Wie wird ein Leitungswasserschaden fachgerecht saniert? Leitungswasserschaden und Regulierungsregeln 2025

Jährlich werden in Deutschland über eine Million Leitungswasserschäden registriert. Die versicherten Fälle verursachen Kosten von etwa vier Milliarden Euro, wobei der emotionale Stress für die Betroffenen nicht quantifizierbar ist.

Die kürzlich überarbeiteten „Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“ bieten eine Orientierungshilfe für die effiziente Bewältigung von Wasserschäden. Der aktuelle Entwurf, der auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, ist online verfügbar und konzentriert sich auf typische Leitungswasserschäden.

Die 20-seitige Richtlinie umfasst:

– Erstmaßnahmen
Kommunikation mit Versicherern
– Identifizierung und Behebung der Schadensursache
– Wiederherstellung und Instandsetzung

Die fachgerechte Sanierung eines Leitungswasserschadens beginnt in der Regel mit sofortigen Erstmaßnahmen zur Gefahrenabwehr. Dazu gehört das Abstellen der Wasserzufuhr, das Abschalten elektrischer Anlagen im betroffenen Bereich sowie das Sichern von Inventar und Einrichtung, um Folgeschäden zu vermeiden. Parallel dazu wird die Schadenmeldung an den Versicherer initiiert, meist durch die Eigentümerin bzw. den Eigentümer oder über das beauftragte Sanierungsunternehmen. Die ersten Schritte sind entscheidend, um weitere Ausbreitung von Feuchtigkeit zu verhindern und die Grundlage für eine zügige Regulierung zu schaffen.

Im nächsten Schritt erfolgt die Ortung der Schadensursache – oftmals eine defekte Rohrverbindung, eine geplatzte Leitung oder ein undichtes Ventil. Für diese Analyse kommen heute moderne Verfahren wie Thermografie, akustische Leckortung oder Tracergase zum Einsatz. Die präzise Lokalisierung ist essenziell, um unnötige Bauteilöffnungen zu vermeiden und die Reparatur gezielt auszuführen. Erst wenn die Ursache behoben ist, beginnt die technische Trocknung. Hierbei werden unterschiedliche Verfahren wie Kondensationstrocknung, Infrarottechnik oder Unterdrucktrocknung eingesetzt – je nach Ausmaß und betroffener Bausubstanz.

Die Dauer der Trocknung variiert stark, liegt aber im Durchschnitt bei 14 bis 21 Tagen. Währenddessen ist eine kontinuierliche Überwachung der Feuchtigkeitswerte notwendig, um spätere Bauschäden und Schimmelbildung zu vermeiden. Besonders wichtig ist die fachgerechte Dokumentation der Trocknungsmaßnahmen, da diese für die spätere Kostenübernahme durch die Versicherung relevant ist.

In der Phase der Wiederherstellung geht es um die Instandsetzung der beschädigten Bauteile, etwa das Ersetzen von Estrich, Wandverkleidungen, Bodenbelägen oder Elektroinstallationen. Dabei können auch energetische Verbesserungen oder ökologische Baumaterialien berücksichtigt werden – ein Aspekt, den die neuen Sanierungsrichtlinien ausdrücklich fördern. Versicherer akzeptieren zunehmend nachhaltige Lösungen, wenn sie technisch gleichwertig sind und der Gebäudewert erhalten bleibt.

Mit den überarbeiteten Regeln für 2025 wurde der Fokus auch auf die Kommunikation mit den Versicherern geschärft. Klare Zuständigkeiten, strukturierte Dokumentationen und abgestimmte Freigabeprozesse sorgen für schnellere Abläufe und weniger Konflikte bei der Regulierung. Darüber hinaus bieten viele Versicherer inzwischen digitale Tools zur Schadenmeldung und Begleitung des Sanierungsprozesses in Echtzeit an.

Besonderes Augenmerk legen die neuen Richtlinien auch auf die Rolle spezialisierter Dienstleister, die als Koordinatoren zwischen Eigentümer, Versicherung, Handwerksbetrieben und Gutachtern fungieren. Durch deren Expertise kann der gesamte Prozess effizienter und rechtssicher gestaltet werden. Ein weiteres Ziel ist die Minimierung von Nutzungsausfällen – insbesondere in vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten.

Insgesamt verdeutlichen die Leitlinien, dass moderne Wasserschadensanierung heute weit mehr als nur technische Trocknung umfasst: Sie erfordert Planung, Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit und reibungslose Kommunikation zwischen allen Beteiligten.

 

Interessierte können bis zum 20. September 2025 Änderungsvorschläge im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens einreichen.

 

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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.