Campingversicherung
Der Versicherungsschutz für Camper greift bei folgenden Gefahren:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub, Unterschlagung
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Leitungswasser
- Unfall
- mut- und böswillige Handlungen fremder Personen
- Glasbruch an der Außenverglasung
Was kann versichert werden?
- nicht zugelassener Wohnwagen oder Mobilheim zur ständigen privaten Nutzung einschließlich aller fest eingebauten Teile, solange sie nicht auf eigener Achse am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen
- Vorzelte, Markisen, Sonnendächer
- bewegliches Inventar
- Standfahrzeuge können in den ersten fünf Jahren (Herstellung/Baujahr) zum Neuwert versichert werden. Danach gilt der Zeitwert. Für alle weiteren versicherten Gegenstände gilt generell der Zeitwert als vereinbart.
- Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn sie im verschlossenen Standfahrzeug aufbewahrt werden.
Versicherungsschutz gilt auf offiziell eingerichteten Campingplätzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Italien, Spanien, Portugal, Norwegen, Schweden, Ungarn und Kroatien.
Darüber hinaus gilt im Winterlager sowie während der Überführung Versicherungsschutz. Während aller Fahrten und Aufenthalte ist der Inhalt versichert.
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