Beamte und Beamtenanwärter

Gut geschützt im Staatsdienst

Ob im Lehramt, bei Polizei oder Feuerwehr, in der Verwaltung oder Justiz: Der Weg in eine Beamtenlaufbahn ist für viele ein attraktiver Karriereschritt. Planungssicherheit, geregelte Einkommen und eine besondere Versorgung sprechen dafür. Gleichzeitig gelten für Beamtenanwärter andere Regeln als für Angestellte.

Gerade in den ersten Dienstjahren bestehen Versorgungslücken, die man kennen und gezielt absichern sollte.

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Beamtenanwärter müssen zum Start in die Beamtenlaufbahn einiges regeln:

 

  • Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel
    Absicherung für den Fall, dass der Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann – besonders wichtig in der Anwärter- und Probezeit.

 

 

 

  • Optionale Ergänzungen prüfen
    Je nach Tätigkeit sinnvoll: Dienstrechtsschutz, Anwartschaft auf spätere Krankenversicherung oder zusätzliche Altersvorsorge.

 

Dienstunfähigkeit: Schutz ist früh entscheidend

Beamte gelten bereits dann als dienstunfähig, wenn sie ihren Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben können – auch unterhalb der klassischen 50-Prozent-Grenze, die aus der Berufsunfähigkeit bekannt ist. Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht jedoch erst nach mindestens fünf Dienstjahren und in der Regel erst mit dem Status „Beamter auf Lebenszeit“.


Für Anwärter sowie Beamte auf Widerruf oder Probe bedeutet das: Fällt der Dienst frühzeitig weg, entsteht schnell eine finanzielle Lücke. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel kann dieses Risiko absichern und sorgt dafür, dass das Einkommen auch dann erhalten bleibt, wenn der Dienst nicht fortgeführt werden kann.

 

Krankenversicherung: Beihilfe clever nutzen

Beamtenanwärter haben Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Diese übernimmt in der Regel mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten, bei Kindern oder bestimmten Familiensituationen sogar mehr. Der verbleibende Teil kann über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Wichtig ist, den Versicherungsschutz frühzeitig passend zur Beihilfe zu gestalten, da ein späterer Wechsel meist mit Nachteilen verbunden ist.

 

Diensthaftpflicht: Verantwortung im Dienst absichern

Während der Dienstausübung haften Beamte persönlich für Schäden, die Dritten entstehen. Die private Haftpflichtversicherung greift in diesen Fällen nicht. Eine spezielle Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstehen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Gerade in Berufen mit hoher Verantwortung oder regelmäßigem Personenkontakt unverzichtbar.

 

Alters- und Gesundheitsvorsorge früh regeln

Beamtenanwärter profitieren davon, Risiken frühzeitig abzusichern. Günstige Beiträge, ein guter Gesundheitszustand und der Zugang zu speziellen Beamtenlösungen schaffen langfristige Vorteile. Wer diese Phase nutzt, sorgt dafür, dass Sicherheit und Lebensstandard nicht vom Zufall abhängen.