Die Versicherungswirtschaft zeigt sich erfreut über die geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erwartet, dass die Änderungen die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung fördern werden.
Besonders positiv bewertet werden zwei Aspekte:
Verbesserte Geringverdiener-Förderung: Die Förderung soll erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Dies verhindert, dass Bezugsberechtigte bei allgemeinen Lohnsteigerungen aus der Förderung fallen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont: „Das macht die Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen„.
Opt-out-Regelung: Arbeitgebern soll ermöglicht werden, Beschäftigte automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einzubinden, sofern diese nicht widersprechen.
Kritisch sieht der GDV jedoch, dass außerhalb von Sozialpartnermodellen keine flexibleren Garantien vorgesehen sind. Die Versicherer wünschen sich hier mehr Spielraum, um die Chancen des Kapitalmarkts besser nutzen zu können.
Die geplanten Änderungen im BRSG betreffen zentrale Stellschrauben der betrieblichen Altersvorsorge. Mit der vorgesehenen Opt-out-Regelung würden viele Beschäftigte erstmals automatisch in ein Vorsorgesystem aufgenommen. Dieses sogenannte „automatische Enrollment“ ist aus anderen Ländern wie Großbritannien bekannt und hat dort zu einer erheblichen Steigerung der Teilnahmequoten geführt. Die psychologische Hürde, sich aktiv für eine Entgeltumwandlung zu entscheiden, entfällt – stattdessen müssen sich Arbeitnehmer aktiv dagegen aussprechen, wenn sie nicht teilnehmen möchten. Das steigert erfahrungsgemäß die Verbreitung erheblich.
Auch die Anpassung der Geringverdiener-Förderung stellt einen wichtigen Schritt dar. Bislang war die Förderung für viele Beschäftigte wenig attraktiv, weil sie bei kleineren Lohnerhöhungen verloren gehen konnte. Die vorgesehene Dynamisierung erhöht nun die Planungssicherheit für Arbeitgeber und verbessert die langfristige Rentenwirkung für die betroffene Zielgruppe. Da gerade im Niedriglohnbereich häufig kein oder nur ein sehr geringer Zugang zu privater Vorsorge besteht, ist die betriebliche Altersvorsorge hier von besonderer sozialpolitischer Bedeutung.
Die Versicherungswirtschaft signalisiert grundsätzlich Unterstützung für die Pläne der Bundesregierung, mahnt jedoch an, dass auch jenseits der tarifgebundenen Sozialpartnermodelle Reformen notwendig seien. Im Fokus steht dabei die Forderung nach mehr Flexibilität bei den Garantieanforderungen. Derzeit besteht für viele Anbieter ein Spannungsfeld zwischen der gesetzlich geforderten Beitragsgarantie und der Notwendigkeit, höhere Renditechancen am Kapitalmarkt zu nutzen. Gerade im Umfeld dauerhaft niedriger Realzinsen können zu starre Garantievorgaben die Renditeentwicklung empfindlich bremsen und damit die Attraktivität der Betriebsrente insgesamt schmälern.
Die Novelle des BRSG kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema Altersvorsorge wieder verstärkt in die öffentliche Diskussion gerückt ist. Demografischer Wandel, steigende Lebenserwartung und eine angespannte gesetzliche Rentenkasse machen zusätzliche Vorsorgeschichten unverzichtbar. Laut aktuellen Erhebungen verfügt ein erheblicher Teil der Beschäftigten in Deutschland – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen – noch immer über keine oder nur rudimentäre betriebliche Altersvorsorge.
Hinzu kommt, dass sich das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf das Thema Versorgung zunehmend wandelt. Viele Betriebe erkennen die betriebliche Altersvorsorge inzwischen als wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und Fachkräftegewinnung. Flexible, rechtssichere und praxistaugliche gesetzliche Rahmenbedingungen sind dabei eine entscheidende Voraussetzung für eine breite Implementierung.
Die aktuelle Reformdiskussion nimmt auch Bezug auf bestehende Probleme in der praktischen Umsetzung. So beklagen Unternehmen nach wie vor einen hohen bürokratischen Aufwand bei der Verwaltung bestehender Verträge. Die Digitalisierung von Prozessen und eine Vereinheitlichung der administrativen Vorgaben könnten hier künftig eine Entlastung bringen. Auch hierzu sind begleitende Regelungen und Impulse aus dem Gesetzgeberumfeld denkbar.
Die Versicherungswirtschaft wird die Umsetzung der BRSG-Novelle aufmerksam begleiten. Die Branche sieht sich als zentralen Akteur bei der Ausgestaltung und Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge und bringt ihre Expertise in die weiteren Gesetzgebungsverfahren ein. Es bleibt abzuwarten, ob die politischen Entscheider neben der aktuellen Novelle auch zusätzliche Maßnahmen ergreifen werden, um die zweite Säule der Altersvorsorge strukturell und nachhaltig zu stärken.
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Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich illustrativen Zwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Es wird empfohlen, individuelle Versicherungsbedürfnisse mit einem qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler wie z.B. „AMB Allfinanz Makler“ zu besprechen.
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