Wohngebäudeversicherungen werden 2025 durch Asbestprüfungen massiv verteuert

Die Wohngebäudeversicherer sind bereits aufgrund der stark gestiegenen Bau- und Sanierungskosten unter erheblichem Kostendruck.

Dieser hat sich weiter verschärft, nachdem der Bundesrat der neuen Gefährdungsstoffverordnung zugestimmt aht. Mit dieser Verordnung beabsichtigt die Bundesregierung, die Gesundheitsrisiken durch Asbest zu verringern, ein weit verbreitetes und stark krebserregendes Baumaterial.

Zukünftig muss jeder, der an die Bausubstanz eines vor 1993 erbauten Gebäudes herantritt, zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (lassen). Davon betroffen sind etwa drei Viertel aller deutschen Wohnungen, insgesamt rund 34 Millionen Einheiten.

Dies verursacht zusätzliche Kosten, wie der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, erklärt: „Allein durch die Untersuchungen auf Asbest im Gebäude erwarten wir für die Wohngebäudeversicherer Mehrkosten von über 190 Millionen Euro pro Jahr.“

Ein wesentlicher Grund dafür sei der Fachkräftemangel, der die Schadenbehebung verzögert und häufig verteuert. Auch die betreffenden Labore sind stark ausgelastet.  

Die Pflicht zur Asbestprüfung stellt Versicherer, Eigentümer und Dienstleister gleichermaßen vor große Herausforderungen. Denn die neue Verordnung bedeutet, dass im Schadensfall – etwa bei einem Leitungswasserschaden, einem Sturmschaden oder einer Sanierung nach einem Brand – vor Beginn der eigentlichen Arbeiten zunächst aufwendig geprüft werden muss, ob Asbest in der betroffenen Substanz enthalten ist. Dabei sind spezialisierte Fachunternehmen notwendig, die in einem standardisierten Verfahren Proben entnehmen und diese in anerkannten Laboren analysieren lassen.

Gerade in der aktuellen Marktlage wirkt sich dies stark auf die Kostenstruktur aus: Der Fachkräftemangel im Bau- und Handwerksbereich sowie die begrenzte Kapazität zertifizierter Labore sorgen für lange Wartezeiten und hohe Preise. Für die Versicherer bedeutet das nicht nur höhere Ausgaben für die Schadenregulierung, sondern auch längere Abwicklungszeiten und eine wachsende Unzufriedenheit bei Kunden, deren Sanierungsarbeiten sich deutlich verzögern können.

Ein zusätzlicher Aspekt ist, dass die Asbestproblematik nicht nur im Rahmen von Sanierungen relevant ist, sondern auch bei geplanten Modernisierungen, energetischen Maßnahmen oder Umbauten. Die neue Vorschrift gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Versicherungsschaden handelt – sie betrifft alle baulichen Eingriffe in ältere Bestandsbauten. Eigentümer müssen daher künftig mit zusätzlichen Prüf- und Planungskosten rechnen, was viele Vorhaben verteuern oder verzögern könnte.

Auch für den Versicherungsmarkt insgesamt ergeben sich tiefgreifende Konsequenzen. Schon jetzt sehen sich zahlreiche Anbieter gezwungen, ihre Prämienstrukturen anzupassen. In bestimmten Risikogebieten oder bei älteren Immobilien steigen die Beiträge zum Teil deutlich. Erste Versicherer ziehen zudem in Erwägung, spezielle Klauseln zur Asbestprüfung in ihre Bedingungen aufzunehmen oder Altbauten differenzierter zu bewerten. Der Druck, neue Bewertungsmodelle zu entwickeln, wächst – insbesondere, um die Risiken besser kalkulierbar zu machen und eine faire Prämiengestaltung sicherzustellen.

Langfristig könnte die Asbestverordnung zu einem Umdenken im Gebäudebestand führen: Eine vorausschauende Sanierung, bei der Asbest fachgerecht entfernt und dokumentiert wird, könnte den Wert und die Versicherbarkeit einer Immobilie verbessern. Doch dies ist mit erheblichen Investitionen verbunden, die nicht jeder Eigentümer kurzfristig stemmen kann oder will.

Insgesamt verdeutlicht die neue Regelung, wie sehr bauliche und gesetzliche Rahmenbedingungen die Versicherungsbranche beeinflussen – und wie wichtig es ist, präventive Maßnahmen, Risikomanagement und politische Entwicklungen eng miteinander zu verzahnen. Für viele Eigentümer, Versicherte und Sanierungsbetriebe beginnt mit der Asbestverordnung 2025 eine Phase, in der Transparenz, Planungssicherheit und professionelle Begleitung an Bedeutung gewinnen.

 

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.