Koalitionsvertrag 2025 und seine Themensetzung wird von den Versicherern begrüßt

 

Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag mehrere Maßnahmen verankert, die in der Versicherungsbranche auf Zustimmung stoßen.

Im Fokus steht dabei vor allem die Stärkung der Altersvorsorge. Die schwarz-rote Koalition plant, die seit Langem geforderte Reform oder Abschaffung der Riester-Rente nun tatsächlich umzusetzen – ein Vorhaben, das bereits die vorherige Regierung angekündigt, aber nicht vollzogen hatte.

Ein zentrales neues Element: Ab 2026 sollen schulpflichtige Kinder automatisch ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot erhalten, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlt – die sogenannte „Frühstart-Rente“.

Auch die betriebliche Altersversorgung soll gezielt weiterentwickelt werden, insbesondere für Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Selbstständige wiederum sollen künftig verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein – es sei denn, sie können eine gleichwertige Altersabsicherung vorweisen.

Darüber hinaus plant die Regierung, den Schutz vor Naturgefahren auszubauen: Eine Elementarschadenversicherung soll künftig verpflichtender Bestandteil jeder Wohngebäudeversicherung sein.

Auch übergreifende Vorhaben wie die Digitalisierung der Verwaltung, der Abbau von Bürokratie und die Förderung privater Investitionen werden von der Versicherungswirtschaft positiv bewertet. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Pläne grundsätzlich, mahnt jedoch zur Umsetzung mit Nachdruck: „Jetzt kommt es darauf an, dass die drängenden Themen zügig angepackt und dabei im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand umgesetzt werden“, so der Verband.

Entscheidend sei, wie konkret und praxisnah die angekündigten Maßnahmen ausgestaltet würden.

Die Einführung der „Frühstart-Rente“ wird innerhalb der Branche als symbolisch wichtiger Schritt in Richtung einer frühzeitigen finanziellen Bildung und Vorsorge interpretiert. Schon in jungen Jahren sollen Grundlagen für spätere Altersabsicherung gelegt werden. Fachleute betonen jedoch, dass der langfristige Erfolg dieser Maßnahme auch von weiterführenden Sparanreizen sowie einer sinnvollen Kapitalanlage der Beiträge abhängt. Die Einbindung privater Vorsorgeanbieter könnte hier eine Rolle spielen.

Bei der Reform der betrieblichen Altersversorgung rücken zudem Tarifpartner und Arbeitgeber stärker in den Fokus. Modelle wie das Sozialpartnermodell, bei dem Arbeitgeber nicht für die Höhe der späteren Rente garantieren müssen, könnten an Bedeutung gewinnen. Dies würde vor allem kleineren Betrieben ermöglichen, ihren Beschäftigten Zugang zu betrieblichen Vorsorgeangeboten zu verschaffen, ohne hohe Garantiekosten zu tragen.

Ein zentraler Punkt ist zudem die geplante Versicherungspflicht für Selbstständige. Viele Solo-Selbstständige verfügen derzeit über keine oder nur unzureichende Altersvorsorge. Durch die Pflicht zur Absicherung soll Altersarmut in dieser Gruppe künftig verhindert werden. Wichtig wird hierbei die Definition einer „gleichwertigen Altersabsicherung“ – denn je nach beruflicher Situation und finanziellen Spielräumen sind die Bedürfnisse sehr unterschiedlich. Die Versicherungswirtschaft sieht hier großes Potenzial, mit passenden Produkten die Lücke zu schließen.

Auch das Vorhaben zur verpflichtenden Elementarschadenversicherung wird in der Branche diskutiert. Angesichts zunehmender Wetterextreme und der wachsenden Zahl an Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen oder Erdrutsche sehen viele Experten darin einen längst überfälligen Schritt. Für Versicherer bedeutet dies allerdings auch eine neue Herausforderung bei der risikoadäquaten Prämiengestaltung und beim Ausbau von Rückversicherungskapazitäten. Gleichzeitig eröffnet sich ein größeres Marktvolumen, insbesondere in bislang unterversicherten Regionen.

Die angekündigten Maßnahmen rund um Digitalisierung und Bürokratieabbau stoßen auf breite Zustimmung, auch weil sie direkten Einfluss auf den täglichen Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen haben. Digitale Schnittstellen zu Behörden, automatisierte Prozesse in der Schadenregulierung oder der elektronische Abschluss von Versicherungsverträgen sind Beispiele dafür, wie effizienteres Verwaltungshandeln und technischer Fortschritt ineinandergreifen können.

   

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich informativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.