Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen: Warum hohe Versprechen häufig enttäuschen

In sozialen Netzwerken, auf Finanzportalen und in einschlägigen Onlineforen werben sogenannte Rückabwickler von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit besonders hohen Auszahlungen. Aussagen wie „Bis zu 200 Prozent mehr aus Ihrem Vertrag herausholen“ oder „Deutlich mehr Geld als bei einer Kündigung“ sollen Versicherungsnehmer dazu bewegen, ihre bestehenden Verträge prüfen und rückabwickeln zu lassen.

Das klingt vor allem für Kunden attraktiv, die mit der Entwicklung ihrer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung unzufrieden sind. Niedrige Ablaufleistungen, hohe Abschlusskosten, enttäuschende Überschussbeteiligungen oder eine geringere Rendite als ursprünglich erwartet können dazu führen, dass Versicherungsnehmer nach einem Ausweg suchen. Genau diese Unzufriedenheit wird von einigen Rückabwicklungsunternehmen gezielt angesprochen.

Die tatsächlichen Ergebnisse fallen jedoch häufig wesentlich schlechter aus als die Werbeaussagen vermuten lassen. Deshalb sollten Versicherungsnehmer sehr genau prüfen, wem sie ihre Ansprüche übertragen und welche finanziellen sowie rechtlichen Folgen damit verbunden sind.

 

Wie funktioniert die Rückabwicklung einer Lebensversicherung?

Bei einer Rückabwicklung soll der Versicherungsvertrag nicht einfach regulär gekündigt werden. Stattdessen wird geprüft, ob der Versicherungsnehmer dem Vertrag möglicherweise noch widersprechen oder widersprochen haben könnte. Hintergrund können beispielsweise fehlerhafte oder unvollständige Vertragsunterlagen, unzureichende Verbraucherinformationen oder formale Fehler bei der Widerrufsbelehrung sein.

Einige Anbieter versprechen, solche Fehler zu erkennen und Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Häufig soll der Kunde seine Forderungen vollständig oder teilweise an ein Drittunternehmen abtreten. Dieses übernimmt anschließend die weitere Prüfung, die Kommunikation mit dem Versicherer und gegebenenfalls die gerichtliche Durchsetzung.

Dafür verlangt das Unternehmen regelmäßig eine Vergütung. Diese kann aus einer festen Gebühr, einer Erfolgsbeteiligung oder einem erheblichen Anteil an der angeblich erzielten Mehrleistung bestehen. Teilweise entstehen zusätzlich Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter, Vertragsprüfungen oder finanzmathematische Berechnungen.

 

„Bis zu 200 Prozent mehr“ ist keine Auszahlungsgarantie

Besonders kritisch sind Werbeaussagen, die eine sehr hohe Auszahlung in Aussicht stellen, ohne die zugrunde liegenden Voraussetzungen verständlich zu erklären. Die Formulierung „bis zu“ bedeutet nicht, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich mit einer Verdoppelung seines Rückkaufswertes rechnen kann.

Ein theoretischer Höchstwert kann unter ganz besonderen Umständen erreichbar sein. Für die überwiegende Zahl der Verträge ist er jedoch möglicherweise vollkommen unrealistisch. Ob eine Rückabwicklung rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Entscheidend sind unter anderem das Abschlussdatum, die Vertragsart, die konkrete Widerrufsbelehrung, die Dauer des Vertrages, die bereits gezahlten Beiträge, frühere Auszahlungen, gewährte Steuervorteile und der aktuelle Rückkaufswert. Auch die Frage, ob der Vertrag noch läuft oder bereits gekündigt beziehungsweise ausgezahlt wurde, kann eine Rolle spielen.

Eine pauschale Aussage, jeder Vertrag sei zur Rückabwicklung geeignet, ist deshalb unseriös. Jeder Versicherungsvertrag muss individuell geprüft werden.

 

Verbraucher können weniger als den Rückkaufswert erhalten

Besonders problematisch wird es, wenn der Versicherungsnehmer seine Rechte und Ansprüche an ein Rückabwicklungsunternehmen überträgt. Nach der Abtretung kann der Kunde häufig nicht mehr frei über den Vertrag oder die daraus resultierenden Forderungen entscheiden.

In einigen Fällen erhalten Verbraucher deutlich weniger Geld als erwartet. Nach Abzug von Erfolgsbeteiligungen, Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten und weiteren Gebühren kann die Auszahlung sogar unter dem Betrag liegen, den der Versicherer bei einer regulären Kündigung gezahlt hätte.

Damit kehrt sich das ursprüngliche Versprechen in sein Gegenteil um. Statt eines hohen finanziellen Mehrwertes entsteht ein zusätzlicher Verlust. Wer seinen Vertrag vorschnell überträgt, kann außerdem wertvolle Garantien, Versicherungsschutz und steuerliche Vorteile verlieren.

Vor einer Unterschrift sollte deshalb immer eine konkrete schriftliche Vergleichsberechnung verlangt werden. Diese muss zeigen, welche Auszahlung bei einer Kündigung, bei einer Beitragsfreistellung, bei einer Fortführung und bei der angebotenen Rückabwicklung tatsächlich zu erwarten ist. Sämtliche Kosten und Vergütungen müssen dabei vollständig berücksichtigt werden.

 

Nicht jede unbefriedigende Lebensversicherung ist ein schlechter Vertrag

Eine geringe aktuelle Rendite bedeutet nicht automatisch, dass eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung wertlos ist. Viele ältere Verträge enthalten Garantiezinsen, die bei heutigen Neuabschlüssen nicht mehr erhältlich sind. Hinzu können Schlussüberschüsse, Bewertungsreserven, garantierte Rentenfaktoren oder steuerliche Vorteile kommen.

Auch der enthaltene Versicherungsschutz darf nicht unterschätzt werden. Bei einer Kündigung oder Rückabwicklung können beispielsweise Todesfallleistungen, Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen oder Beitragsbefreiungen verloren gehen.

Gerade ältere Rentenversicherungen können außerdem garantierte lebenslange Rentenzahlungen bieten. Diese Absicherung lässt sich nicht allein anhand des aktuellen Rückkaufswertes bewerten. Eine rein auf die bisherige Rendite ausgerichtete Betrachtung greift deshalb häufig zu kurz.

Ob ein Vertrag tatsächlich schlecht ist, lässt sich erst nach einer vollständigen Analyse beurteilen. Dabei müssen Kosten, Garantien, Renditechancen, Flexibilität, Versicherungsschutz, steuerliche Behandlung und persönliche Ziele gemeinsam betrachtet werden.

 

Welche Alternativen zur Rückabwicklung gibt es?

Wer mit seinem Vertrag unzufrieden ist, muss ihn nicht zwangsläufig kündigen oder an einen Rückabwickler abtreten. Je nach Vertrag können verschiedene Alternativen sinnvoll sein.

Eine Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung. Dabei bleibt der Vertrag bestehen, während keine weiteren Beiträge gezahlt werden. Allerdings reduzieren sich dadurch die späteren Leistungen.

Auch eine Beitragsreduzierung, eine Änderung der Zahlungsweise oder die Anpassung der Anlagestrategie kann infrage kommen. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen lässt sich möglicherweise die Fondsauswahl verändern. In anderen Fällen kann der Vertrag fortgeführt werden, während zusätzliche Altersvorsorge über ein kostengünstigeres Produkt aufgebaut wird.

Manche Lebensversicherungen können außerdem auf dem sogenannten Zweitmarkt verkauft werden. Dabei erhält der Versicherungsnehmer unter Umständen mehr als den Rückkaufswert. Ob dies möglich ist, hängt jedoch vom Vertrag und dem jeweiligen Ankäufer ab.

Auch ein Policendarlehen kann eine Alternative sein, wenn kurzfristig Kapital benötigt wird, der Versicherungsvertrag aber nicht vollständig aufgegeben werden soll.

 

Vorsicht bei Abtretung und Vollmachten

Versicherungsnehmer sollten besonders aufmerksam sein, wenn ein Anbieter umfangreiche Vollmachten oder eine vollständige Abtretung der Ansprüche verlangt. Vor der Unterzeichnung muss eindeutig geklärt sein, welche Rechte übertragen werden und ob diese Übertragung später widerrufen werden kann.

Auch die Vergütungsregelung sollte vollständig transparent sein. Wichtig ist nicht nur der prozentuale Erfolgsanteil. Entscheidend ist, auf welchen Betrag sich dieser Anteil bezieht und welche zusätzlichen Kosten entstehen können.

Unklare Vertragsbedingungen, unrealistische Versprechen, hoher Zeitdruck oder fehlende Beispielrechnungen sind deutliche Warnsignale. Verbraucher sollten sich niemals zu einer schnellen Entscheidung drängen lassen.

 

Unabhängige Vertragsprüfung statt vorschneller Rückabwicklung

Wer mit seiner Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung unzufrieden ist, sollte zunächst eine unabhängige Vertragsprüfung durchführen lassen. Ziel muss es sein, alle verfügbaren Möglichkeiten objektiv miteinander zu vergleichen.

Dabei sollten mindestens die Fortführung, Beitragsfreistellung, Kündigung, der Verkauf auf dem Zweitmarkt, eine mögliche Rückabwicklung sowie alternative Anlage- und Vorsorgelösungen berücksichtigt werden. Erst wenn alle finanziellen Folgen bekannt sind, kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden.

Eine Rückabwicklung kann in einzelnen Fällen sinnvoll sein. Sie ist jedoch keine pauschale Lösung für jede enttäuschende Lebensversicherung. Hohe Werbeversprechen ersetzen weder eine juristische Prüfung noch eine wirtschaftliche Analyse.

Versicherungsnehmer sollten deshalb skeptisch bleiben, wenn ihnen außergewöhnlich hohe Auszahlungen versprochen werden. Entscheidend ist nicht der beworbene Maximalbetrag, sondern der Betrag, der nach Abzug sämtlicher Gebühren, Kosten und Vergütungen tatsächlich ausgezahlt wird.

_______________________

Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich informativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.