überschwemmungen.
Der GDV geht davon aus, dass die Schäden durch Naturgefahren bis zum Ende des Jahres 2025 mindestens um das Doppelte steigen werden.
Besonders problematisch ist, dass der Gebäudebestand in Deutschland unzureichend auf die mutmaßlich zunehmenden Wassermassen vorbereitet ist. Nur etwa jede zweite Immobilie verfügt über einen Elementarschutz.
Daher wird seit einiger Zeit eine Versicherungspflicht für Hausbesitzer diskutiert, da erwartet wird, dass die ohnehin angespannten öffentlichen Haushalte langfristig nicht in der Lage sein werden, milliardenschwere Nothilfen bereitzustellen.
Die zunehmende Häufigkeit und Intensität extremer Wetterereignisse stellt Versicherer, Kommunen und private Eigentümer gleichermaßen vor enorme Herausforderungen. Der Klimawandel ist längst keine abstrakte Zukunftsbedrohung mehr, sondern zeigt sich bereits konkret in überfluteten Kellern, beschädigten Straßen und zerstörten Infrastrukturen. Besonders gefährdet sind Regionen mit starker Bodenversiegelung, fehlenden Rückhalteflächen oder mangelhafter Kanalisation – oft sind dies dicht besiedelte Stadtgebiete, die auf kurzfristige Starkregenereignisse schlecht vorbereitet sind.
Der Naturgefahrenreport macht zudem deutlich, dass sich das Risikoprofil vieler Gegenden in Deutschland verschärft hat. Selbst Orte, die bislang als wenig gefährdet galten, werden zunehmend durch Überschwemmungen, Sturzfluten oder Hangrutschungen bedroht. Für Versicherer bedeutet das eine Neuberechnung von Gefahrenzonen und Prämien – für Eigentümer hingegen einen Weckruf zur Vorsorge. Denn trotz wiederholter Warnungen ist die Elementarschadenversicherung in vielen Haushalten noch immer nicht abgeschlossen. Dies liegt unter anderem an mangelndem Problembewusstsein, aber auch an Unsicherheiten über Kosten und Leistungen.
Eine verpflichtende Elementarversicherung würde eine breitere Risikoverteilung ermöglichen und verhindern, dass im Schadensfall allein der Staat oder einzelne Hausbesitzer für immense Verluste aufkommen müssen. Befürworter sehen darin ein solidarisches Modell, das auch Prävention fördern könnte: Versicherer könnten mit günstigeren Tarifen für vorsorgende Bauweise oder bauliche Schutzmaßnahmen Anreize setzen. Kritiker hingegen warnen vor einem Eingriff in die Vertragsfreiheit und sehen die Politik in der Pflicht, zunächst die baulichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu verbessern.
Parallel zur Versicherungsdebatte fordern Experten verstärkte Investitionen in den kommunalen Klimaschutz und die Stadtplanung. Begrünte Dächer, entsiegelte Flächen, Rückhaltebecken oder intelligente Entwässerungssysteme könnten helfen, die Folgen von Starkregen zu mildern. Auch beim Neubau müsse stärker auf hochwasserangepasstes Bauen geachtet werden. Der Report mahnt an, dass Klimafolgenanpassung nicht länger ein Randthema sein dürfe, sondern integraler Bestandteil der Bau- und Infrastrukturpolitik werden müsse.
Insgesamt zeigt der Naturgefahrenreport 2024, dass Deutschland vor einer strukturellen Wende im Umgang mit klimabedingten Naturgefahren steht. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um Schäden nicht nur zu begrenzen, sondern neue Risiken frühzeitig zu erkennen und vorausschauend zu begegnen. Andernfalls drohen nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch schwerwiegende soziale und ökologische Folgewirkungen.
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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.
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